Beginn der Erarbeitung beginnt Ende August 2019
Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):
Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…
…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.
Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.
Zeitplan nicht zutreffend
Der jetzt im Internet zu sehende Zeitplan
- Start der Öffentlichkeitsbeteiligung – 17. Juli 2019
- Start der Anmeldung zum Symposium – 31. Juli 2019
- Start des Online-Dialogs – 28. August 2019
- Einreichungsfrist der Stellungnahme fürs Symposium – 05.September 2019
- Öffentliches Symposium zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren – 14. & 15. September 2019
- Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung – 20.September 2019
kann also nicht zutreffen. Erst für den 28. August sind weitere Angebote angekündigt:
Neben der Kommentierungsmöglichkeit der Verordnung finden Sie ab dem 28.08. weitere Informations- und Beteiligungsangebote auf dieser Seite.
Ab dem 28. August stehen also Informationen zur Verfügung, die einen niederschwelligen Einstieg der Öffentlichkeit in die Erarbeitung der Verordnungen ermöglichen, die eine notwendige Voraussetzung für Öffentlichkeitsbeteiligung ist – siehe Alpiger, C. und A. Vatter.(2016). Der Start der Erarbeitung der Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit ist also der 28. August 2019.
Realistischer Zeitplan – Anlehnung an die Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010
Für den weiteren Zeitplan ist ein Rückblick auf die Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010 hilfreich:
- Endlagersymposium – 30.10. bis 01.11.2008
- Online-Konsultation – 01.12.2008 bis 28.02.2009
- Verabschiedung im Länderausschusses für Atomkernenergie – 30. 09.2010
Danach wurden die Sicherheitsanforderungen 2010 zwei Jahre nach dem Symposium verabschiedet. Da die Materie durch die Sicherheitsuntersuchungen erweitert wurde, sollte man also nicht vor September 2021 mit dem Ende der Erarbeitung der Verordnungen rechnen.
Notwendig für Schritt 3 der Phase 1 des Auswahlverfahrens
Die Verordnungen werden für den Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens benötigt. Nach der derzeitigen Planung wird der Teilgebietsbericht Ende 2020 zu erwarten sein. Danach hat die Fachkonferenz Teilgebiete 6 Monaten Zeit, darüber zu beraten. Diese Zeit ist äußerst knapp bemessen, insbesondere weil das BfE der BGE vorgelagerte inhaltliche Kommunikation untersagt hat. Frühestens Mitte 2021 wird also das Ergebnis der Beratungen der Fachkonferenz Teilgebiete vorliegen und die Einarbeitung dieser Ergebnisse kann von der BGE begonnen werden.
Befassung der Verordnungen durch Fachkonferenz Teilgebiete sinnvoll und zeitlich möglich
Es ist also nicht damit zu rechnen, dass Schritt 3 der Phase 1 vor September 2021 beginnen kann. Es reicht also aus, wenn die Erarbeitung der Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Länder Zeit bis dahin benötigt. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, dass die Fachkonferenz Teilgebiete als interessierte Öffentlichkeit sich mit den bis dahin erarbeiteten Verordnungsentwürfen befasst.