Einen Tag nach IFG-Antrag veröffentlicht
Einen Tag nach dem IFG-Antrag auf Zugang zu den Protokollen und Unterlagen der nichtöffentlichen Sitzungen der BPG wurde unter der Rubrik Beteiligung bis zu den Regionalkonferenzen > Beratung- und Planungsgruppe ein Ergebnisprotokoll der BPG-Sitzung am 16.02.2022 nebst Graphic Recording veröffentlicht.
BaSE und BGE-Entsandte werden unterstützt, gewählte Mitglieder nicht
Teilnehmer*innen waren danach – neben gewählten Mitgliedern und entsendeten Personen aus NBG, BGE und BaSE – Frau Dehmer als Unterstützung für die BGE. Welche Rolle Frau Bodenmeyer hatte, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Es kann nicht wieder die Vertretung von Frau Nanz gewesen sein wie auf der Sitzung am 26.01.2022, denn sie war ja selbst anwesend. Zur technischen Assistenz und Protokoll waren drei weitere Mitarbeiter*innen des BaSE anwesend. Bezeichnend ist, dass keines der gewählten Mitglieder durch weitere Personen unterstützt wurde.
Protokolle der internen Sitzungen
Nach TOP 3 können die Protokolle der internen Sitzungen nach einem bestimmten Prozedere veröffentlicht werden. Das ist soweit auch bei Zuhilfenahme des Grahic Records verständlich.
Unverständliche Passage zur Rolle der BGE
Ganz unverständlich ist im Protokoll unter dem Abschnitt
Es werden die Fragen zum Prozess der Freigabe von Protokollen sowie die Frage der Veröffentlichung von internen Protokollen diskutiert:
der zweite Punkt
– Die Diskussion über die Rolle der BGE bzw. über die Erwartungshaltung gegenüber der BGE, was die Einbringung von fachlichen Fragestellungen in die Sitzungen der Beratungs- und Planungsgruppe angeht, soll auf der Klausurtagung weiter geführt werden.
Was hat die Rolle der BGE und die Erwartungshaltung gegenüber der BGE mit dem Protokoll zu tun?
b-lab noch schlechter als die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete
Unter TOP 5 werden bestimmte Randbedingungen zum Einsatz des Etherpads festgelegt. Diese wurden aber nicht den Teilnehmer*innen der Sitzung mit dem Link zum Etherpad mitgeteilt. Wie konnte so etwas geschehen. Wo wurde die nach TOP 5 erstellte vorläufige Tagesordnung kommuniziert? Man gewinnt den Eindruck, dass das b-lab noch schlechter bezüglich Organisation aufgestellt ist als die Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete?
Plattform wechange.de zu einem Teil nichtöffentlich
Auf der öffentlichen Sitzung am 23.02.2022 wurde nur die halbe Wahrheit über die Plattform wechange.de mitgeteilt. Sie besteht nämlich aus zwei Teilen, einem internen und einem öffentlichen.
Nichtmitglieder arbeiten massiv mit, Ehrenamtliche mit endlos zeitlichen Ressourcen
Bemerkenswert ist, dass sich Nichtmitglieder der BPG massiv in die BPG-Arbeit einmischen. So arbeiten Frau Dehmer (BGE) und Frau Bodenmeyer (BaSE) im Arbeitsteam Programmentwicklung mit. Die gewählten Mitglieder brauchen da offensichtlich keine Unterstützung, da sie als Ehrenamtliche über endlos zeitliche Ressourcen verfügen.
Neubenennung des Fachforums Teilgebiete im Graphic Record
Unter TOP 8 wird die Neubenennung des Fachforums Teilgebiete erwähnt. Weder sind dem schriftlichen Protokoll die vorgeschlagenen Namen noch die Begründung für eine solche Maßnahme zu entnehmen. Da wird der Graphic Record unter Punkt 9 konkreter: Die Alternativen und der Grund werden genannt:
endlagerdialog.de ist der Meinung, dass die Plattform durch Inhalte interessant werden sollte und nicht durch eine neue Bezeichnung. Inhalte sind aber bisher noch keine zu sehen.
Nicht Ergebnis-, sondern Rätselprotokoll
Das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung gibt einige Rätsel auf, es sollte also nicht Ergebnis-, sondern Rätselprotokoll genannt werden. Es bewegt sich aber immerhin auf einer etwas besseren Ebene als manches Protokoll der NBG-Fachgruppen und erst recht als die sogenannten Protokolle der Aufsichtlichen Statusgespräche zwischen BASE und BGE mbH.
Ein Schritt in die richtige Richtung, es fehlt jedoch sachgerechte Transparenz
Die BPG wagt also einen Schritt in die richtige Richtung. Was jedoch volkommen verfehlt wird, ist die sachgerechte Transparenz, die ja dazu dient, das Verfahren insgesamt nachvollziehbar zu machen. Davon hat man sich beim Auswahlverfahren jedoch schon längst verabschiedet. Transparenz hat zumindest zwei Aspekte: Erstens müssen Informationen öffentlich zugänglich sein und zweitens muss der Öffentlichkeit wissenschaftliches Grundverständnis zugänglich gemacht werden.
Informationen veröffentlichen und wissenschaftliches Verständnis vermitteln
So konnten selbst die Staatliche Geologischen Dienste den Zwischenbericht Teilgebiete teilweise nicht nachvollziehen. Auch die durch das NBG beauftragten Sachverständigen konnten die Entscheidung zu den Methodengebieten wegen nicht vorhandener Unterlagen nicht nachvollziehen. Sie konnten diese Entscheidung lediglich als fachlich vertretbar einstufen. Diese Fachleute haben das fachliche Grundverständnis. Was ist aber mit der interessierten Öffentlichkeit, der an keiner Stelle wissenschaftliche Grundlagen zugänglich gemacht werden? Hier sei immer wieder verwiesen auf die Studie Alpiger, C. und A. Vatter.(2016). Evaluation regionaler Partizipationsverfahren bei der Standortsuche für Tiefenlager von radioaktiven Abfällen – Erster Zwischenbericht aus dem Forschungsprojekt „Partizipative Entsorgungspolitik“.
Intransparenz fördert den Populismus
Mit der Intransparenz des bisherigen Verfahrens werden dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Da helfen auch keine gut gemeinten Sonntagsreden.
BaSE setzt auf die Gebührenschraube
Das BaSE hat 200 bis 250 EUR Gebühren für die Zurverfügungstellung von einem Protokoll und zwei Sätzen Sitzungsunterlagen angedroht. Offensichtlich soll die Transparenz im Standortauswahlverfahren noch weiter heruntergefahren werden.
Müsste da nicht der Partizipationsbeauftragte eingreifen? Denn ohne Transparenz ist Partizipation schlecht möglich.
Siehe IFG-Antragsverfahren hier.
Mit der Transparenz ist das so eine Sache. Beteiligte müssen die Sachverhalte kennen und verstehen, damit sie sich wirksam beteiligen können. Das wird von allen Akteuren einhellig so gesehen.
Nach meiner Wahrnehmung mangelt es im aktuellen Verfahren jedoch nicht an Dokumenten (von denen gibt es auf den verschiedenen Infoplattformen fast zu viele), sondern an Übersichtlichkeit der Informationsstränge für die unterschiedlichen Beteiligten (Laien, Politik, Medien, Expert:innen, …).
Dass das BASE hier eine IFG-Anfrage mit einer wenig nachvollziehbaren Kostenschätzung beantwortet, hilft der Sache genauso wenig, wie eine denkbare Vervielfachung der IFG-Anträge zu Sitzungsprotokollen.
Das Planungsteam (PFE) hat mit der WeChange-Plattform und seinen regelmäßigen öffentlichen Videokonferenzen einen ersten Ansatz gefunden, hier mehr Klarheit in das Informationsdickicht zu bringen.
Als Partizipationsbeauftragter habe ich nicht die Autorität, um „eingreifen“ zu können und ich vermute sogar, dass sich die Problematik mit der zunehmenden fachlichen Komplexität und räumlichen Verdichtung verstärken wird.
Dennoch werde ich beim nächsten Treffen des Planungsteams, bei dem ich zu Gast sein kann, diese Frage ansprechen. Primär werde ich diese Frage an das BASE richten und das Bundesamt fragen, wie es das verstreute Wissen klarer strukturieren und den unterschiedlichen Nutzergruppen besser zugänglich machen kann. Möglicherweise ist eine Evaluation und Überarbeitung der Infomationsplattform ein Weg, der jetzt prioritär angegangen werden muss.
Denn nach meine Verständnis kann der gesetzliche Auftrag aus § 6 StandAG nicht mit einer (noch gut strukturierten) Datenbank gelöst werden. Vielmehr braucht es pluralistische Sichtweisen, die das Geschehen einordnen und bewerten. Es sollten Wege gesucht werden, wie die unabhängige journalistische Arbeit zum Thema Endlagerung noch bessere Rahmenbedingungen erhalten kann.