Wie man der Tagesordnung entnehmen kann, wird das Geologiedatengesetz am 22.04.2020 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Auch was in den 14 Stellungnahmen
- 19(9)534 Stellungnahme
- 19(9)538 Stellungnahme
- 19(9)539 Stellungnahme
- 19(9)540 Stellungnahme
- 19(9)541 Stellungnahme
- 19(9)542 Stellungnahme
- 19(9)543 Stellungnahme
- 19(9)544 Stellungnahme
- 19(9)545 Stellungnahme
- 19(9)546 Stellungnahme
- 19(9)547 Stellungnahme
- 19(9)548 Stellungnahme
- 19(9)549 Stellungnahme
- 19(26)54-1 Stellungnahme PBnE
ausgeführt wird, ist nicht zugänglich.
Das Geologiedatengesetz soll dann laut Plenumstagesordnung auf der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23.04.2020 gegen 14:55 Uhr in zweiter und dritter Lesung behandelt werden.
Ein neuer Paragraph 35 – Einrichtung eines gesonderten Datenraums
Die Beschlussvorlage des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 19/18751) hat 58 Seiten. Deshalb hier nur der Punkt, der offensichtlich auffällt.
Neu ist die Einrichtung eines gesonderten Datenraums in § 35 Abs. 5. In diesem können maximal fünf Sachverständige für das Nationale Begleitgremium Einsicht (Abs. 4) in die entscheidungserheblichen und nicht entscheidungserheblichen geologischen Daten zum Standortauswahlverfahren nehmen, die nicht oder noch nicht öffentlich bereitgestellt werden dürfen.
Zwar haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die öffentliche Bereitstellung weiterhin keine aufschiebende Wirkung (Abs. 2), jedoch ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entscheidung möglich. Die entsprechenden Daten werden dann im Datenraum allein den Sachverständigen des NBG zur Verfügung gestellt, bis der Antrag nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung rechtskräftig abgelehnt oder die Klage im Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgewiesen wird.
Geologiedatengesetz vom Bundestag in dritter Lesung beschlossen
Heute kurz vor 17 Uhr wurde das Geologiedatengesetz (Drucksache 19/17288) mit den Änderungen aus dem Wirtschaftsauschuss (Drucksache 19/18751) mit den Stimmen der großen Koaltion gegen die Stimmen der GRÜNEN und der AfD bei der Enthaltung der FDP und der LINKEN beschlossen.
Die Grünen kündigen Widerstand im Bundesrat an – siehe hier.
Eine Stellungnahme des NBG ist hier zu lesen.
Wo steckt eigentlich die Überarbeitung (und Verabschiedung) der EndlSiAnfV fest?
Meinen Informationen nach war am 18.03.2020 der Kabinettsbeschluss zur EndlSiAnfV vorgesehen, wurde aber – wegen Corona? – abgesetzt. Eine Woche später, am 25.03.2020, war eine Anhörung im Umweltausschuss auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses terminiert, die nicht stattfand.
Das BMU-Referat S III 2 gab am 16.03.2020 eine Information zur Auswertung der sogenannten Öffentlichkeitsbeteiligung – siehe hier.
endlagerdialog.de hakte am 22.04.2020 mit folgender Email nach:
Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Leider ist Regierungshandeln nicht von Transparenz geprägt.
Der Bundesrat hat dem Geologiedatengesetz nicht zugestimmt
Auf der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde als TOP 3 über das Geologiedatengesetz entschieden. Nach einer kurzen Rede des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann hat der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt.
Geologiedatengesetz: Vermittlungsausschuss hat Kompromiss gefunden
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung im Falle des Geologiedatengesetzes einen Kompromiss gefunden – siehe hier.
Geologiedatengesetz am 05.06.2020 im Bundesrat
Der Bundesrat wird sich auf seiner Sitzung am 05.06.2020 unter TOP 34 nochmals mit dem Geologiedatengesetz befassen. Zur Abstimmung steht der Kompromiss des Vermittlungsausschusses.
Der Raubzug aller Tiefbohrdaten und Bewertungsdaten für die Endlagerung ist im Endspurt – Ich bin geteilter Meinung – Gut für Endlager aber ein schlimmes Signal an die Wirtschaft die die Bohrdaten sehr teuer bezahlt hat – MfG Ing. Goebel
Geologiedatengesetz vom Bundesrat verabschiedet
Das Geologiedatengesetz wurde am 05.06.2020 vom Bundesrat verabschiedet – siehe hier.
Dazu auch eine Stellungnahme und Pressemitteilung des NBG.