Nach Pressemeldungen (Allgäuer Zeitung und Süddeutsche Zeitung sowie DIE ZEIT) gibt es einen ersten Entwurf eines Standortauswahlgesetzes. Leider läuft alles hinter verschlossenen Türen und nur Einzelheiten sickern in die Öffentlichkeit. Weshalb diese Geheimdiplomatie? Was gibt es zu verbergen? Die zugesagte „Transparenz und Offenheit“ lässt weiter auf sich warten.
Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sollen sein:
- eine Ethikkommission zur Endlagerung und
- ein Bundesinstitut für Endlagerung.
Sicher ist es richtig, vor dem Beginn der Endlagersuche eine breite gesellschaftliche Diskussion zu führen. Ob eine Ethikkommission da zielführend ist, darf aufgrund der Erfahrungen aus der letzten Zeit bezweifelt werden. Die Ethikkommission zur Energiewende brachte keine Innovationen, sondern wärmte nur Altbekanntes wieder auf. Es war lediglich eine Veranstaltung, um den alten politischen Kurs zu verschleiern. Die Statements der „honorigen Herren“ waren teilweise peinlich. Es ist zu befürchten, dass sich dieses wiederholt. Mit der Projektgruppe “Radioaktive Abfälle. Technische und normative Aspekte ihrer Entsorgung” an der Europäischen Akademie stehen da schon „honorige Herren“ in den Startlöchern. Die peinlichen Aussagen dazu sind bereits bekannt.
Eine gesellschaftliche Diskussion muss offen sein, und eine Internetplattform ist ein Muss. Weiterhin steht nicht die Ethik im Vordergrund, sondern die Frage, was kann Wissenschaft, was muss Politik übernehmen und wie können Parteipolitik und Ideologie nach Möglichkeit herausgehalten werden? Hier ist Wissenschaftsforschung gefragt, wie gehen Geologie und Strahlenschutz bisher mit Unsicherheiten und Nichtwissen um? Was bedeutet das für die Suche nach langfristigen Atommülllagern? Was ist in den letzen 35 Jahren schief gelaufen? Die fachliche Bezeichnung für solch eine Diskussion ist „Risikokommunikation“. Die Risikokommunikation ist ein schon seit Jahrzehnten hochentwickeltes Fachgebiet, was aber bisher in Deutschland bei der Endlagerproblematik an keinem Standort beachtet wurde.
Bei dem geplanten Bundesinstitut für Endlagerung sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass es nicht wieder eine Doppelrolle bekommt. Risikoabschätzung und Risikomanagement sind strikt zu trennen. Wenigstens die Erkenntnisse der Risikokommission sollten beachtet werden. Die bisherige Praxis der „Selbstgenehmigung und -überwachung“ bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle durch das Recht der geheimen Weisungen durch das BMU muss ebenfalls aufgebrochen werden.