Fachforum Teilgebiete
BaSE begreift nicht den Kompromisscharakter des Konferenzbeschlusses

Reaktion des BaSE auf den Beschluss Fachforum Teilgebiete

Mit der Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren hat das BaSE am 26.07.20121 auf den Beschluss der Fachkonferenz Fachforum Teilgebiete vom 11.06.2021 reagiert. Dieses Papier kam zwei Wochen nach Ablauf der Frist, die von der Fachkonferenz gesetzt wurde. Nur einen Tag später fand überstürzt dazu ein Workshop statt, auf dem das weitere Vorgehen geklärt werden sollte. Veranstalter des Workshops war der Partizipationsbeauftragte, moderiert wurde durch Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Die benutzte Präsentation des Partizipationsbeauftragten kann bisher auch auf der Veranstaltungssite nicht aufgefunden werden. Die Moderation war allein auf das BaSE-Papier zugeschnitten. Offensichtlich gab es hier eine eindeutige Vorgabe. Schon der Titel des Papiers wirkt befremdlich, da das Beteiligungskonzept im StandAG recht klar geregelt ist. Ein langjähriger Experte für Endlagerfragen bezeichnete den Titel deshalb als Anmaßung ohne nötige Kompetenz.

Keine Stellungnahmen zu einzelne Punkten, sondern diffuse Pauschalaussagen

Bei einer Reaktion des BaSE auf den Beschluss der Fachkonferenz sollte davon ausgegangen werden, dass das Konferenzergebnis in den einzelnen Punkten von der für Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Behörde bearbeitet wird und klar formuliert wird, welche Punkte die Behördenzustimmung findet und welche Aspekte abgelehnt werden. Dabei sind insbesondere die Ablehnungsgründe zu nennen und eingehend sowie verständlich zu kommunizieren. Weder das vorgelegte BaSE-Papier noch die Erläuterung durch die Vizepräsidenten des BaSE im Workshop haben das auch nur im Ansatz geleistet. Nur Pauschalaussagen wurden behördlicherseits geliefert. Selbst auf Nachfragen kam nichts Konkretes – siehe auch Offener Brief der BI ‚Angeliter Bohren Nach‘. Man muss also von Missachtung des Konferenzbeschlusses durch das BaSE sprechen. Und die Moderation hat das massiv unterstützt.

Zwischenbericht Teilgebiete zur Erörterung nicht vollständig

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Der Workshop zur einen Tag alten BaSE-Diskussionsgrundlage

Workshop auf Zoom-Verschnittplattform mit erheblichen Mängeln

Zu der gestern veröffentlichten Diskussionsgrundlage des BaSE zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 im Standortauswahlverfahren fand heute ein Workshop statt. Veranstalter war der Partizipationsbeauftragte. Der Workshop fand auf einer neuen technischen Zoom-Verschnittplattform wohl von teambits mit erheblichen Mängeln statt. Moderiert wurde die Veranstaltung wohl von Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Weder teambits noch EXPLORAT wurden aber explizit genannt.

Frau Nanz ganz allein, keine Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung

Es gab seitens des BaSE keine Entschuldigung, dass die von der Fachkonferenz gesetzte Frist um vierzehn Tage überschritten wurde. Frau Nanz, Vizepräsidentin des BaSE, gab lediglich an, dass sie erst seit sechs Monaten beim BaSE tätig sei. Nicht erwähnt wurde, dass es am BaSE eine ganze Abteilung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Frau Nanz musste also die Arbeit nicht allein machen. Offensichtlich hat sich die Abteilung auf die Abteilungsleiterin verlassen, die zu Beginn der zweiten Fachkonferenz verlauten ließ, dass über eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Phase 1.2 erst nach Vorlage eines BGE-Zeiplans nachgedacht werden könne. Das war das Motto zum Nichtstun.

Pauschalierung als Methode?

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Sogenannte Diskussionsgrundlage des BaSE jetzt endlich öffentlich

Verspätetes BaSE-Konzept

Sechs Wochen nach dem Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete zum Fachforum Teilgebiete und zwei Wochen nach Fristende nach Beschluss FKT Bt2 023 hat das BaSE seine Vorstellungen als

Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren – Wie gestalten wir die Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 von Phase 1 des Standortauswahlverfahrens?

veröffentlicht.

Vier Schienen der Beteiligung werden vorgeschlagen

Das Papier umfasst dreizehn locker beschriebene Seiten mit dazwischen geschalteten Abbildungen. Vorgeschlagen werden vier sog. Schienen der Beteiligung:

  1. Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE
  2. Regionale Beteiligung
  3. Übergeordnete Fragen
  4. Information und Transparenz

Neue umfangreiche Gremien

Neu installiert werden umfangreiche Gremien wie Prozessgestaltungsgruppe und Arbeitsteam. Eine Geschäftsstelle wird nicht erwähnt. Nur zur Prozessgestaltungsgruppe wird auf Seite 12 formuliert:

Die Gruppe benötigt eine kontinuierliche Arbeitsplanung und eine funktionierende Ergebnissicherung. Das BASE schlägt vor, dass der Partizipationsbeauftragte diese Aufgaben übernimmt. Die dafür notwendigen Ressourcen werden in Abstimmung von NBG und BASE bereitgestellt.

Wird der Partizipationsbeauftragte zur Geschäftsstelle? Das hätte den Vorteil, dass die Selbstbedienungsmentalität des BaSE endlich beendet wird, führt aber wohl zur Überlastung des Partizipationsbeauftragten.

Auf Konzept Fachforum Teilgebiete wird nicht konkret eingegangen

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BaSE-Skizze zum Folgeformat lässt weiterhin auf sich warten

Am 26.07.2021 ist eine kurze Skizze des BaSE angekündigt

Bei der gestrigen Sitzung der AG_V berichtete der Partizipationsbeauftragte über das Gespräch am 20.07.2021 des BaSE mit Vertreter*innen der AG_V zum Folgeformat nach der Fachkonferenz. Eine konkrete Unterlage des BaSE lag wieder nicht vor. Angekündigt ist sie jetzt für den 26.07.2021, ein Tag vor dem Workshop zu diesem Thema – siehe hier. Angekündigt ist eine kurze Skizze, angeblich ist so die Vorbereitungszeit von einem Tag vertretbar. Damit wird der mit dem Beschluss FKT Bt2 023 späteste Termin um zwei Wochen überschritten. Offensichtlich fühlt sich das BaSE an die Beschlüsse der Konferenz in keinerlei Weise gebunden.

Werden die eigentlichen Adressaten informiert?

Die BaSE-Skizze soll auf der Informationsplattform veröffentlicht werden und den angemeldeten Teilnehmer*innen mitgeteilt werden. Ob auf Rückfrage von Gästen der gestrigen Sitzung die eigentlichen Adressaten, die Fachkonferenz Teilgebiete und insbesondere die AG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, informiert werden, wurde nicht geklärt, blieb im Nebel stecken.

Arbeitsteam ist wohl seitens BaSE angedacht

Das BaSE hat wohl vorgetragen, dass nicht nur Foren angeboten werden sollen, sondern ein sogenanntes Arbeitsteam das Folgeformat begleiten soll. Nähere Auskünfte über dieses Team wurden nicht mitgeteilt.

Ablauf des Workshops geändert?

Der Partizipationsbeauftragte kündigte an, dass beim Workshop erst der Vorschlag der Fachkonferenz, gemeint ist wohl der Beschluss FKT Bt 2 005, und danach die BaSE-Skizze vorgestellt werden. Das widerspricht dem ursprünglichen Ablauf, der immer noch online ist.

Die Untätigkeit des BaSE musste geschützt werden

Die Frage, weshalb das Gespräch am 20.07.2021 mit dem BaSE unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, kann nach der gestrigen Sitzung nur so beantwortet werden: Das BaSE musste geschützt werden, da von dieser Seite nicht Konkretes und nur Unausgegorenes geäußert wurde!

Der Partizipationsbeauftragte stand für Fragen der Gäste nicht mehr zur Verfügung

Fragen von den Gästen, die nach 20 Uhr zugelassen waren, an den Partizipationsbeauftragten konnten nicht beantwortet werden. Dieser war nicht mehr anwesend.

Informiert das BaSE wahrheitsgemäß?

Hang zur Sorgfalt nicht sonderlich ausgeprägt

In der Übersicht zur Organisationsstruktur des BaSE gibt es eine Abteilung ÖB Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Abteilung SV Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung. Danach ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei unterschiedlichen Abteilungen angesiedelt. Stimmt das? Sieht man sich das ausführliche Organigramm Stand 01.07.2021 an, so trifft das offensichtlich nicht zu. Der Hang zur Sorgfalt scheint beim BaSE nicht sonderlich ausgeprägt zu sein.

Langzeitdokumentation reingequetscht

Ein weiterer Punkt macht stutzig: In der Übersicht gibt es eine Abteilung FA Aufgabenbezogene Forschung, berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren. Im ausführlichen Organigramm lautet die Abteilung FA Forschung, Genehmigung und Bergaufsicht für Endlager, Langzeitdokumentation. Offensichtlich wurde hier die Langzeitdokumentation zusätzlich reingequetscht.

Fachgebiet F4 und FA6?

Erschienen ist jetzt eine Stellenausschreibung Leitung Fachgebiet F 4 „Forschung zu Sicherheitsanalysen in der Kerntechnik und Endlagerung“ am Standort Köln. Es muss sich dabei um den vom BaSE geschluckten Teil der GRS in Köln sein – siehe BASE heißt neue Mitarbeitende am Standort Köln herzlich willkommen. Das Fachgebiet wird im Organigramm vom 01.07.2021 aber als FA 6 Forschung zu Sicherheitsanalysen in der nuklearen Entsorgung geführt. Wie kommt es, dass FA 6 zu F 4 wird?

Wahrheitsgemäße Information nach IFG?

Gibt das Organigramm des BaSE überhaupt wahrheitsgemäß Auskunft über die Organisationsstruktur, wie es nach § 11 Abs. 2 IFG gefordert wird?

Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird
BGE-Auswahl der Teilgebiete zur Methodenentwicklung

Erstmals wird eine Begründung geliefert

Die BGE hat jetzt in einer Meldung, datiert mit 14.07.2021, die Gründe mitgeteilt, weshalb die vier Teilgebiete 001_00, 009_00, 035_00 und 078_02 zur Methodenentwickelung ausgewählt wurden. Erstmals wurde damit die Auswahl begründet, ganze zehn Tage nach der Pressemitteilung zu den vier Teilgebieten.

Die Öffentlichkeit wird als dumm dargestellt

Die Meldung enthält folgende Passage:

Warum die vier bereits bekannt gegebenen Gebiete ausgewählt worden sind, ist für einige in den Regionen nicht unmittelbar klar geworden.

Das ist eine Verhöhnung der Öffentlichkeit, denn wie soll die Auswahl jemandem klar werden, wenn die Gründe nicht benannt worden sind? Es liegt nicht an der Dummheit der betroffenen Bevölkerung, sondern an der Nichtbegründung der BGE – siehe auch BaSE-Schreiben an die BGE, datiert mit 09.07.2021.

Steckbriefe ohne komparativen Hintergrund

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BaSE-Brief zur Öffentlichkeitsbeteiligung
War das Alles bis zur Frist am 12.07.2021?

Auszug aus BaSE-Brief vom 07.07.2021

BaSE-Brief an die AG_V

Als Reaktion auf die Beschlüsse FKT Bt 2 005 und FKT Bt2 023 der Fachkonferenz hat das BaSE einen Brief an die AG_V verfasst, der mit 07.07.2021 datiert ist. Damit soll offensichtlich die Frist bis zum 12.07.2021 aus FKT Bt2 023 formal eingehalten werden. Dieses Schreiben wurde auch auf der Sitzung der AG_V am 07.07.2021 angesprochen, ein Protokoll der Sitzung liegt leider noch nicht vor.

Adressat falsch gewählt

Das Schreiben ist allein an die AG_V gerichtet, obwohl die Beschlüsse von der Fachkonferenz kommen. Die AG_V hat nach Geschäftsordnung kein Vertretungsmandat der Konferenz – siehe § 2 Abs. 2:

(2) Die Fachkonferenz gibt sich ein Arbeitsprogramm für die Beratungstermine. Für die Vorbereitung der Sitzungstermine und die Erarbeitung des Arbeitsprogramms setzt die Fachkonferenz eine Vorbereitungsgruppe ein. Die Vorbereitungsgruppe kann öffentlich tagen.

Formal könnte eher die Konferenzleitung der Adressat sein, denn nach § 2 Abs. 7 Buchstabe c hat sie die Beschlüsse der Fachkonferenz zu vertreten:

(7) Die Konferenzleitung wirkt auf einen geordneten Ablauf der Fachkonferenz und auf die Erreichung der Ziele gemäß dieser Geschäftsordnung hin. Im Einzelnen zählt zu ihren Aufgaben:
….
c) den Kontakt zu den beteiligten Institutionen wie BGE und BASE zu halten und die Beschlüsse der Fachkonferenz diesen gegenüber zu vertreten;

Brief wurde nicht an zuständigen Adressaten weitergeleitet

Ob dieses auch zwischen den Fachkonferenzterminen gilt, ist fraglich. Der richtige Adressat wäre die Fachkonferenz selbst und speziell die AG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1 gewesen. Doch weder die AG_V noch die Geschäftsstelle haben das Schreiben an die richtigen Adressaten weitergeleitet.

Wiederholte Beschwörung der Kultur der Kooperation

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BGE wählt vier Modellgebiete aus

Ausgewählte Modellgebiete: Tongebiet 001_00, Kristallingebiet 009_00, Steinsalzgebiet flach 078_02 und Salzstock 035_00

Wahl von Modellgebieten war angekündigt, aber keine Argumente für die Auswahl

Die BGE kündigte seit einiger Zeit an, dass sie die Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, an Modellgebieten entwickeln will. Naheliegend war die Wahl von vier Gebieten, jeweils eines für die Kategorien alter (prätertiärer) Ton, Kristallin, Steinsalz in flacher Lagerung und Salzstock. Das Teilgebiet mit jungem (tertiärem) Ton wird wohl eine Sonderrolle spielen. Anhaltspunkte, nach denen die Auswahl stattfinden sollte, wurden nicht mitgeteilt.

Gerücht: Modellgebiet schon ausgewählt

Ende letzter Woche tauchten überraschenderweise die ersten Pressemeldungen auf, dass zumindest ein Modellgebiet schon ausgewählt sei – siehe z. B. Wochenblatt, Landkreis und Abendblatt. Kommunalvertreter warfen die berechtigte Frage auf, warum die Auswahl sie getroffen habe und sie nicht vorher informiert wurden.

Heutige BGE-Pressemitteilung

Die BGE hat heute in einer Pressemitteilung alle vier ausgewählten Modellgebiete benannt. Es handelt sich um das Tongebiet 001_00, das Kristallingebiet 009_00, das Steinsalzgebiet flach 078_02 und den Salzstock 035_00. Eine Begründung, weshalb diese Teilgebiete konkret ausgewählt wurden, enthält die Pressemitteilung nicht. Oder gibt folgende Formulierung einen Hinweis darauf?

Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?

Waren es Teilgebiete mit vielen Bohrungen? Die Frage bleibt offen.

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