Vor 36 Jahren
Am 22. Februar 1977 benannte der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht auf der Grundlage einer Kabinettsentscheidung Gorleben als vorläufigen Standort für eine mögliche Anlage zur Entsorgung der bundesdeutschen Kernkraftwerke. Und seit dem hat sich wenig getan.
Untersuchung unterschiedlicher Standorte wurde gestoppt
Das Land Niedersachsen hatte damals die Suche an unterschiedlichen Standorten gestoppt und nur einen Standort benannt. Methodisch ist das ein schwerer Fehler gewesen. Denn für die Suche nach einem solchen Standort ist methodisch eine vergleichende Untersuchung angesagt. Das 1977 gewählte unpassende Verfahren wurde sogar beibehalten, als nicht mehr ein Standort für eine Wiederaufarbeitungsanlage mit Endlager, sondern nur nach einem Endlager gesucht wurde.
Stures Festhalten
Das sture Festhalten an der Methode und an Gorleben wurde jahrzehntelang mit dem Nebelbegriff Eignungshöffigkeit kommuniziert. Nur anlässlich der Entscheidung zur untertägigen Erkundung 1983 regte sich Widerstand bei den Wissenschaftlern. So äußerte sich laut Frankfurter Rundschau vom 25.07.1985 Herr Röthemeyer von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, die vor Errichtung des Bundesamtes für Strahlenschutz für die Endlagerung zuständig war.
Die Bundesregierung hat der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) untersagt, Überlegungen anzustellen, ob als Alternative zum Gorlebener Salzstock auch andere mögliche Endlagerstätten für Atommüll erkundet werden sollten. Professor Helmut Röthemeyer von der PTB bestätigte am Mittwoch die Existenz dieser Weisung und bezeichnete sie als eine „unangenehme Sache“.
Wo sind die Remonstrationen der beteiligten WissenschaftlerInnen?
Wo sind aber die entsprechend kritischen Äußerungen der anderen beamteten und hochbesoldeten Wissenschaftler zu der unpassenden wissenschaftlichen Methode? Wo sind die Remonstrationen gegen diese politische Vereinnahmung, zu denen Beamte das Recht und die Pflicht haben?
In einem Schreiben wird das lapidar abgetan (aus Anlage 22 in BMU(2009). Bericht zur Frage der politischen Einflussnahme auf den Zwischenbericht der PTB zur weiteren Erkundung des Standortes Gorleben (1983)):
Die dienstliche Anordnung des BMI wurde umgesetzt. Nach meiner Auffassung verstieß sie nicht gegen § 63 (2) BBG.
PTB und BfS sowie BGR stehen zu der falschen Methode
Das änderte sich weder in schwarzen, gelben, roten oder grünen Zeiten. Die für die Endlagerung zuständigen selbstständigen technisch-wissenschaftlichen Bundesoberbehörden – erst PTB, dann BfS – waren nicht bereit, diese falsche Wissenschaftsmethode zu korrigieren. Auch die BGR macht da keine Ausnahme. Allein der Euphemismus Eignungshöffigkeit wurde mehr oder weniger fallen gelassen und vermehrt durch die Euphemismen sicheres Endlager und Langzeitsicherheitsnachweis verdrängt.
Der PR-Trick zur Akzeptanzbeschaffung: vergleichende Endlagersuche
Inzwischen wird zwar eine vergleichende Endlagersuche propagiert, aber dies ist eher als PR-Methode zu werten. Schließlich möchte man sich Akzeptanz beschaffen und dazu – laut Renn nach Bild der Wissenschaft –
…. sollten neben Gorleben weitere Standorte erkundet werden. Dann würde die Bevölkerung die Entscheidung für einen Endlagerstandort erheblich besser akzeptieren, und man hätte Alternativen, falls sich Gorleben doch als ungeeignet erweisen sollte.
Das hört sich eher wie ein Ablenkungsmanöver an. Es soll nicht zugegeben werden, dass es Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis gibt und danach die anzuwendende Suchmethode auszuwählen ist. Die Eignungsfrage eines Standortes kann nicht geklärt werden, allein die Einstufung der Standorte nach dem zu erwartenden Langzeitrisiko ist ansatzweise möglich.
Wissenschaftsmethodische Begründung fehlt – warum?
Was fehlt ist eine eindeutige und auch wissenschaftsmethodische Begründung der vergleichenden Endlagersuche. Doch diese wird nicht gegeben, weil das das Ende der Unehrlichkeiten und Taktiken wäre. Das würde auch bedeuten, dass bei Einbeziehung von Gorleben in die Suche mindestens weitere 170 Standorte betrachtet werden müssten.
Insofern ist der Begriff vergleichende Endlagersuche ein weiterer Euphemismus, der allein benutzt wird, um Akzeptanz zu beschaffen.
Duckmäusertum in der „wissenschaftlichen“ Beamtenschaft
Im obigen Beitrag wird ausgeführt:
Offensichtlich ist das nicht nur bei der Endlagerfrage so. Auch im Bereich der sogenannten Energiewende können solche Tendenzen beobachtet werden. Das zeigen persönliche Erfahrungen beim Projektträger Jülich (PTJ), der im Auftrag unterschiedlicher Bundesministerien Förderprogramme betreut.
Zu ergänzen ist: Für Beamte sind Remonstrationspflicht und -recht im Beamtengesetz geregelt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist das in der Regel in ähnlicher Form durch die Geschäftsordnung der entsprechenden Institution festgelegt.