Rederecht von StellvertreterInnen
Bei der dritten Sitzung der Endlagerkommission lag der Vorsitz bei Frau Heinen-Esser. Diese hatte natürlich Rederecht. Aber auch ihre Vertretung, Herr Müller, beanspruchte für sich das Rederecht und machte intensiven Gebrauch davon. Dies war doch eigentlich nicht vorgesehen, oder? Zwar haben die PolitikerInnen aus Bund und Ländern jeweils StellverterterInnen, selbst diese haben aber nach § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung nur im Vertretungsfall Rede- und Antragsrecht.
Stimmrecht des Vorsitzes
Offensichtlich nehmen sich beide Vorsitzpersonen bei jeder Sitzung Rederecht und haben nach § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung zusammen eine Stimme bei Entscheidungen zu allen weiteren Fragen, denn (siehe Antwort der Geschäftsstelle auf eine Zusendung):
Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 StandAG zählt zur Kommission auch der Vorsitz.
Übermacht der Politik
Da der Vorsitz mit zwei PolitikerInnen besetzt wurde, ist die Übermacht der Politik erdrückend. Wie soll da ein wissenschaftsbasiertes Endlagersuchverfahren entwickelt werden? Warum muss auch in der Kommission die Politik das Sagen haben, obwohl sie vorher alles bestimmt hat und nach Abschluss der Arbeit der Kommission wieder allein das Sagen haben wird?