Gebirgsbeobachtungsgespräch Asse II
Die Gebirgsbewegungen der Asse im zurückliegenden Jahr war Gegenstand des Gebirgsbeobachtungsgesprächs am 27.06.2019 in Schöppenstedt – siehe auch BGE-Meldung vom 12.07.2019. Die Meldung schildert einige Aspekte des Gesprächs vermeintlich in allgemeinverständlicher Sprache. Dazu wird gerade eine einzige 2D-Grafik zur Mikroseismik gezeigt und erläutert. Die abrufbaren Vortragsfolien der BGE und des Instituts für Gebirgsmechanik GmbH (IfG) enthalten zwar viele bunte Bilder, das Verständnis für Nichtfachperson ist aber schon wegen des fehlenden Textes nicht gegeben. Kein Laie wird sich angesprochen fühlen. Und dabei wäre es so einfach gewesen, zum Beispiel aus den mikroseismischen Beobachtungen ein interaktives 3D-Bild zu entwickeln. Damit hätte man die Chance gehabt, dass interessierte BürgerInnen sich interaktiv einbringen.
Gebirgsmechanische Kriterien bei Untertagedeponien
Gebirgsmechanik ist eine schwierige Materie, spielt aber bei der Endlagerung eine wichtige Rolle. So basiert der sogenannte Langzeitsicherheitsnachweis bei Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle in der Regel allein auf der Einhaltung des Minimalspannungs-Kriteriums (auch Frac- oder Fluiddruck-Kriterium genannt) und des Dilatanz-Kriteriums – siehe zum Beispiel Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises für die Untertagedeponie Herfa-Neurode vom 21.03.2017, Seite 147. Schadstoffausbreitungsrechnungen unterbleiben in der Regel entsprechend der Deponieverordnung Anhang 2, Punkt 2.1.1:
…Ist der vollständige Einschluss durch den geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auf Modellrechnungen zu nicht planbaren Ereignisabläufen verzichtet werden, sofern plausibel dargelegt wird, ob und wie sich nicht planbare Ereignisse auswirken werden. Hierzu wird in der Regel eine verbal-argumentative Betrachtung als ausreichend angesehen, die jedoch standortbezogen zu verifizieren ist. Ist der vollständige Einschluss im geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auch beim Langzeitsicherheitsnachweis auf Modellrechnungen zur Schadstoffausbreitung im Deckgebirge verzichtet werden.
Gebirgsmechanische Kriterien bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle
Diese beiden geomechanischen Kriterien müssen unter anderen auch entsprechend den Sicherheitsanforderungen von 2010, Punkt 7.2.1 als auch nach Referentenentwurf der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung § 5 Abs.2 Punkt 2 und 3 bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle eingehalten werden. Auch bei der Diskussion um Perkolation spielen gebirgsmechanische Grundlagen eine wesentliche Rolle – siehe BfE-Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz.
Verständlichkeit und damit Transparenz bei der Hydrogeologie der Asse
Es wäre also angebracht, dass gebirgsmechanische Grundlagen anhand der Arbeiten an der Asse allgemeinverständlich aufgearbeitet werden. Dies war früher zum Beispiel bei der Hydrogeologie der Asse durchaus üblich – siehe Videoclip Die Asse und das Grundwasser. Bezüglich Verständlichkeit und damit Transparenz war man damals also schon weiter.
Fluiddruck-Kriterium bei der ZERAM-Stilllegung
Mit verständlich präsentierten gebirgsmechanischen Grundlagen wäre es auch einsichtiger, ob der Verzicht auf das Fluiddruck-Kriterium beim ZERAM (Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben) entsprechend der Arbeit Schulze, O. und T. Popp (2002). „Untersuchungen zum Dilatanzkriterium und zum Laugendruckkriterium für die Beurteilung der Integrität eines Endlagerbergwerks in einer Steinsalzformation.“ in: Z. Angew. Geol. 2002(2): 16-22 berechtigt war oder ein grundlegender Fehler vorlag. Inzwischen muss entsprechend der Stellungnahme der ESK (Seite 16) die gesamte Verfüllplanung verändert werden, da das Fluiddruck-Kriterium bei der bisherigen Planung nicht an allen Stellen eingehalten war – siehe hier.
Im Jahresbericht kann man doch den Text zur Mikroseismik sogar ausführlicher als er vorgetragen wurde nachlesen.