Das BMU hatte sich auf dem Symposium zu den Verordnungsentwürfen am 14./15.09.2019 noch standhaft geweigert, das Ende der Beteiligung über den 20.09.2019 zu verlängern. Heute kam die Meldung, dass das Ende auf den 20.11.2019 festgesetzt wurde und es vorher noch eine weitere Möglichkeit der Diskussion geben wird. Dafür ist jetzt die 2. Statuskonferenz am 14./15.11.2019 vorgesehen.
Damit wurden die beiden wesentlichen Forderungen der Initiativen, die das Symposium aus Protest vorzeitig verlassen haben, seitens des BMU erfüllt. Nun steht die nächsten zwei Monate eine Menge Arbeit an.
Das bietet die Chance, noch rechtzeitig vor Verabschiedung der Rechtsverordnungen nach §§26/27 Konsequenzen aus der Causa „Schon-immer-Experte in allen Rollen“ zu ziehen. Das BMU sollte sie nutzen.
Im letzten November wurde eine Bereichsleiterin des Öko-Instituts (ÖI) in die Geschäftsführung der BGE berufen. Nun lässt sie sich von ihrem ehemaligen Chef beraten und holt ihn so quasi in die BGE nach. Als ÖI-Geschäftsführer im Ruhestand kam ihm das gewiss zupass. Nicht nur um die Rente aufzumoppen, sondern auch um sein Lieblingsbaby – die Endlagerung in einem Bergwerk – noch sicher über den Point of No Return zu bringen. Für die BGE ist das ein Coup, für das BMU ein Desaster.
Es steht der schlimme Verdacht im Raum, dass die Sicherheitsanforderungen vom führenden Kopf im BMU-Beraterteam so hingestrickt wurden, dass sie für die BGE, zumindest bei freundlicher Inanspruchnahme seiner Beratungsleistungen, nicht allzu große Probleme bereiten sollten. Es ist Aufgabe des BMU dafür zu sorgen, dass die finale Version der Sicherheitsanforderungen nachweislich davon unbeschadet bleibt.
Zwingend erscheint die grundlegende Neubesetzung der relevanten Positionen der ESK. Doch das hilft nur für zukünftige ESK-Stellungnahmen. Im derzeit laufenden Prozess zur Entwicklung der Rechtsverordnungen ist der Schaden bereits entstanden. Akut-Maßnahmen müssten her:
Der neue BGE-Chefberater müsste aus allen zukünftigen Beratungen des BMU zu den Verordnungen ausgeschlossen werden. Und unabhängige Persönlichkeiten, die tatsächlich keinerlei wirtschaftliche Interessen in Bezug auf die Endlagerung in einem Bergwerk im weitesten Sinne haben, müssten in das Gremium aufgenommen werden, das das BMU zur Berücksichtigung der noch eingehenden kritischen Kommentare berät. Idealerweise Personen, die auch im Lager der Stakeholder Vertrauen genießen und die nicht nur ein technisches Grundverständnis, sondern auch Kompetenz in Fragen von Ethik und Moral mitbringen.