BfE als Überwachungsbehörde der BGE
Anlässlich der Berichterstattung in der Presse zur BfE-Werbeveranstaltung in Potsdam wurde mit Schreiben vom 13.06.2019 die BGE vom BfE darauf hingewiesen, dass Gebiete mit Einflüssen aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Es wird auf die Regelung in § 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG hingewiesen.
Wer überwacht die Regulierungsbehörde BfE?
Da auf der Veranstaltung vom BfE ein Video präsentiert wurde, in denen mehrfach falsche Angaben gemacht werden, stellt sich die Frage, wer die Regulierungsbehörde BfE überwacht?
Mitverfolgen von Anfang an?
In dem Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt wird bei 1:54 ausgeführt:
Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen.
Die BürgerInnen können aller Voraussicht nach erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG gegen Ende 2020 den Ausschluss und die Auswahl der Regionen verfolgen. Das BfE hat der BGE untersagt, die Ausschlussgebiete vorher öffentlich zu machen. Die BürgerInnen können zurzeit auch nicht die von den Landesbehörden übermittelten Geologiedaten einsehen, da nicht auszuschließen ist, dass Rechte Dritter an diesen Daten bestehen. Das Geologiedatengesetz, das unter anderem die Veröffentlichung dieser Daten regeln sollte, ist noch immer in Arbeit. Hier hat die Regulierungsbehörde offensichtlich weder genügend Druck gemacht noch Alternativen entwickelt.
100 Meter starke Schicht aus Granit?
Ein weiteres Beispiel der Fehlinformation findet sich bei 1:50:
Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss es umgeben.
Dies gilt zwar für Salz und Ton (Nicht exakt, hier muss die Mächtigkeit 100 m betragen. Über den Abstand zwischen Einlagerung und einschlusswirksamer Gesteinsgrenze ist nichts festgelegt.), aber nicht für Granit – oder besser Kristallin. Hier wird der Fehler in § 21 Abs. 2 StandAG reproduziert, der für die Standortsicherung gilt, aber für die Standortauswahl keine Bedeutung hat.
Das BMU hat das BfE zu überwachen
Zuständig für die Überwachung der Regulierungsbehörde BfE ist das BMU. Schreiben des BMU an das BfE sucht man vergeblich in der Informationsplattform nach § 6 StandAG. Weder bei der Filteroptionen Verfasser noch unter Sonstige Verfasser taucht das BMU auf. Offensichtlich ist das BMU abgetaucht und lässt das BfE ungeprüft schalten und walten. Vom zuständigen Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hört man nichts.
Und gestern in LOCCUM?
Vielleicht gab es ja in LOCCUM gestern beim Beitrag Was wollen wir von den Akteuren wissen? Austausch mit Akteuren in Gruppen – Elisabeth Meyer zu Rheda, Leiterin Abteilung Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung, BMU, Berlin neue Hinweise.
Geologiedatengesetz und Alternativen
Im Protokollentwurf der NBG-Sitzung im Juni 2019 steht dazu Folgendes:
Bis heute steht der Entwurf des Gesetzes nicht im Internet zur Verfügung, die Länder- und Verbändeanhörung wurde also entgegen der Aussage des BMWi noch nicht eingeleitet. Auch das Schreiben des BMWi an das NBG wurde bisher nicht veröffentlicht.
Alternativen zu eventuellen Regelungen im Geologiedatengesetz werden zurzeit offensichtlich von der BGE angedacht. Diese stellen sich als schwierig dar. Die Regulierungsbehörde zeigt öffentlich keinerlei Aktivitäten bei diesem Problem.
Schreiben des BMWi an das NBG zum Geologiedatengesetz
Das in der 30. Sitzung des NBG erwähnte Schreiben des BMWi an das NBG ist zu finden unter nationales-begleitgremium.de...
Ein Entwurf des Geologiedatengestzes befindet sich immer noch nicht auf der Internetsite des BMWi.
Referentenentwurf des Geologiedatengesetzes
Jetzt ist ein Referentenentwurf des Geologiedatengesetzes mit Datum 11.07.2019 öffentlich zugänglich – siehe hier.