Workshop auf Zoom-Verschnittplattform mit erheblichen Mängeln
Zu der gestern veröffentlichten Diskussionsgrundlage des BaSE zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 im Standortauswahlverfahren fand heute ein Workshop statt. Veranstalter war der Partizipationsbeauftragte. Der Workshop fand auf einer neuen technischen Zoom-Verschnittplattform wohl von teambits mit erheblichen Mängeln statt. Moderiert wurde die Veranstaltung wohl von Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Weder teambits noch EXPLORAT wurden aber explizit genannt.
Frau Nanz ganz allein, keine Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung
Es gab seitens des BaSE keine Entschuldigung, dass die von der Fachkonferenz gesetzte Frist um vierzehn Tage überschritten wurde. Frau Nanz, Vizepräsidentin des BaSE, gab lediglich an, dass sie erst seit sechs Monaten beim BaSE tätig sei. Nicht erwähnt wurde, dass es am BaSE eine ganze Abteilung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Frau Nanz musste also die Arbeit nicht allein machen. Offensichtlich hat sich die Abteilung auf die Abteilungsleiterin verlassen, die zu Beginn der zweiten Fachkonferenz verlauten ließ, dass über eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 erst nach Vorlage eines BGE-Zeiplans nachgedacht werden könne. Das war das Motto zum Nichtstun.
Pauschalierung als Methode?
Frau Nanz betonte punktuell und pauschal – wie auch im Diskussionspapier auf Seite 8 – dass das BaSE-Konzept den Beschluss Fachforum Teilgebiete aufgenommen habe. Leider wurde diese Pauschalierung von Frau Nanz nicht konkretisiert. Sie hat zu den einzelnen Punkten des Beschlusses nichts gesagt. Wenigstens das hätte man erwarten können!
Schiene vier
Schaut man sich die vier sog. Schienen des BaSE-Papiers an, so wird man bei Schiene vier – Information und Transparenz – stutzig. Da gibt es eine Verpflichtung des BaSE nach § 6 StandAG, eine Informationsplattform zur Verfügung zu stellen. Diese gibt es zwar, aber das Auffinden von Dokumenten ist kaum möglich, da sie technisch miserabel umgesetzt ist. Außerdem fehlen der gesamte Erlassverkehr zwischen BMU und BaSE sowie alle Anweisungen des BMU als Alleingesellschafter an die BGE. Von Transparenz kann bisher also nicht gesprochen werden.
Schiene drei und Schiene zwei
Aufgemacht wird eine Schiene drei – übergeordnete Fragen (Seite 10):
- Wie lassen sich bereits in Phase 1 des Standortauswahlverfahrens die Grundlagen für ein solidarisches Verhältnis der betroffenen Kommunen etablieren, das den späteren Standortregionen die Solidarität der aus dem Verfahren ausgeschiedenen Kommunen sichert?
- Was würde es bedeuten, einen fairen Ausgleich für den Standort zu schaffen, der letztendlich die Last für die gesamte Bundesrepublik trägt?
- Welche Lasten für zukünftige Generationen werden entstehen und wie lassen sie sich minimieren?
Das sind Fragen, die in die Fachkonferenz Rat der Regionen nach § 11 StandAG gehören. Dieser Rat wird aber in Schiene zwei – Regionale Beteiligung – lediglich als Fortsatz der Regionalkonferenzen gesehen.
Zu Schiene eins wird bis zur 3. Fachkonferenz noch telefoniert
Wichtigster Punkt war aber Schiene eins – Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE. Ein Ergebnis des Workshops gab es dazu nicht. Der Partizipationsbeauftragte hat in Aussicht gestellt, mit vielen Leuten dazu zu telefonieren. Man kann gespannt sein, was auf der 3. Fachkonferenz präsentiert wird.
Veränderte Diskussionsgrundlage des BaSE liegt jetzt vor
Einen Tag vor dem 3. Erörterungstermin der Fachkonferenz hat das BaSE seine überarbeitete sog. Diskussionsgrundlage veröffentlicht.
Es fehlt weiterhin die konkrete Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten des Beschlusses der Fachkonferenz, was einer Missachtung der Konferenz gleichkommt. Hier schimmert die Arroganz der Macht durch!
Das Nachfolgeformat des BaSE soll mit einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2021 starten, auf der die Bildung einer sog. Prozessgestaltungsgruppe vorgesehen ist. Das war bisher auf der Fachkonferenz vorgesehen. Hier soll am 06.08.2021 nach der jetzigen BaSE-Planung lediglich die neue Diskussionsgrundlage vorgestellt werden.