Raumordnungspläne erweitern
Seit einiger Zeit werden sich intensive Gedanken über die unterirdische Raumnutzung gemacht. Die bisherigen Raumordnungspläne sind die zentralen Planungsinstrumente der Landesplanung, berücksichtigen unterirdische Raumnutzungspotenziale aber kaum. Nicht zuletzt haben Geothermienutzung und die Diskussion um Fracking gezeigt, dass auch für den Untergrund flächen- oder besser volumendeckende Planungsinstrumente geschaffen werden müssen, um Nutzungskonflikte rechtzeitig zu vermeiden.
Die Staatlichen Geologischen Dienste
Diese Aufgabe ist nun von den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) in Angriff genommen worden. Ein erster Abschlussbericht mit dem Titel Charakterisierung der Nutzungspotenziale des geologischen Untergrundes in Deutschland als Bewertungsgrundlage für unterirdische Raumnutzungen liegt jetzt vor.
3D-Modelle des Untergrunds
Ziel ist es, die Instrumente der oberirdischen Raumplanung auf den Untergrund zu erweitern. Notwendig dazu sind 3D-Modelle des Untergrunds:
Eine originäre Aufgabe der SGD ist es, Daten über den Untergrund zu sammeln, aufzubereiten und qualitätsgesichert bereit zu stellen. Auf Grundlage der für die jeweilige Nutzung relevanten Parameter können dann nach abgestimmten und anerkannten Kriterien Nutzungspotenziale identifiziert bzw. Potenzialgebiete abgegrenzt werden. Hierfür sind geologische 3D-Modelle des Untergrundes in einem der Fragestellung angepassten Bearbeitungsmaßstab Stand der Technik. Für die geowissenschaftliche Bewertung von Nutzungspotenzialen sind Aussagen zur Datenqualität und zum möglichen Detaillierungsgrad unbedingt erforderlich.
Aufgaben: 3D-Seismik zur Bestimmung von Barrierehorizonten
Die kommenden Aufgaben werden folgendermaßen benannt:
Generalisierte Bewertungsverfahren zur unterirdischen Raumnutzung von Teilräumen des Untergrundes, z. B. Lagerstätten oder Strukturen, sind derzeit noch nicht verfügbar. Zudem erschwert die teilweise eingeschränkte und heterogene Datenlage eine umfassende Charakterisierung regionaler/lokaler Nutzungsmöglichkeiten. Gleichwohl ist die systematische Erarbeitung geowissenschaftlicher Grundlagen die Voraussetzung für eine zukünftige unterirdische Raumordnung. Diese Aufgabe kann aufgrund ihres rechtlichen Mandats und ihrer Fachkompetenz insbesondere von den Staatlichen Geologischen Diensten übernommen werden.
Mit diesen Voraussetzungen sind die Staatlichen Geologischen Dienste die Fachbehörden in den Ländern, die sachgerechte Auskünfte zu Planungsvorhaben geben und entsprechende Planungsgrundlagen erstellen können. Lassen sich Nutzungsräume, Potenzialgebiete oder Einzelstrukturen aufgrund unzureichender Datenlage nicht hinreichend charakterisieren, sind die Dienste in der Lage, geeignete Maßnahmen zur systematischen Erhöhung des Kenntnisstandes aufzuzeigen (z. B. Akquisition zusätzlicher Industriedaten, 3D-Seismik im Bereich von Antiklinalstrukturen zur Bestimmung der Integrität von Barrierehorizonten etc.).
Untertagedeponien von festen Abfällen
Zur Untertagedeponierung von festen Abfällen wird ausgeführt:
(20) Untertagedeponierung/-versatz von festen Abfällen in (ehemaligen) Bergwerken
Die Untertagedeponierung/-versatz von festen Abfällen in ehemaligen oder noch in Betrieb befindlichen Bergwerken erfolgt in 7 Bundesländern. Potenziale in weiteren Bundesländern sind nicht vorhanden.(21) Untertagedeponierung/-versatz von festen Abfällen in Kavernen
Die Untertagedeponierung/-versatz von festen Abfällen in Kavernen erfolgt in ST und TH. In weiteren 4 Bundesländern sind dafür Potenziale vorhanden.
Endlagerung radioaktiver Abfälle
Bei radioaktiven Abfällen halten sich die SGD zurück:
(26) Endlagerung schwach-/mittelradioaktiver Abfälle
In NI und ST existieren auf der Basis früherer Erkundungen bereits Endlager für schwach-/mittelradioaktive Abfälle bzw. sind in Bau. Im Rahmen der Arbeiten des PK NtU wurden keine weiteren Potenziale für diese Nutzungsmöglichkeit betrachtet.(27) Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG 2013) werden die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Deutschland neu geregelt. Bis Mitte 2016 soll die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ das Gesetz evaluieren und Grundlagen und Kriterien für den Suchprozess erarbeiten. Daher erfolgten im Rahmen der Arbeiten des PK NtU keine Potenzialbetrachtungen.
Sitze für die Landesgeologischen Dienste in der Endlagerkommission
Nach diesen Ausführungen und insbesondere dem Bekenntnis der SGD in ihrem Leitbild
Die Staatlichen Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland
…
betreiben eine offene Informationspolitik und fördern den Dialog mit der Öffentlichkeit.
sollten eher die Landesgeologischen Dienste in der Endlagerkommission sitzen als die politischen Landesvertreter. Eine Entwicklung in diese Richtung wurde bereits im Beitrag Die Langzeitlagersuche endlich vom Kopf auf die Füße stellen vorgeschlagen.