Gutachten liegt vor, darf aber nicht veröffentlicht werden
In der heutigen Sitzung der AG 2 ist sehr deutlich geworden, dass die Endlagerkommission zu einem rein politischen Zirkus verkommt. Durch den Vorsitz der Kommission wurde in der letzten Kommissionssitzung am 20.04.2015 vorgeschlagen, zur Frage der Gorleben-Veränderungssperre den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einem Gutachten zu beauftragen. Dies ist dann auch geschehen und ein Ergebnis liegt vor. Dies darf aber nicht veröffentlicht werden, sondern steht nur den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung.
Eine explizite Begründung wird nicht abgegeben
Eine explizite Begründung wurde nicht abgegeben. Verwiesen wurde auf die kurze Bearbeitungszeit und Allgemeine Regelungen des Deutschen Bundestages. Welche hier greifen, wurde nicht mitgeteilt. Da stellt sich doch die Frage, ob die beiden vorsitzenden PolitikerInnen das nicht wussten oder bewusst den Bundestagsabgeordneten einen Vorteil verschaffen wollten. Zu bemerken ist, dass Frau Heinen-Esser 15 Jahre und Herr Müller 16 Jahre dem Bundestag angehörten und über Allgemeine Regeln informiert sein müssten. Trotzdem haben sie ein Gutachten durch den Wissenschaftlichen Dienst und nicht durch externe ExpertInnen vorgeschlagen.
Drei Stunden Debatte
In der fast dreistündigen Debatte wurde vieles diskutiert, aber erst zum Schluss schimmerte hervor, was vielleicht der Grund der Nichtveröffentlichung sein kann. Zwar wurde immer wieder der Versuch gemacht, das Stereotyp der unterschiedlichen juristischen Meinungen zu bedienen. Dies kann aber wohl hier kaum gelten. Dass die Veränderungssperre juristisch absoluten Halt bietet und die § 48 Abs. 2 Regelung nach Berggesetz da etwas schwächer ist, war unbestritten. Dass bei einer entsprechenden Konkurrenzplanung am Standort Gorleben mit einer Veränderungssperre nachgebessert werden kann, blieb eher unberücksichtigt. Auch der Vorteil des § 48 Abs. 2, dass dieser bei jedem potenziellen Endlagerstandort und nicht nur bei Gorleben greifen würde, führte nicht zu einer einheitlicheren Meinung.
Das Misstrauen ist groß, wird aber nicht ausgesprochen
Da steht wohl dahinter, dass von einigen befürchtet wird, das zuständige niedersächsische Bergamt werde bei einem Antrag von SALINAS nicht § 48 Abs. 2 anwenden. Herr Kanitz fasste das so, dass der Bund diese Frage nicht dem Land Niedersachsen überlassen wolle. Dieses Misstrauen gegenüber dem Land Niedersachsen ist nicht erstaunlich, wenn man die Verlogenheit der Bundesländer bei der Endlagerfrage insgesamt betrachtet.
Kommissionssitzung am 18.05.2015
Mit Spannung kann man nun auf die nächste Kommissionssitzung am 18.05.2015 schauen, wo unter TOP 6 die Veränderungssperre nochmals beraten wird. Ob hier bei einer entsprechenden Abstimmung nur die Vertreter der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen abstimmen, oder auch die PolitikerInnen aus Bund und Ländern? Eigentlich ist ja die Frage endberichtsrelevant.
Bundesrat am 12.06.2015
Noch interessanter wird die Abstimmung im Bundesrat am 12.06.2015 sein, wo die Änderungssperre auf der Tagesordnung stehen wird. Greifen dort auch wieder die Verlogenheit und das daraus entstehende Misstrauen, sodass die Verlängerung der Veränderungssperre ohne Wenn und Aber beschlossen wird?
Audioaufzeichnungen nicht mehr verfügbar
Leider können zurzeit die AG-Sitzungen nicht mehr zeitnah im Internet verfolgt werden. Die zwischenzeitliche Zurverfügungstellung von Audiodateien ist mit dem neuen Layout der Kommissions-Site eingestellt worden. Hier wird offensichtlich Priorität auf Smartphone-Darstellung gelegt. Transparenz und Inhalte spielen eher eine untergeordnete Rolle.
Politische Übernahme mehrfach bestätigt
Die Übernahme der Kommission durch die Politik wurde in der Sitzung vom 03.07.2015 durch den Vorsitzenden Michael Müller, der in dieser Sitzung eigentlich keinerlei Funktion hatte, nochmals bestätigt. Er proklamierte: Diese Kommission ist eine politische Kommission. Und keiner der anwesenden Wissenschaftler hat dieser Proklamation widersprochen.
In der Sitzung am 04.07.2015 formulierte Frau Kotting-Uhl, MdB, in gleichem Sinne: Wir geben dem Bundestag Empfehlungen. Sie realisiert inzwischen nicht mehr, dass die Empfehlungen laut Gesetz allein von den VertreterInnen der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Gruppen gegeben werden sollen.
IFG-Anfrage nach Gutachten zur Veränderungssperre gestellt
endlagerdialog.de hat jetzt über fragdenstaat.de eine Anfrage zum oben genannten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gestellt. Diese ist recht Erfolg versprechnend, da die 7. Revisionskammer des Bundesverwaltungsgerichts am 25.06.2015 zu ähnlichen Anfragen im Sinne der AnfragerInnen entschieden hat, siehe auch Artikel Volkswissen – Zugang zu Ausarbeitungen von Bundestagswissenschaftlern und Blogbeitrag Bundestag muss Zugang zu Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren.
Die IFG-Anfrage zum Gutachten Veränderungssperre wurde positiv beantwortet
Das Gutachten wurde zur Verfügung gestellt. Es ist unter https://fragdenstaat.de/files/foi/31742/2015_05_05_gutachten.pdf nachzulesen.