Die Beratungs- und Planungsgruppe und die RICHTLINIE 2011/70/EURATOM

Zukünftige Konflikte

Am 24.01.2022 fand eine Auftragskonferenz des Partizipationsbeauftragten statt. Ein Ergebnis war, dass weiterhin Konflikte im Rahmen der Beratungs- und Planungsgruppe (BUP) und des Fachforums Teilgebiete zu erwarten sind. Die Konflikte in und um Standortregionen werden erst in weiterer Zukunft gesehen. Offensichtlich wurden in der versammelten Runde keine Konflikte aufgrund von Ressourcen wie u. a. Geld für regionale Studien erwartet. Hier stellt das Land Niedersachsen Gelder zur Verfügung – siehe hier, andere Bundesländer nicht.

Rolle des BaSE in der BUP

Kritisch wird die Rolle des BaSE in der BUP gesehen. Zwei Mitglieder der BUP äußerten sich in dieser Weise. Diese haben als Beurteilungsgrundlage neben dem Kompromissbeschluss vom 13.11.2021 auch die nichtöffentlichen Treffen der BUP. Argumentiert wird u.a., dass das BaSE damit zum Akteur wird, was so im StandAG nicht vorgesehen ist. Es stellt sich die Frage, in welcher Rolle das BaSE teilnimmt: als Regulator, als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung oder als Träger der Neuen Beteiligungsinstrumente? Letztere Rolle gib es im StandAG überhaupt nicht. Bei den Neuen Beteiligungsinstrumenten dient das BaSE nach StandAG lediglich als formeller Sitz der unabhängigen Geschäftsstellen – so wie das UBA für das NBG.

Verletzung der RICHTLINIE 2011/70/EURATOM?

Es stellt sich die Frage, ob durch die kooperative Arbeit in der BUP das BaSE die strikte Trennung von regulator und operator aufgibt, wie sie in der RICHTLINIE 2011/70/EURATOM vorgeschrieben ist. Hier gibt es schon Probleme bei der Zuordnung von BaSE (regulator) und BGE (operator) beim selben Ministerium, dem BMUV.

checks and balances: Stärkung durch Transparenz

Solche Probleme bei der Rollentrennung zur Wahrung von checks and balances lassen sich in der staatlichen Organisation kaum verweiden. Die Rollen laufen spätestens im Kanzleramt zusammen. Als Mittel gegen die Rollenverquickung hilft aber die Transparenz der Tätigkeiten der unterschiedlichen Institutionen. Da aber das BMUV bisher keinerlei Anstrengungen unternimmt, transparent zu agieren, wird das Prinzip checks and balances im Standortauswahlverfahren nicht umgesetzt. So werden die Gesellschaftervorgaben an die BGE – siehe IFG-Antrag -, die Weisungen an das BaSE etc. durch das BMUV nicht veröffentlicht. Gibt es eigentlich Aufsichtliche Gespräche zwischen BMUV und BaSE?

Nebelkerzen und Missverständnis

Angesprochen auf die Rolle des Partizipationsbeaufragten als Nebelkerzenwerfer und das angebliche Missverständnis zum Schreiben des BaSE-Präsidenten – siehe BaSE erteilt Selbstorganisation eine klare Absage – gab es eine längere Erklärung. All die angeführten Sachverhalte wurden auf nichtöffentlichen Treffen zur Sprache gebracht. Informationen dazu sind auch im Nachgang nirgends zu finden. Weiterhin gibt es weder eine Interpretationshilfe des Präsidenten zu seinem Schreiben noch eine schriftliche Sachdarstellung des Partizipationsbeauftragten. Notwendig wäre eine Chronik des Endlagerverfahrens, um das Maß der Gerüchte möglichst gering zu halten und das gesamte Verfahren auch später nachvollziehbar zu machen.

7 Gedanken zu „Die Beratungs- und Planungsgruppe und die RICHTLINIE 2011/70/EURATOM

    • Der Partizipationsbeauftragte als Chronist?

      Nach meinen Erfahrungen aus den letzten Jahren der Endlagersuche braucht es eine Chronik, und zwar eine neutrale und pluralistische.

      Diese Aufgabe fällt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StandAG in den Verantwortungsbereich des BaSE. Da das BaSE bisher die umfassende Information der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen hat und eher polarisierend agierte, muss eine andere Lösung – jedenfalls unter den derzeitigen Bedingungen – gefunden werden.

      Der Partizipationsbeauftragte sollte diese Rolle nicht übernehmen, aber er könnte – wie auch das NBG – die Erstellung einer solchen Chronik vom BMUV verlangen.

      • In einem von Narrativen durchzogenen (und dadurch strauchelnden) Standortauswahlverfahren wäre eine objektive, wertungsfreie Chronik sehr hilfreich. Wie schwer das ist, verdeutlicht der „doppelte“ Abschnitt zum Standort Gorleben im Bericht der Endlagerkommission. Je länger das Verfahren dauert, desto aussichtsloser ist das Unterfangen, den stetig wachsenden Wust von Dokumenten zu einer neutralen und überschaubaren Chronik zu verarbeiten. Nun muss man als Beobachter aber auch zum Schluss kommen, dass Sparsamkeit bislang eher kein Maßstab für die zahlreicher werdenden Akteure des deutschen Standortauswahlverfahrens ist. Warum also nicht eine Kanzlei beauftragen, für das Geschehen seit 2011 eine Chronik anzufertigen. Es müsste eine sein, die sich mit allem, nur nicht mit Umwelt- und Strahlenschutzthemen befasst und die somit weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft als Auftragnehmerin für die Akteure des Standortauswahlverfahrens in Betracht kommt. Eine Alternative wäre eine Chronik in Form eines Wikis, wobei die Aufgabe der Kanzlei dann darin bestünde, die Objektivität und Richtigkeit der Beiträge anhand der verfügbaren Dokumente zu verifizieren.

        • Wiki-Format ist doch gut

          Ich halte das Wiki-Format durchaus für geeignet. Ausgangspunkt könnte ein Terminkalender sein, in den alle Ereignisse aufgenommen werden.

          Es gilt insbesondere die nichtöffentlichen Termine zu beachten, denn hier werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Von einigen gibt es ja im Nachhinein Protokolle, die man entsprechend verlinken kann. Bei anderen braucht man Informationen von Whistleblowern. Auch das Instrument des Antrags nach Informationsfreiheitsgesetz ist möglich aber langwierig.

          Bei allen Einträgen sollte man Kommentare zulassen, die vor Veröffentlichung redaktionell auf Form und Inhalt geprüft werden müssen.

  1. Geschäftsstellen der Regionalkonferenzen

    Nach Gesetzesbegründung (S. 57, Zu Absatz 6) könnte als Träger der Geschäftsstelle einer Regionalkonferenz zum Beispiel die Verwaltung einer Gebietskörperschaft einer betroffenen Standortregion in Betracht kommen.

    Damit hat das BaSE lediglich die organisatorischen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Nicht einmal die formelle Anbindung der Geschäftsstelle an das BaSE ist also notwendig.

  2. Nebelkerzen und Missverständnisse – Nichtöffentliches Treffen am 21.10.2021

    Nach dem Hinweis des Partizipationsbeauftragten auf ein nichtöffentliches Treffen zum Brief des BaSE-Präsidenten, in dem der Selbstorganisation eine klare Absage erteilt wurde, stellte endlagerdialog.de einen IFG-Antrag zu diesem Treffen – siehe IFG 239429. Nach voller Ausnutzung der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG wurde der Antrag beschieden. Danach gab es ein Treffen zwischen der BaSE-Hauspitze und dem NBG am 21.10.2021, auf dem jedoch nach Angabe des BaSE-Referats Z 7 – Justiziariat – der Präsidentenbrief nicht Gesprächsgegenstand war. Zu diesem Termin gibt es lediglich eine Tagesordnung, ein Protokoll oder ähnliches sind nicht vorhanden.

    Eine Nachfrage beim Partizipationsbeauftragten ergab aber Folgendes:

    1. Wurde das Präsidentenschreiben am 21.10.2021 behandelt, z. B. unter dem TOP „Beteiligung nach der Fachkonferenz bis zu den Regionalkonferenzen“ (17:45 bis 19:00 Uhr)?

    Der Besuch des NBG im BASE hatte das Format einer Frage- und Diskussionsrunde, in der sich vor allem die NBG-Mitglieder und der BASE-Präsident ausgetauscht haben. Ich habe mir während des Gesprächs keine Notizen gemacht, aber gemäß meiner Erinnerung haben sich mehrere NBG-Mitglieder auf den Brief bezogen und deutlich gemacht, dass für den Schritt 1.2 ein wirksames, ggf. auch eigenständiges Partizipationsformat zu finden ist. Nach meiner Wahrnehmung gab es dazu im Gespräch auch eine gewisse Annäherung.

    2. Wenn nein, wann hat das von Ihnen angeführte Gespräch stattgefunden?

    Ja, ich habe mich auf dieses Gespräch am 21.10.2021 bezogen.

    3. Wurde von dem Gespräch lediglich die Terminabstimmung und die Tagesordnung dokumentiert?

    Ja, das ist korrekt. Das Gespräch wurde von Seiten des NBG nicht dokumentiert und auch vom BASE ist mir kein Protokoll bekannt. Rückblickend bewerte ich das Gespräch als hilfreich für die Offenheit des BASE in dem von mir organisierten Workshop mit AG-V und BASE am 25.-26.10.2021 und für die Verabschiedung des Fachforum-Konzepts am 13.11.2021:
    https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Downloads/Endlagersuche/DE/konzeptentwicklung/dokumentation_auftaktveranstaltung_fachforen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Für das Verständnis des Gesamtvorgangs sind auch die Briefe wichtig, die die NBG-Vorsitzenden an Herrn König und Herrn Flasbarth verfasst haben. Anlässlich ihres Rückfrage ist mir aufgefallen, dass diese Schreiben noch nicht online verfügbar waren. Das haben wir jetzt nachgeholt, Sie finden die Schreiben hier:
    https://www.nationales-begleitgremium.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?cl2Categories_Inhaltsart=korrespondenz

    Brief des NBG an BMU-Staatssekretär Flasbarth vom 16.09.2021
    Brief des NBG an BaSE-Präsident Köig vom 27.09.2021

    Ob das BMU gegenüber dem BaSE vorstellig geworden ist, sollte sich in dem noch laufenden IFG-Verfahren 238959 herausstellen.

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