Neues aus der heutigen NBG-Sitzung

Erste Datenabfrage der BGE

Die BGE berichtete, dass die erste Abfrage zu den geowissenschaftlichen Daten zu den Ausschlusskriterien zu einem sehr lückenhaften Ergebnis führte. Die ausführlichsten Daten lieferten die vier Länder Hessen, Sachsen, Bayern und Thüringen.

Zweite Datenabfrage der BGE

Nach persönlichen Gesprächen mit den Landesbehörden insbesondere zur Konkretisierung der Ausschlusskriterien und zu den Daten, die dazu gebraucht werden, wurde am 30.01.2018 dazu eine zweite Abfrage gestartet. Termin für die Lieferung ist der 28.02.2018. Die Konkretisierung der Kriterien erfolgte in Abstimmung mit dem BfE.

Arbeitshilfe zu den Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen wird zurzeit in Abstimmung mit dem BfE eine Arbeitshilfe erstellt, die eine zweite Abfragerunde für diesen Bereich erübrigen soll. Diese sollen auf einem Workshop im April den Landesbehörden vorgestellt werden. Bei der Abfrage zu den Mindestanforderungen sollen die Landesbehörden im Einzelnen mitteilen, bei welchen Daten Rechte Dritter betroffen sind. Weiterlesen

BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

An die Realität angepasste Titelseite des Positionspapiers des BfE

Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten

Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der

  • der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
  • der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

auseinander.

Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier

Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Weiterlesen

Blog „endlagerdialog.de“ als Dialogplattform

Das BfE-Gutachten

Im Gutachten Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren wird auf Seite 214 ausgeführt:

Als permanentes Element für die Informationsplattform des BfE bietet sich ein regelmäßig zu bespielender Blog an, der es den Leserinnen und Lesern erlaubt, nicht nur aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten regelmäßig zu verfolgen, sondern auch einzelne Blog-Beiträge zu bewerten bzw. zu kommentieren. Somit kann ein Dialogangebot geschaffen werden, was BfE-seitig mit verhältnismäßig wenig Aufwand für am Thema Interessierte angeboten werden kann.

Der NAGRA-Blog

Dies wird am Beispiel des  Blogs der NAGRA untermauert. So gibt es dort den Hinweis:

Was Autoren auf dem Nagra Blog veröffentlichen, entspricht ihrer persönlichen Meinung und nicht unbedingt der offiziellen Unternehmensmeinung.

Der BGE-Blog

Die BGE betreibt bereits einen Blog. Dieser enthält aber bisher noch keinen Rückkanal, sodass die Beiträge sich nicht von denen in der Rubrik Meldungen und Pressemitteilungen abheben. Weiterlesen

Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc.


Forschungsprojekte des BfE

Während die BGE die Daten zu den Ausschlusskriterien von den Bundesländern einsammelt, hat das BfE drei Forschungsprojekte zu geologischen Fragestellungen ausgeschrieben.

  1. Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland:
    Die Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland hat zum Ziel, nicht nur den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) aufzuzeigen, sondern für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde BfE eine Grundlage für eine breite, transparente und umfassende Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ zu schaffen, insbesondere für Gebiete ohne hinreichende Informationen (§ 14 (2) StandAG). Die vom BfE durchzuführende Bewertung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Das ausgeschriebene Vorhaben ermittelt diesen Stand und erarbeitet einen Orientierungsrahmen, welcher die Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ unterstützen soll.
    Zur Identifizierung von aktiven Störungszonen existieren derzeit keine landesweiten, sondern nur regionale lokal begrenzte Literatur- und Datenquellen. Aus diesem Grund sind die Qualität, die Vollständigkeit und die fachlichen Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten der ermittelten veröffentlichten Literatur- und Datenquellen für aktive Störungszonen nach § 22 (2) Nr. 2 StandAG in Deutschland zu dokumentieren und zu bewerten. Für Gebiete ohne hinreichende Informationen sind bestmögliche Methoden zur Ermittlung der Aktivität von Störungszonen gemäß der Definition § 22 (2) StandAG aufzuzeigen. Die veröffentlichten Literatur- und Datenquellen zu aktiven Störungszonen sind in einer Literaturdatenbank zu hinterlegen. In einer tabellarischen Aufstellung sind die bekannten aktiven Störungszonen in Deutschland mit ihren regionalgeologischen Charakteristika zu benennen und zu beschreiben. Für jede recherchierte Störungszone sind die Grundparameter, die ermittelten Literatur- und Datenquellen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen und Hinweise auf geeignete Methoden für die Identifizierung von aktiven Störungszonen verständlich darzustellen. Der potentielle Bedarf an Forschung und Entwicklung für Gebiete ohne hinreichende Informationen ist zu benennen, um hier frühzeitig Wissenslücken aufzuzeigen. Darüber hinaus ist für Deutschland und Europa zu recherchieren, welche Methoden zur Identifizierung von aktiven Störungszonen nach derzeitigem Stand von W&T eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in einer weiteren tabellarischen Auflistung zu dokumentieren. Abschließend sind auch Empfehlungen zu den für die Identifizierung von aktiven Störungszonen am besten geeigneten Methoden zu geben. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.05.2018.
  2. Untersuchung zu übertägigen Erkundungsprogrammen für hydrologische, hydrogeologische und hydrogeochemische Fragestellungen:
    Im aktuellen Vorhaben soll zuerst analysiert werden, mit welchen hydrologisch, hydrogeologischen und hydrogeochemischen Parametern die Anforderungen an die zu untersuchenden Standortregionen durch übertägige Erkundungsprogramme beurteilt werden können. Dafür sollen aus den teilweise abstrakt formulierten Anforderungen messbare Parameter abgeleitet werden. Die entsprechenden, aktuell zur Verfügung stehenden Messverfahren sollen systematisch dargestellt werden. Es soll ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der die Beurteilung der übertägigen Erkundungsprogramme unterstützen kann. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, möglichst beginnend ab dem 01.04.2018.
  3. Messmethoden für übertägige Erkundungsprogramme:
    Mit Hilfe dieses Berichts soll ein konkreter Vorschlag für ein übertägiges Erkundungsprogramm hinsichtlich potentieller Standorte eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle bewertet werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.04.2018.

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Kann die BGE selbstständig arbeiten und entscheiden?

Letzter Weihnachtsgruß der DBE

Selbstständigkeit und Rollentrennung

Da der Alleingesellschafter der BGE das BMUB ist, stellt sich die Frage, inwieweit die BGE gegenüber dem BMUB unabhängig arbeiten und entscheiden kann? Eine weitgehende Selbstständigkeit ist erforderlich, wenn die Rollentrennung bei der Endlagerfrage, wie sie die Endlagerkommission sich vorgestellt hat, auch umgesetzt werden kann.

Transparenz und Gesellschaftsvertrag

Dies sollte im Gesellschaftsvertrag zum Ausdruck kommen. Dieser war bisher nicht öffentlich zugänglich. Eine entsprechende IFG-Anfrage von endlagerdialog.de hat das jetzt in Richtung Transparenz geändert. Die BGE hat in einem Schreiben vom 19.12.2017 mitgeteilt, dass der Vertrag auf der BGE-Seite Organisation jetzt über einen Link zugänglich ist. Leider gibt es zum Internetauftritt der BGE keine RSS-Feed-Funktion, was die Transparenz erheblich behindert. Beim BfE ist diese zwar vorhanden, wird aber nicht gepflegt. Weiterlesen

Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen

Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

Neues aus BGE und BfE

Berichte im NBG

In der NBG-Sitzung in Magdeburg (siehe auch Kurzbericht auf der NBG-Site) berichteten VertreterInnen von BGE und BfE von den neusten Entwicklungen.

Geologische Daten

Neue wirklich aufschlussreiche Aussagen über die eingegangen geologischen Daten wurden nicht gemacht. Offensichtlich sind die Antworten der Landesbehörden und der anderen angefragten Stellen recht inhomogen, was nach der Veranstaltung am 05.09.2017 – siehe BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien – nicht anders zu erwarten war. Wie mit den Daten Dritter umgegangen werden kann, wird immer noch diskutiert. Das NBG hat bisher offensichtlich noch keine Unterlagen erhalten. Anzumerken ist noch, dass das BfE als Regulierungsbehörde in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass nach StandAG kein Zwischenbericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien vorgesehen ist.

Selbsthinterfragendes System

In der BGE ist die Meinung gereift, dass eine Institution nicht Teil eines selbsthinterfragenden Systems werden kann allein dadurch, dass externe Beratung eingekauft wird (Prof. Sträter, Uni Kassel – siehe auch Die „pathologischen“ Endlager-Institutionen), sondern dies gelebt werden muss, wobei die leitenden MitarbeiterInnen eine wesentliche Rolle spielen. Weiterlesen