Glossar

Das Glossar versucht, Abkürzungen und Fachbegriffe allgemein verständlich zu erklären. Nachfragen, Verbesserungsvorschläge, Erweiterungen und so weiter können unten als Kommentar eingegeben werden.


IKU

IKU ist eine Firma mit Sitz in Dortmund, die Kommunikationsstrategien für Unternehmen, Behörden, Verbände, Stiftungen und Ministerien schwerpunktmäßig in Prozessen mit Bürgerbeteiligung entwickelt und umsetzt – siehe IKU_Die Dialoggestalter.

IKU ist schon des Öfteren vom BfE, jetzt BaSE, mit Moderationsaufgaben beauftragt worden, so bei der Zweiten Statuskonferenz.

Die Tätigkeiten im Zuge der Fachkonferenz der Teilgebiete sind wohl auf der Grundlage der Ausschreibung 2020/S 028-064643 beauftragt worden.
Genaueres soll der IFG-Antrag 204762 ans Licht bringen.
Weitere Informationen vom Auftraggeber BaSE siehe hier.
Der IFG-Antrag hat keine weiteren Erkenntnisse gebracht, verwiesen wurde auf die oben schon genannte Quelle. Nach einer anderen Unterlage beträgt der Gesamtwert des Auftrags 1,07 Mio. EUR. Wie die Quelle auf diesen Betrag gekommen ist, ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.

Inventarisierung der Wirtsgesteine

Vor Anwendung der Mindestanforderungen nach § 23 StandAG müssen die Bereiche gesucht werden, wo Wirtsgesteine (Tonstein, Steinsalz, kristallines Festgestein) vorkommen. Da sich die Anforderungen wie zum Beispiel die Durchlässigkeit nicht auf Gestein, sondern auf das Gebirge bezieht, ist der Begriff Wirtsgestein eigentlich durch Wirtsgebirge zu ersetzen. Die Methoden zur Inventarisierung sind primär den Zeilen 1765 bis 1779 des Zwischenberichts zu entnehmen. Leider wird keine eindeutige Trennung von der Anwendung der Mindestanforderungen eingehalten, so dass auch die folgenden Zeilen des Zwischenberichts weitere methodische Hinweise enthalten. Grundsätzlich erfolgte die Inventarisierung durch Auswertung der stratigraphischen 3D-Modelle der Länder und der Stratigraphischen Tabelle von Deutschland (STD) (Deutsche Stratigraphische Kommission 2016) – Erläuterung siehe hier. Liegt kein 3D-Modell vor, muss auf andere Daten wie Bohrdaten und Seismikdaten zurückgegriffen werden.
Bemerkenswert ist, dass bei den Verfahren nach § 21 StandAG von den Ländern zur Inventarisierung nicht auf die eigenen 3D-Modelle zurückgegriffen wurde – siehe Umfrage von endlagerdialog.de. Die einhellige Antwort war, dass den Ländern die Vorkommen von Wirtsgesteinen nicht bekannt sind und zu jeder beantragten Bohrung eine Einzelfallentscheidung zu treffen sei, die auf der Begutachtung der Ergebnisse benachbarter Bohrungen beruht. Anbei das Beispiel aus dem Land Brandenburg, Nachricht vom 18.04.2018:

..Zur Bearbeitung von Vorgängen, die unter §21 StandAG – Standortsicherung fallen, verwenden wir die im Standortbereich vorliegenden Ergebnisse unserer Bohrdatenbank, und hierbei insbesondere die in der Nähe liegenden Tiefbohrungen.
Die überwiegende Anzahl dieser Aufschlüsse wurden im Rahmen der Erdöl/Erdgaserkundung niedergebracht. Zum überwiegenden Teil liegen sie nur in analogen Dokumentationen vor. Ansonsten nutzen wir die in unserer Behörde vorliegenden geologischen Kartierungen unterschiedlichster Art, deren Aussagen jedoch nicht standortscharf und bezogen auf mögliche Wirtsgesteine interpretiert wurden. Einen Überblick über unsere verfügbaren Kartenwerke finden Sie auf unserer Hompage www.lbgr.brandenburg.de.
Jeder Vorgang wird also einer Einzelfallprüfung unterzogen; das Ergebnis wird der verfahrensführenden Behörde (bisher meist der Unteren Wasserbehörde) mitgeteilt.
Im Land Brandenburg haben wir bisher lediglich 17 Vorgänge, also Bohrungsanzeigen über 100 m Bohrteufe bearbeitet, wobei es sich hierbei meist um Erdwärmesonden handelte. Ein Vorgang ging zum BfE zum Einvernehmen…

RESUS

RESUS ist ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Titel Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle. Es wurde von der BGE beauftragt und von GRS, BGR und BGE TEC bearbeitet.

Darin wird eine wissenschaftsbasierte Methode entwickelt, auf der Grundlage des Standortauswahlgesetzes Standortvergleiche durchzuführen. Der Abschlussbericht wurde am 25.11.20202 veröffentlicht und ist hier zu finden.

ZERAM

ZERAM ist eine Richtigstellung der Abkürzung ERAM – Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben. Es ist das Endlager der ehemaligen DDR, in das auf der Grundlage des Einheitsvertrages auch ein Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Alten Bundesländer insbesondere der Landessammelstellen endgelagert wurden. Diese konnten seit dem Einlagerungsstopp im Jahr 1978 nicht mehr in die Asse II „entsorgt“ werden und führten zu Kapazitätsgrenzen in den Zwischenlagern. Aufgrund der DDR-Betriebsgenehmigung konnten aber Abfälle mit hohem alpha-Strahleranteil insbesondere aus der Versuchswiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nicht wie in Asse II endgelagert werden.

Im Bergwerk in Morsleben sind aber nicht nur Abfälle endgelagert, sondern es gibt auch Abfälle, die lediglich zwischengelagert sind, da sie nach Betriebsgenehmigung nicht endgelagert werden dürfen. Die zwischengelagerte Aktivität ist nicht gering, sondern ist etwa gleich groß wie die endgelagerte Aktivität. Der kritische Teil davon befindet sich im sogenannten Radiumfass.

ZERAM steht also für Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben. Der Planantrag zur Schließung des Endlagers beinhaltet auch die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, ohne dass eine Betriebsgenehmigung vorliegt.

4 Gedanken zu „Glossar

  1. Ergänzung des IKU-Eintrags

    Folgendes wurde ergänzt: Der IFG-Antrag hat keine weiteren Erkenntnisse gebracht, verwiesen wurde auf die oben schon genannte Quelle. Nach einer anderen Unterlage beträgt der Gesamtwert des Auftrags 1,07 Mio. EUR. Wie die Quelle auf diesen Betrag gekommen ist, ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.

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