Sichtung von alten Bohrkernen aus Dessau und Umgebung
Am 24.01.2020 erschien in der Mitteldeutschen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift Wird Dessau eine Endlagerstätte? – NATURKUNDEMUSEUM – Landesamt für Geologie untersucht 650 Bohrkerne aus Dessau und Umgebung. In diesem Artikel wird über die Sichtung von 650 Bohrkernen aus Dessau und Umgebung durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen berichtet. Sie dienen der Ergänzung der Landesbohrdatenbank, in der etwa 250.000 Bohrungen verzeichnet sind. Einige Bohrkerne sind im Dessauer Museum für Naturkunde und Vorgeschichte zu sehen.
Die Politik entscheidet!
Der Artikel endet mit:
Hinter einer möglichen Eignung, so Ehling [Abteilungsleiter Geologischer Dienst], „steht ein großes Fragezeichen“. Die Entscheidung trifft aber nicht das Landesamt, weist er hin, sondern die Politik. Er ahnt, wo auch immer in Deutschland eine Endlagerstätte errichtet wird: „Das wird eine Akzeptanzfrage sein.“
Was steht im Gesetz?
Formal ist im StandAG festgelegt, dass über
- die Standortregionen für übertägige Erkundung (§ 15 Abs. 3),
- die untertägig zu erkundenden Standorte (§ 17 Abs. 2) und
- den Standort (§ 20 Abs. 2)
jeweils durch Bundesgesetz entschieden wird. Es ist also die Politik, die entscheidet.
Widerspruch zu „wissenschaftsbasiert“?
Das widerspricht der Festlegung in § 1 Abs. 2, nach dem in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren der Standort ausgewählt werden soll. Der Widerspruch wird jedoch teilweise aufgefangen, da der politischen Entscheidung jeweils ein wissenschaftlich erarbeiteter Vorschlag des Vorhabenträgers (BGE) zugrunde liegt, der von der Regulierungsbehörde (BaSE) geprüft wird.
Rücküberweisung ist im Gesetz nicht vorgesehen
Die Politik kann aber diesen Vorschlag ablehnen. Dann ist nicht festgelegt, dass vom Vorhabenträger und der Regulierungsbehörde ein neuer Vorschlag auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet wird. Eine solche Rücküberweisung ist im Gesetz nicht vorgesehen, was mehr als problematisch ist.
Siehe auch Bürger*innen-Workshop
Die Frage, ob die Politik über den Standort entscheidet, wird wohl das gesamte Auswahlverfahren begleiten und belasten. Beim ersten Bürger*innen-Workshop ist dies bereits intensiv diskutiert worden – siehe Commitment zum fachlichen und nicht politischen Auswahlverfahren.
Siehe auch Beratung im Niedersächsischen Landtag
Eine entsprechende Passage findet sich auch im Antrag Standortsuche ergebnisoffen durchführen – Geologiedatengesetz anpassen, der zurzeit im Niedersächsischen Landtag beraten wird:
Die Frage nach einem Atommüllendlager darf nicht politisch, sondern muss wissenschaftlich entschieden werden. Die größtmögliche Sicherheit muss an oberster Stelle stehen. Daher ist die Haltung von Bayern und Sachsen unverständlich, sich per politischem Beschluss der Endlagersuche zu entziehen.
Aufgabe für Selbsthinterfragung und Lernen
Hier ist offensichtlich ein Punkt, der im Sinne des selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens noch bearbeitet werden sollte.
Auch Klagen würden ins Leere laufen
Zu den Entscheidungen zu den untertägig zu erkundenden Standorte und der Standortentscheidung werden Bescheide vom BaSE erlassen, die nach § 17 Abs. 3 StandAG bzw. § 19 Abs. 2 beim Bundesverwaltungsgericht beklagt werden können.
Bei der heutigen Tagung Schritte auf dem Weg zum Endlager an der Universität Lüneburg wurde auf Nachfrage von .ausgestrahlt eindeutig ausgeführt, dass diese Klagen ins Leere laufen, wenn der Bundestag durch Gesetz entscheidet, sich nicht an die Bescheide des BaSE zu halten. Wie bereits oben gesagt, kann die Politik frei entscheiden. Eine Rücküberweisung an BGE und BaSE ist – wie gesagt – nicht vorgesehen.