Das Ziel ist die Bestimmung eines geologischen Gesteinskörpers im Untergrund mit bestimmten Eigenschaften.
Im Prinzip ist es das gleiche wie die Suche nach einer Kohlenwasserstoffakkumulation. Auch dort ist das Ziel die Bestimmung eines geologischen Gesteinskörpers im Untergrund mit bestimmten Eigenschaften.
Die verwendeten Techniken sowie die Art der zu erhebenden Daten sind dieselben (Reflexionsseismik, Tiefbohrungen). Bei beiden Arten von Vorhaben muss die bestehende Unsicherheit so reduziert werden, dass gut begründete Entscheidungen zum weiteren Vorgehen getroffen werden können.
Es kann mit guten Gründen angenommen werden, dass der im Gesetz festgelegte Termin eingehalten werden kann.
Suche nach Erdöl und Erdgas
Mit Kenntnissen der Vorgehensweise in Explorationsvorhaben der Kohlenwasserstoffindustrie kann die Erwartung an das Endlagersuchverfahren definiert werden. Für das Vorhaben bestehen 14 Jahre Zeit (StandAG 2017 – 2031).
1. Am Ende des ersten Jahres ist die Inventur dessen, was vorhanden ist, abgeschlossen und es wird damit begonnen, reflexionsseismische Daten zu erheben.
Zum Vergleich zunächst eine Darstellung, wie eine Suche nach einer Kohlenwasserstoffakkumulation diese 14 Jahre strukturieren würden:
2. Spätestens am Ende des zweiten Jahres ist damit begonnen worden, mit diesen reflexionsseismischen Daten ein Modell des Untergrundes zu erstellen.
3. Wenn möglich, wird am Ende des dritten Jahres damit begonnen, die erste Tiefbohrung abzuteufen.
4. Am Ende des vierten Jahres wird damit begonnen, die zweite Tiefbohrung abzuteufen, um das nun vorhandene geologische Modell des Untergrundes zu bestätigen. Je nach Ergebnis der ersten Bohrung handelt es sich um eine Verfeinerung des ursprünglichen geologischen Modells, weil die dabei erhobenen Daten eine präzisere und genauere Auswertung der reflexionsseismischen Daten erlauben, oder es war die Erstellung eines neuen geologischen Modells notwendig.
5. Am Ende des fünften Jahres sollte man in der Lage sein, das Programm für die verbleibenden neun Jahre mit mehr Sicherheit festzulegen.
Für den Fall, dass man in beiden Bohrungen eine Kohlenwasserstoffakkumulation angetroffen hat: Es wird eine Fülle von Aktivitäten geben. Die Bewertung der jeweils fündigen Bohrung muss durch Erweiterungsbohrungen bestätigt werden. Alle im geologischen Modell definierten Strukturen, die noch nicht durch Bohrungen getestet worden sind, müssen erbohrt werden.
Für den Fall, dass die Erweiterungsbohrungen die Größe der Kohlenwasserstoffakkumulation bestätigen, muss 3D Seismik durchgeführt werden, um die Feldesentwicklungsbohrungen platzieren zu können. Es muss ein Entwicklungsprogramm für eine wirtschaftliche Förderung der Lagerstätte erstellt werden.
Für den Fall, dass keine Bohrung eine Kohlenwasserstoffakkumulation angetroffen hat: Es wird ermittelt, ob mit den vorhandenen Daten das Gebiet als ausexploriert gelten kann. Wenn nicht, muss das weitere Explorationsprogramm definiert werden.
6. Nach Ablauf der Periode müssen die Rechte an allen Teilen des Gebietes, die nicht in Wirtschaftsbetriebe umgewandelt worden sind, wieder abgegeben werden.
Analog dazu die Struktur des Endlagersuchverfahrens
1. Es wird eine Inventur gemacht (der Zwischenbericht).
2. Es wird für jedes Wirtsgestein ein Gebiet identifiziert, in dem überprüft wird, ob das bisher verwendete geologische Modell gültig ist. Dazu wird ein beliebiges Gebiet genutzt, was typisch für das jeweilige Wirtsgestein erscheint. Dazu werden zunächst geophysikalische Daten erhoben, diese dann interpretiert, und innerhalb von 1 bis 1 ½ Jahren danach begonnen, die erste Tiefbohrung abzuteufen.
3. Ausgehend von den Ergebnissen werden die ursprünglichen geologischen Modelle überarbeitet, und es wird weitere Tiefbohrung abgeteuft, um das jeweilige überarbeitete Modell zu bestätigen.
4. Für den Fall, dass diese Bohrungen das jeweilige geologische Modell bestätigen, wird damit begonnen, für diese Gebiete eine vorläufige Sicherheitsuntersuchung zu erstellen.
Außerdem werden die Ergebnisse genutzt, um alle weiteren Teilgebiete im jeweiligen Wirtsgestein daraufhin zu bewerten, welche andere Gebiete in der verbleibenden Zeit zusätzlich exploriert werden können/müssen/sollen.
Für den Fall, dass diese Bohrungen das jeweilige geologische Modell nicht bestätigen, wird die Gültigkeit der bisher getroffenen Annahmen für alle Teilgebiete im jeweiligen Wirtsgestein neu bewertet.
Ausgehend von den Ergebnissen kann es notwendig sein, die Suche nach einem möglichen Standort in einer bestimmten Art von Wirtsgestein rechtzeitig aufzugeben, um die Ressourcen an anderer Stelle effektiver und effizienter einzusetzen.
5. Spätestens am Ende des Verfahrens im Jahr 2031 ist bekannt, ob es einen Standort gibt, an dem ein unterirdischer Gesteinskörper definiert werden konnte, der die Anforderungen des StandAG (weitgehend) erfüllt oder nicht.
Für den Fall, dass es an diesem Zeitpunkt keinen Standort gibt, der die Anforderungen des StandAG erfüllt, ist spätestens an 2029 eine Planung zu erstellen, welche Aktivitäten erfolgen müssen, um eine andere Form der Beseitigung des hochradioaktiven Abfalls zu ermöglichen.
Von heute bis zum Jahr 2031 sind noch 8 Jahre Zeit. Das reicht aus.
Im Prinzip ja. Der Erhebung von reflexionsseismischen Daten für eine Fläche einigen 100 Quadratkilometern dauert in vergleichbaren Ländern von Beginn der Beauftragung der Erhebung der Daten im Gelände, bis zur Abgabe von prozessierten Daten, die zur Interpretation genutzt werden können, 6 bis 8 Monate. Eine Bohrung von 1.500 Metern Tiefe in einem vergleichbaren Land dauert 0,5 bis 4 Monate von Beginn der Beauftragung der Durchführung bis zur Abgabe von dabei erhobenen Daten. Hierbei ist schon berücksichtigt, dass einer Erweiterungsbohrung die gesamte Strecke des Wirtsgesteins gekernt werden muss.
Je nach Kompetenz, Können und der Verfügbarkeit von Kontraktoren kommt dazu eine Vorlaufzeit von ca. 6 Monaten.
Bei einem Beginn der Geländearbeiten für die Erhebung von geophysikalischen Daten im Jahr 2023 würden diese Daten für eine Interpretation im Jahr 2024 vorliegen. Die jeweiligen Bohrungen sollten dann am Ende des gleichen Jahres abgeteuft werden können.
Je nach Ergebnis sollten die notwendigen weiteren Bohrungen im Jahr 2025 abgeteuft werden, damit im Jahr 2026 entweder damit begonnen werden kann, die ersten vorläufigen Sicherheitskonzepte zu verfassen, oder für bestimmte Wirtsgesteine zusätzliche Explorationsprogramme zu starten. Zu dem Zeitpunkt sind noch vier Jahre Zeit, um die Unsicherheiten in den Standortregionen zu reduzieren, und die Kenntnisse der geologischen Verhältnisse des möglichen Einlagerungsraums zu verbessern.
Die Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen beschäftigt weltweit immer noch über 1.300 Bohranlagen zum Erheben von Daten. Aus den über 170 Jahren mit erfolgreichen und nicht erfolgreichen Explorationsprojekten in der Kohlenwasserstoffindustrie kann man lernen, was die beste Vorgehensweise sein müsste. Sie wird nicht immer so funktionieren, wie geplant.
Es wird angenommen, dass das die Benennung des Jahres 2031 im StandAG das Ergebnis einer sorgfältigen Planung unter Einschaltung von Experten aus der Explorationsindustrie war. Diese Annahme gründet sich darauf, dass im Verfahren fortlaufend transparent kommuniziert werden muss, was erarbeitet wurde, um den gesetzlich bestimmten Termin einzuhalten (StandAG § 5 (2)). Damit wird innerhalb der Öffentlichkeit das dringend benötigte Vertrauen in das Verfahren aufgebaut.
Es wird nicht angenommen, dass es möglich ist, in dem vorgegebenen Zeitraum von 2017 bis 2031 zahlreiche unterschiedliche ähnlich gut geeignete Standortregionen zu definieren, zwischen denen dann Vergleiche vorgenommen werden können, die die eine objektive und transparente Entscheidung zwischen all diesen alternativen Standorten für einen wie auch immer definierten „bestmöglichen“ Standort ermöglichen.
Selbst im Anschluss an eine Erkundung oder mehrere Erkundungen des Untergrundes wird oft noch immer angenommen, dass der Untergrund unerforschte Gesteinskörper mit möglichen Kohlenwasserstoffakkumulationen enthält. Ein Beispiel ist die jetzt stattfindende 33. Lizenzrunde für 130 Offshore Explorationslizenzen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland.
* Martin Waldbauer ist Bürger mit langjährigen Erfahrungen in der Exploration und Produktion von Öl und Gas.