Sachsen-Anhalt: Rezente Spannungsfelder in der Umgebung von Salzstöcken

Veranstaltung Dialoggespräch – Rezente Spannungsfelder

Am 02. und 04.03.2021 veranstaltete das Umweltministerium Sachsen-Anhalt eine Videokonferenz mit dem Titel Dialoggespräch „Standortsuche – Und was bedeutet das für Sachsen-Anhalt“. In seinem Beitrag sprach der Leiter der Abteilung Geologischer Dienst im Landesamt für Geologie und Bergwesen, Herr Ehling, von rezenten Spannungsfeldern insbesondere in der Altmark. In einem anschließenden Pressetreffen konnte endlagerdialog.de aus wissenschaftsjournalistischer Sicht dazu noch einige Fragen stellen. Die gegenwärtigen Spannungsfelder seien insbesondere in der Nähe von jungen Salzstöcken zu beobachten. Diese sind daran zu erkennen, dass sie lediglich mit Material aus dem Quartär überdeckt sind. Bohrungen in den Randsenken haben sich hier wegen der Spannung im Gebirge als schwierig herausgestellt.

Tertiäre Tongesteine nach BGE potenzielle Endlagergesteine

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RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Das „sichere“ Endlager des BaSE

Das sogenannte sichere Endlager

Der Präsident des BaSE hat in der Zeitschrift für Neues Energierecht einen Aufsatz mit dem Titel Endlagersuche: Das letzte Kapitel der Atomenergienutzung in Deutschland (in PDF die ersten vier Seiten) veröffentlicht. Der vorvorletzte Satz darin lautet:

Zwischenlager können nur Übergangslösungen sein, um den Zeitraum zu überbrücken, bis ein sicheres Endlager seinen Betrieb aufgenommen hat.

Hier wird deutlich, dass immer noch das falsche, tradierte Wording verwendet wird, denn ein sicheres Endlager wird es nie geben. Angestrebt wird mit dem komparativen Standortauswahlverfahren ein möglichst risikoarmes Langzeitlager, was nach dem Strahlenschutzprinzip der Optimierung zwingend notwendig ist.

Sicherheitsnachweis?

Sowohl der Begriff sicher als auch der unpassende Begriff Sicherheitsnachweis kommen erschreckend oft in dem Aufsatz vor. Der Begriff Sicherheitsnachweis wurde zwar noch im Referentenentwurf der Sicherheitsverordnungen vor, wurde aber in der verabschiedeten Verordnung durchgehend durch Sicherheitsbericht ersetzt, was der Sache näher kommt und dem international üblichen Begriff safety case entspricht. Wenn man in diesem Zusammenhang von Nachweis spricht, ist das reiner Euphemismus. Schließlich liefern die Meteorologen uns auch keinen Wetternachweis, sondern einen Wetterbericht, noch richtiger: eine Wetterprognose. Die Geologie kann da als beschreibende Wissenschaft auch nicht mehr liefern, eher weniger, denn die Durchdringung mithilfe der Geophysik steht noch ziemlich am Anfang.

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Rechtliche Stimmungsmache des BaSE?

Zeitschriftenartikel zur Partizipation unter Pandemiebedingungen

In der Zeitschrift für Neues Energierecht ist ein Artikel (ab Seite 5 in der PDF) zu der öffentlichen Forderung nach einem Moratorium bei der Endlagerstandortsuche und insbesondere nach Verschiebung der Fachkonferenz Teilgebiete erschienen. Der Titel lautet Partizipation? Auch während „Corona“!

Autor ist Referent am BaSE

Der Autor Florian Emanuel, seit März 2020 Referent im BaSE, betont, dass der Beitrag ausschließlich seine persönlichen Ansichten darstelle. Kritisch macht jedoch die Tatsache, dass sein Ergebnis 100prozentig mit der Haltung des BaSE übereinstimmt.

Falschdarstellung der Moratoriumsforderung

Das in der Öffentlichkeit geforderte Moratorium wird wie folgt dargestellt:

Einzelne nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure fordern, dass das BASE seine Tätigkeiten im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Endlagersuche zeitlich aussetzt und dass die Fachkonferenz Teilgebiete verschoben wird.

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Und was steht in der FAZ zur Entscheidung über den Salzstock Gorleben?

FAZ.net zu Gorleben

In der FAZ.net vom 29.09.2020 stellt Jasper von Altenbockum unter der Überschrift Gorleben musste sterben Überlegungen zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben aus der Endlagerstandortsuche an.

Mit 4 Mrd. Jahre Vergangenheit 1 Mio. Jahre in die Zukunft

Darin wird richtig festgestellt, dass 1 Mio. Jahre für Geolog*innen ein Wimpernschlag ist, denn die Geologie hat einen Betrachtungszeitraum von gut 4 Mrd. Jahre. Aber die Aussage, diese 1 Mio. Jahre wäre aus der Luft gegriffen trifft nicht zu.

Begründung für 1 Mio. Jahre in AkEnd-Bericht und Nichtwissen

Der Blick in den AkEnd-Bericht von 2002 offenbart folgenden Grund (S. 28 f.):

Der AkEnd ist der Auffassung, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen praktisch vernünftige Prognosen über die geologische Standortentwicklung in günstigen Gebieten, wie sie auch in Deutschland existieren, über einen Zeitraum in der Größenordnung von einer Million Jahren erstellt werden können.

Also selbst der Rückblick auf 4 Mrd. Jahre erlaubt nur einen Prognosezeitraum von 1 Mio. Jahre. Da die radioaktiven Abfälle aber darüber hinaus schädlich sein können, ist jedes Langzeitlager mit Nichtwissen behaftet – Konsequenzen siehe Wehling, P.(2006). Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens.

Erweiterung des Betrachtungszeitraums von 10.000 auf 1 Mio. Jahre

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Tagesspiegel: „Endlager-Chef warnt vor politischer Blockade“ – Oberflächlicher geht es nicht mehr

Das BaSE ist lediglich Überwachungsbehörde

Herr König, Präsident des BaSE, wird in einem Tagesspiegel-Artikel vom 12.07.2020 bezeichnet als Chef der Atommüll-Endlager-Behörde. Das BaSE ist aber nicht Akteur (operator) bei der Endlagersuche, sondern lediglich Überwachungsbehörde (regulator). Der Vorhabenträger ist die BGE, dort wird die Arbeit gemacht.

BaSE als Behörde für Kommunikation und Bürgerbeteiligung

Das BaSE hat neben der regulator-Rolle auch die Rolle der Kommunikation und Bürgerbeteiligung. Da versagt das BaSE bisher praktisch vollständig – jedenfalls, wenn es sich um fachliche Informationen handelt.

Fachliche Informationen fehlen – alles wird ins Politische gezogen

Zum Beispiel wird die Endlagerung in Kristallin auch vom BaSE immer wieder ins Politische gezogen – zum Beispiel:

König warnte auch die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das Verfahren zu torpedieren, der Freistaat argumentiert, seine Granitvorkommen sei ungeeignet für eine Endlagerung.

Das BaSE als fachliche und wissenschaftliche Behörde (siehe § 2 Abs. 2 BaSE-Errichtungsgesetz) sollte an dieser Stelle auf die fachlichen Probleme eingehen, vor denen man durch die Aufnahme von Kristallingestein als Wirtsgestein steht.

Fachliche Schwierigkeiten bei der Aufnahme des Kristallins als Wirtsgestein

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Nuclear Waste Governance – Dritter und letzter Band

Nuclear Waste Governance – der dritter Band

Seit gut vier Monaten liegt der dritte Band der Reihe Nuclear Waste Governance – An International Comparison (Band I, Band II, Band III) auf meinem Schreibtisch. Was sollte nach den gut 800 Seiten in den ersten beiden Bände noch auf weiteren 400 Seiten zu sagen sein? Gibt es jetzt den Gesamtvergleich? Nein, der Vergleich der 26 Länderberichte, wie er in dem Beitrag zum zweiten Band in Aussicht gestellt wurde, ist nicht zu finden. Ein solcher Vergleich ist wohl auch nicht zu leisten.

Deutschland als Schwerpunkt

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Gorleben im Zwischenbericht Teilgebiete?

BGR.(2007). Description of the Gorleben site Part 2: Geology of the overburden and adjoining rock of the Gorleben salt dome. page 110

Zwischenbericht Teilgebiete und nicht hinreichende Daten

Die BGE hat für das vierte Quartal 2020 die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete angekündigt. Somit stellt sich die Frage, in welcher Weise der bekannte Standort Gorleben in diesem Zwischenbericht dort auftauchen wird.

Der Zwischenbericht Teilgebiete hat zwei Ziele: Benennung von

  • Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen und
  • Regionen, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können.

Da die Region um Gorleben zu den bestuntersuchten Regionen Deutschlands gehört, ist auszuschließen, dass hier die geologischen Daten nicht zur Einordnung ausreichen.

Ist ein Standort als Teilgebiet möglich?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich der Zwischenbericht Teilgebiete mit dem Standort Gorleben befassen wird, da es ja ein Standort und kein Teilgebiet ist. In § 2 Nr. 6 StandAG ist erst einmal der Begriff Gebiet definiert. Gebiet ist ein räumlicher Bereich innerhalb Deutschlands, der hinsichtlich der Eignung als Endlagerstandort zu bewerten ist. Das Gebiet umfasst die übertägige Fläche und die darunterliegende Gesteinsformation.

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