Selbsthinterfragende Systeme – generativ bis pathologisch
In der Sitzung der AG 3 am 23.03.2016 ging es unter TOP 6 um selbsthinterfragende Systeme. Angehört wurde Herr Sträter von der Universität Kassel, höre Audiofile 2:07:06 bis 3:14:36. Herr Sträter klassifizierte Systeme, d. h. Organisationen oder Einzelinstitutionen, als generativ bis pathologisch. Feststellbar sei der Reifegrad durch Monitoring anhand von Detailindikatoren.
Asse als Beispiel
Zu der Problematik wurde von Herrn Kleemann bereits vor Monaten ein Papier (K-Drs. AG 3-13) vorgelegt. Hierin wird die Asse als „krasses“ Beispiel angeführt, das auch in der jetzigen AG 3-Sitzung erwähnt wurde. Offensichtlich wären die an der Asse bis Ende 2008 beteiligten Institutionen als pathologisch einzustufen.
Die neopathologischen Entwicklungen nicht erwähnt
Leider findet sich in dem Papier nicht der Hinweis auf neopathologische Entwicklungen im Bereich der Asse: Die Studie Gesamtbewertung der Langzeitsicherheit für den Standort Asse, in der das Langzeitrisiko von COLENCO und GRS nach dem GSF-Verschlusskonzept dargestellt wird, wurde vom BfS erst nach der Entscheidung zur Bergung der Abfälle aus der Asse zugänglich gemacht. Bis heute wurde diese Gesamtbewertung weder wissenschaftlich diskutiert noch widerlegt – siehe auch Kommentar dazu.
Die Pathologie rund um das Endlager Morsleben
Neben den pathologischen Strukturen rund um die Asse sind ähnliche Zustände beim Endlager Morsleben zu beobachten. Ein Beispiel der Pathologie ist der Teil des Antrags des BfS vom 12.09.2005 zur Schließung des Endlagers, der sich mit dem Ostfeld befasst.
Ich ergänze deshalb den von mir gestellten Antrag auf Stilllegung des ERAM dahingehend, dass auch die oben genannten radioaktiven Abfälle im stillzulegenden ERAM endgelagert werden sollen. Im Hinblick auf die vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 25.09.1998 geäußerte Auffassung zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Ostfeld des ERAM beantrage ich vorsorglich ergänzend, dass auch diese Abfälle nach ihrer Überdeckung mit Salzgrus endgelagert werden.
An keiner Stelle wird erwähnt, dass die Genehmigungsbehörde – hier das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt – per Bundesweisung dieses nicht prüfen darf. Nach Aussage der Genehmigungsbehörde ist die Bundesweisung zum Ostfeld weiterhin in Kraft (siehe Bundesweisungen zum ERAM vom 26.06.1996, insbesondere S. 9-20 und 46-56). Der Wortlaut der Weisung:
Gemäß Artikel 85 Abs. 3 des Grundgesetzes weise ich Sie an,
…
2. Ihrer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt zum Sonderbetriebsplan „Schachtanlage Bartensleben: Erschließung des Ostfeldes und Einlagerung radioaktiver Abfälle“ meine Rechtsauffassung, daß es sich bei den Maßnahmen im Rahmen dieses Sonderbetriebsplans nicht um wesentliche Änderungen i. S. v. § 9 Abs. 1 AtG handelt, zugrundezulegen und mir bis zum 5. Juli 1996 zu bestätigen, daß Sie entsprechend verfahren werden,
…
Behördenstruktur nach Vorschlag der Endlagerkommission
Auch bei der durch die Endlagerkommission vorgeschlagenen Behördenstruktur sind solche Weisungen an BfE und BGE weder ausgeschlossen, noch müssen sie öffentlich erteilt werden. Sie sind sogar problemloser zu verfügen, da eine einfache Weisung ausreicht. Das Niveau der Bundesweisung ist nicht mehr notwendig, da bei den Ländern keine Zuständigkeit mehr liegt.
Die Gängelung der „selbständigen“ Bundesoberbehörden
In den Ausführungen zur Organisation steht im Internetauftritt des BfS:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist nach dem Gesetz zur Errichtung des BfS eine selbständige Bundesoberbehörde. Das betrifft die fachliche Arbeit wie wissenschaftliche Bewertungen sowie die Vollzugsaufgaben nach dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung. Wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen trifft nicht das BfS, sondern das Bundesumweltministerium (BMUB). Die Einzelheiten hat das BMUB in einem Delegierungserlass geregelt.
Inwieweit das BfS als selbständige Bundesoberbehörden nach Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz agieren kann, ist nach dem Delegierungserlass sehr fraglich, denn die MitarbeiterInnen werden ab Referatsleitung vom Ministerium handverlesen – siehe auch Beitrag Die „selbstständige“ Bundesoberbehörde BfS.
BfE und BGE sind pathologisch gefährdet – siehe auch Umweltbundesamt
Inwieweit das bei BfE und BGE in Zukunft anders sein soll, ist nicht wahrscheinlich. Einen eindeutigen Hinweis gibt die historische Entwicklung des Umweltbundesamtes von seiner Gründung im Jahr 1974 bis heute. Die anfänglich vorhandene Selbstständigkeit wurde systematisch beseitigt – siehe auch hier. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Strukturen rund um das Bundesumweltministerium nach der Kategorisierung von Herrn Sträter grundsätzlich als pathologisch einzustufen sind.
BGR, BfS, DBE, ENTRIA und ESK
Schon in einem Beitrag von vor gut einem Jahr kam endlagerdialog.de zu dem Schluss:
Die bisher mit Endlagerfragen befassten Institutionen BGR, BfS, DBE und ENTRIA würden die von der AG 3 in die Diskussion eingebrachten Kriterien für Institutionen nicht erfüllen. Sie wären also alle ungeeignet, eine Rolle bei der Endlagersuche zu übernehmen.
Auch das ESK-Papier macht Vorschläge zum Umgang mit subjektiven Expertenmeinungen, doch Papier ist geduldig.
Es fehlt ein Therapieansatz
Leider gibt es keinerlei Ansätze einer Therapie, um die pathologischen Züge im Endlagerbereich zurückzudrängen und generative Strukturen im Sinne von Herrn Sträter zu fördern.
Kommentar zum Beitrag „Die ‚pathologischen‘ Endlager-Institutionen“
Der Text von Herrn Kleemann (K-Drs. AG 3-13) lässt kaum Fragen offen und ist zu begrüßen. Wenn aber dann Herr Kleemann, Frau Kotting-Uhl und Herr Jäger meine Hinweise auf grundlegend falsche Strahlenschutzparadigmen mit fadenscheinigen Argumenten abwehren, ohne auch nur im Ansatz die aufgezeigten Fakten bzw. die entsprechende Fachliteratur zur Kenntnis zu nehmen, und sich auch sonst niemand in der Kommission von diesem Thema angesprochen fühlt (Videomitschnitt 20. Kommissionsitzung, 21. Januar 2016 , Minuten 25-30), dann wirft das ein düsteres Licht auf diese Kommission, die sich so selbst als „pathologische Institution“ entlarvt.