Sicherheitsanforderungen: Da irrt die AG3 gewaltig

SichAVorbereitung der Anhörung am 19. November

Bei der gestrigen Sitzung der AG 3 der Endlagerkommission stand unter TOP 3 die Organisation der Anhörung zu den Sicherheitsanforderungen für Endlager am 19. November zur Beratung.

Keine Abstimmung mit den Ländern?

Dazu wurde einleitend die Genese der Sicherheitsanforderungen von 2010 von Anwesenden geschildert. Bemängelt wurde, dass die Anforderungen nicht mit den Ländern abgestimmt worden seien. Das ist ein Irrtum, den endlagerdialog.de in der Sitzung nicht aufklären konnte, da Besucher keinerlei Rederecht haben. Sie können sich nur auf dem Sitzplatz hin und her winden.

Beteiligung der Länder im September 2010

Die Sicherheitsanforderungen wurden 2009 im Internet veröffentlicht. Im September 2010 wurden die Anforderungen mit den Ländern beraten und die endgültige Version vom 30.09.2010 erarbeitet  – siehe BMU-Pressemitteilung vom 30.09.2010. Die Regelungen richten sich also nicht nur an den Vorhabenträger, sondern auch an die Genehmigungsbehörden in den Ländern. Ob das aber für die Länder rechtsverbindlich ist, kann durchaus bezweifelt werden, da das Atomgesetz keine einschlägige Verordnungsermächtigung enthält. Der Bund hat aber jederzeit die Möglichkeit, die Länder durch Bundesweisung entsprechend GG Art. 85 darauf zu verpflichten.

Qualitätsdefizite der Diskussionen in der AG 3?

Dass dieses in der Sitzung nicht richtig dargestellt wurde, ist recht peinlich, da die damals Beteiligten wie BMUB, BfS und die Länder vertreten waren. Kann man bei den anderen diskutierten Punkten in der AG 3 auch von solch einer mangelnden Qualität ausgehen oder war das nur ein Ausrutscher?

Darstellung der Genese im Internet

Zu erwähnen ist, dass die Vorläuferversionen der Sicherheitsanforderungen auf der Internetseite des BMUB vorbildlich zur Verfügung gestellt werden – siehe hier.

Symposium und Internetforum zu den Sicherheitsanforderungen

Nachzutragen ist, dass die Sicherheitsanforderungen in einem öffentlichen Symposium 2008 mit nachgeschaltetem Internetforum zur Diskussion gestellt wurden – siehe Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Anforderungen willkürlich beschränkt auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle

Die Sicherheitsanforderungen von 2010 beschränken sich auf die wärmeentwickelnden Abfälle. Damit wollte man Komplikationen bei den Endlagern Morsleben und Konrad verhindern. Denn eine periodische Sicherheitsüberprüfung, wie sie für kerntechnische Anlagen üblich ist, hätte offenbart, dass die oben genannten Endlager nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Eine Einlagerung in Konrad und die Endlagerung sowohl der illegal eingelagerten als auch der zwischengelagerten Abfälle in Morsleben wären danach zu unterlassen. Nun sollen in das zu suchende Endlager nicht nur wärmeentwickelnde Abfälle eingelagert werden. Es wird also spannend, wie man mit der Willkür von 2010 umgeht.

Was noch bei der Sitzung aufgefallen ist

Wiederum war keine VertreterIn der sogenannten Umweltverbände bei der Sitzung anwesend. Weder der Umweltverband BUND e. V. noch der Pseudoumweltverband Deutsche Umweltstiftung haben sich an der AG3-Arbeit beteiligt. Dies ist insbesondere deshalb erstaunlich, da es sich bei der Entwicklung von Kriterien um eine Kernaufgabe der Endlagerkommission handelt. Die anfänglich in den StandAG-Entwürfen formulierten Kriterien wurden schließlich herausgenommen und die Erstellungsarbeit vollständig in die Kommission verlagert. Der Kriterienvorschlag der Kommission wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Bundestag übernommen, da es dazu keine Alternative gibt. Alle anderen Punkte sind im StandAG im Wesentlichen geregelt, so dass auf die Kommissionsarbeit nicht zurückgegriffen werden muss.

3 Gedanken zu „Sicherheitsanforderungen: Da irrt die AG3 gewaltig

  1. Anfrage nach IFG zur Bund-Länder-Abstimmung
    Da sich BMUB und die Ländervertreter offensichtlich in der AG3-Sitzung nicht an die Bund-Länder-Abstimmung erinnern konnten, hat endlagerdialog.de eine IFG-Anfrage zum Protokoll der einschlägigen Sitzung gestellt – siehe hier.

    • IFG-Anfrage beantwortet
      Eine Kopie des Protokolls der Sondersitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie – Hauptausschuss – am 30. September 2010 wurde endlagerdialog.de zugesendet, siehe hier. Demnach wurden die Sicherheitsanforderungen auch von den Ländern gebilligt.

      Leider geht aus dem Protokoll nicht hervor, welche Bundesländer welche Änderungen an den Sicherheitsanforderungen mit Stand 18.03.2009 eingebracht haben, die dann zur Version vom 30.09.2010 führten (hier ist auf der BMU-Seite eine fehlerhafte Angabe beim Versionsdatum zu finden). Es ist ein reines Beschlussprotokoll.

  2. Kurzprotokoll einer Bund-Länder-Sitzung zu den Sicherheitsanforderungen
    Laut Unterlagen der Endlagerkommission gab es am 25. Februar 2010 zu den Sicherheitanforderungen eine Sitzung des BMU mit Ländervertretern. Das darüber angefertigte Kurzprotokoll wurde über UIG-Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Protokoll enthält Änderungswünsche der Länder und Anmerkungen des BMU.

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