Das Endlager Konrad ist das einzige Endlager, was nach einem regulären Planfeststellungsverfahren genehmigt wurde. Das Verfahren zog sich über 20 Jahre hin und war geprägt von Bürgerwiderstand sowie Auseinandersetzungen zwischen Landes- und Bundespolitik.
Im Jahr 2000 wurde nach Punkt IV.6 des Atomkompromisses zwischen Bundesregierung und Energieversorgern eine Weiterführung vereinbart. Die Planfeststellung wurde 2002 beschlossen, ein Gerichtsbeschluss in letzter Instanz zu Konrad erging 2007 vom Bundesverwaltungsgericht. Auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht blieb ohne Wirkung. Zurzeit wird die Schachtanlage für den Einlagerungsbetrieb umgebaut. Abfälle sind bisher noch nicht eingelagert.
Beantragt war die Endlagerung von 650.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiven Abfällen, genehmigt wurden 303.000 Kubikmeter. Das radioaktive Inventar wurde jedoch so wie beantragt auch genehmigt. Das Gefährdungspotenzial wurde also nicht reduziert.
[table “2” not found /]