Verspätetes BaSE-Konzept
Sechs Wochen nach dem Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete zum Fachforum Teilgebiete und zwei Wochen nach Fristende nach Beschluss FKT Bt2 023 hat das BaSE seine Vorstellungen als
veröffentlicht.
Vier Schienen der Beteiligung werden vorgeschlagen
Das Papier umfasst dreizehn locker beschriebene Seiten mit dazwischen geschalteten Abbildungen. Vorgeschlagen werden vier sog. Schienen der Beteiligung:
- Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE
- Regionale Beteiligung
- Übergeordnete Fragen
- Information und Transparenz
Neue umfangreiche Gremien
Neu installiert werden umfangreiche Gremien wie Prozessgestaltungsgruppe und Arbeitsteam. Eine Geschäftsstelle wird nicht erwähnt. Nur zur Prozessgestaltungsgruppe wird auf Seite 12 formuliert:
Die Gruppe benötigt eine kontinuierliche Arbeitsplanung und eine funktionierende Ergebnissicherung. Das BASE schlägt vor, dass der Partizipationsbeauftragte diese Aufgaben übernimmt. Die dafür notwendigen Ressourcen werden in Abstimmung von NBG und BASE bereitgestellt.
Wird der Partizipationsbeauftragte zur Geschäftsstelle? Das hätte den Vorteil, dass die Selbstbedienungsmentalität des BaSE endlich beendet wird, führt aber wohl zur Überlastung des Partizipationsbeauftragten.
Auf Konzept Fachforum Teilgebiete wird nicht konkret eingegangen
Vergeblich findet man eine konkrete Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Konzepts Fachforum Teilgebiete. Lediglich unter Feedback-Forum auf Seite 8 ist zu lesen:
Regelmäßig öffnet sich das Arbeits-Team einem größeren Kreis an Interessierten, einem Feedback-Forum, um dort mit einem noch weiteren Blickwinkel Zwischenergebnisse zu diskutieren und den Arbeitsfortschritt breiter nachvollziehbar zu machen. Dieses Beteiligungsformat nimmt Elemente des von der Fachkonferenz Teilgebiete vorgeschlagenen „Fachforums“ auf und ermöglicht, dass das durch die Fachkonferenz belebte Engagement weitergeführt werden kann.
Das ist herzlich wenig und beliebig interpretierbar. Konkret wird in diesem Papier des BaSE relativ wenig. Wie sieht es zum Beispiel mit dem geforderten eigenen Budget aus? Wie soll gleiche Augenhöhe angestrebt werden? etc.
Konsensprinzip und systemisches Konsensieren
Interessant auf Seite 12 ist die Festlegung der Prozessgestaltungsgruppe auf das Konsensprinzip:
Entscheidungen sollten primär im Konsensprinzip getroffen werden. Wenn zu bestimmten Punkten keine Einigung erzielt werden kann, könnte dazu systemisch konsensiert werden. Damit kann jene Lösung gefunden werden, für die die Akzeptanz der Gruppe am höchsten ist. Diese Methode zielt darauf ab, Lösungen so zu entwickeln, dass sie möglichst viele Interessen abdecken und damit hohe Zustimmung bekommen.das NBG herantreten.
Das ist – wie die Praxis in der ersten Arbeitsgruppe Vorbereitung gezeigt hat – ein hoher Anspruch, bei deren Umsetzung von den Mitgliedern der Gestaltungsgruppe viel Lernbereitschaft gefordert werden wird.
Nichtöffentliche Sitzungen notwendig?
Dass vertrauensgeschützte Sitzungen notwendig sind, wird seitens endlagerdialog.de bestritten – siehe BaSE-Papier Seite 12:
Die Prozessgestaltungsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung. Zu Beginn sollte sie vertrauensgeschützt tagen, damit sie vorerst „auch mal ins Unreine“ arbeiten kann. Transparenz wird durch öffentliche Ergebnisprotokolle geschaffen. Eine erste breite Rückkopplung mit der Öffentlichkeit könnte z. B. bei der Statuskonferenz im November 2021 stattfinden.
Hier würde es ausreichen, wenn bei Diskussionen über Personen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.