Erstmals wird eine Begründung geliefert
Die BGE hat jetzt in einer Meldung, datiert mit 14.07.2021, die Gründe mitgeteilt, weshalb die vier Teilgebiete 001_00, 009_00, 035_00 und 078_02 zur Methodenentwickelung ausgewählt wurden. Erstmals wurde damit die Auswahl begründet, ganze zehn Tage nach der Pressemitteilung zu den vier Teilgebieten.
Die Öffentlichkeit wird als dumm dargestellt
Die Meldung enthält folgende Passage:
Warum die vier bereits bekannt gegebenen Gebiete ausgewählt worden sind, ist für einige in den Regionen nicht unmittelbar klar geworden.
Das ist eine Verhöhnung der Öffentlichkeit, denn wie soll die Auswahl jemandem klar werden, wenn die Gründe nicht benannt worden sind? Es liegt nicht an der Dummheit der betroffenen Bevölkerung, sondern an der Nichtbegründung der BGE – siehe auch BaSE-Schreiben an die BGE, datiert mit 09.07.2021.
Steckbriefe ohne komparativen Hintergrund
Zur näheren Begründung hat die BGE zu den ausgewählten Teilgebieten sogenannte Steckbriefe veröffentlicht, nicht zu verwechseln mit den Kompakt-Steckbriefen und den entsprechenden Langfassungen zu den Teilgebieten.
Überraschend beinhalten die vier Methoden-Auswahlsteckbriefe keine konkreten Vergleichsdaten zu den anderen Teilgebieten in der entsprechenden Kategorie. Warum wurde jeweils das eine Gebiet aus den 60 Teilgebieten steile Salzlagerung, 14 Teilgebieten flache Steinsalzlagerung, 7 Teilgebieten Kristallin und 8 Teilgebieten Tonstein gewählt? Das tertiäre Tongebiet muss gesondert betrachtet werden. Allein verbalargumentative Formulierungen ohne jegliche Konkretisierung im komparativen Sinne sind in den Steckbriefen zu lesen.
Begriff Median verwendet, aber nicht belegt
Die Wahl des Salzstocks Bahlburg wird sogar damit begründet, dass er der Median unter den Salzstöcken sei. Median ist ein Fachbegriff aus der Statistik, angeführt sind die Parameter Fläche, Umfang und Teufe des Salzstrukturdachs. Es wird aber keinerlei statistische Auswertung der 60 Salzstöcke angeboten.
Unterschiedliche Datendichte wird nicht veranschaulicht
Zu den flächigen Teilgebieten wird argumentiert, es gäbe dort Bereiche mit vielen Daten und andere Bereiche mit wenig Daten. Eine erläuternde Karte mit zum Beispiel den auswertbaren Bohrdaten in den Teilgebieten fehlt.
Stringenz der Auswahl wird in der NBG-Sitzung zurückgenommen
Das alles wird abgeboten mit der Formulierung:
Deshalb hat die BGE nun vier Steckbriefe über die Gebiete zur Methodenentwicklung vorgelegt, die für jedes der vier Gebiete beschreiben, was die Gründe für die Auswahl genau dieses Gebietes gewesen sind. [Hervorhebung durch endlagerdialog.de]
In der 53. Sitzung des NBG wurde diese stringente Aussage von der BGE zurückgenommen. Ehrlicherweise wurde mitgeteilt, dass es keine harten Kriterien waren, die zur Auswahl geführt haben.
Pragmatismus muss wenigstens transparent gemacht werden
Das ist durchaus verständlich und Pragmatismus wird im Zuge der Standortauswahl wohl an vielen Stellen notwendig sein, wenn das Verfahren in einer vertretbaren Zeit durchgeführt werden soll. Pragmatismus lässt sich aber juristisch nicht kodifizieren. Deshalb müssen bei pragmatischen Entscheidungen zumindest drei Kriterien erfüllt sein:
- Der pragmatische Ansatz muss transparent formuliert und darf nicht zwischen den Zeilen versteckt werden.
- Es muss offengelegt werde, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn kein Pragmatismus verfolgt wird. Pragmatismus ist in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nie alternativlos.
- Pragmatische Ansätze sind erst möglich, wenn eine starke Vertrauensbasis entwickelt worden ist und somit die Öffentlichkeit dieses Vorgehen mitträgt. Das ist bisher in keinster Weise geschehen.
Nach- und Vorteile des Losverfahrens?
Eine Alternative zum eher pragmatischen Ansatz der BGE bei der Auswahl genau der vier Teilgebiete zur Methodenentwicklung stellt das Losverfahren dar – siehe hier. Dieser Ansatz wurde seitens der BGE in der NBG-Sitzung ohne Begründung vom Tisch gewischt. Es wurden weder Nach- noch Vorteile systematisch in Betracht gezogen.