AG_V-Sitzung: Protokolle für die Historiker*innen

Protokolle sollen veröffentlicht werden

Auf der gestrigen öffentlichen Sitzung der AG_V wurde in Aussicht gestellt, dass die Protokolle der öffentlichen Teile der AG_V-Sitzungen demnächst veröffentlicht werden. Diese wenden sich offensichtlich an Historiker*innen, denn den normalen Zweck erfüllen sie nicht mehr, nämlich dass jemand, der eine Sitzung versäumt hat, über den Stand der Diskussion informiert wird und so sich an der weiteren Arbeit beteiligen kann.

Präsentation des fertigen Programms

Auch die eingereichten Call for Papers sollen veröffentlicht werden. Doch dann ist das Programm schon fertig. Nach bisheriger Planung steht das Programm am 05.02.2021 unter Punkt Geschäftsordnung, Benennung Konferenzleitungsteam, Programm zur Diskussion. Geändert werden soll da wohl nichts mehr.

Sitzungsunterlage ohne Benachrichtigung kurzfristig hochgeladen

Zwar wurde die Tagesordnung knappe sechs Stunden vor der Sitzung per Email verteilt, auf die öffentliche Bereitstellung der diskutierte Unterlage zum Programm des ersten Erörterungstermins kam man jedoch nur durch wiederholtes Scannen des einschlägigen URLs. Eine Email der Geschäftsstelle dazu gab es – wie schon bei der Unterlage zur GO-Diskussion – nicht. Wann die Unterlage hochgeladen wurde, kann nicht festgestellt werden, da das BASE (niederträchtig [engl.]) sich standhaft weigert, diese Information bereitzustellen und auch keinen RSS-Feed dazu zur Verfügung stellt.

Technisches Problem bei Präsentation von teambits

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„Die vollendete Intransparenz“: Es geht noch schlimmer!

Veröffentlichung der Beiträge zu Call for Papers

Auf der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 – Protokoll hier noch nicht veröffentlicht – wurde auf Anregung aus der Öffentlichkeit zugesagt, dass die bis 04.01.2021 zugesandten Call for Papers veröffentlicht werden. Am 18.01.2021 wurden diejenigen, die Vorschläge eingereicht, haben mit einem Formular zur Einwilligung zur Veröffentlichung konfrontiert. In der Email dazu heißt es:

Wir bitten Sie daher, beigefügtes Formular auszufüllen, zu unterzeichnen bzw. vom Verfasser des durch Sie eingereichten Beitrags ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und uns per Post an
Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete
c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
11513 Berlin
 sowie ZUSÄTZLICH VORAB per Email an geschaeftsstelle@fachkonferenz.info zukommen zu lassen. Für eine Rückmeldung bis zum 22.01.2021 wären wir Ihnen dankbar.

Formaljuristisch ist dies überaus korrekt.

Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG

Das erinnert an einen Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG von endlagerdialog.de:

…Hiermit stelle ich den Antrag, dass das BaSE mir entsprechend § 3a Abs. 1 VwVfG einen Zugang eröffnet, damit bei Widerspruchsverfahren zu BaSE-Entscheidungen das durch das BMU genutzte juristische Schlupfloch nicht offen steht – siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-und-raumung-der-stelle-abteilungsleitung-fa-beim-bfe/359427/anhang/schrift_wechsel.pdf

Dieser geht zurück auf einen Vorgang, bei dem beim BMU ein Widerspruch per Email erhoben wurde und die Behörde so lange abgewartet hatte, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen war, um dann mitzuteilen, dass § 3a Abs. 1 VwVfG nicht eingehalten worden sei und der Widerspruch somit abgelehnt werde. Das BMU hat sich hier ein brillantes Schlupfloch zurechtgebastelt. Das BaSE hat den Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG in gut zweimonatiger Arbeit als Petition eingestuft und ein Antwortschreiben zugesandt – eigentlich eine ganz witzige Nummer.

Es stellen sich viele Fragen – bis hin zu Boykottambitionen

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Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

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BaSE ignoriert technische Möglichkeiten der Beteiligung

Präsensveranstaltung fällt aus

Als zur Fachkonferenz angemeldeter Wissenschaftler erhielt endlagerdialog.de am 20.01.2021 folgende Email:

…Ihre Anmeldung zur digitalen Veranstaltung 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete 5.-7. Februar 2021 wurde geändert. Sie hatten angegeben, dass Sie an einer möglichen Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten. Dies ist leider aufgrund der aktuellen Covid-Situation nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitale Veranstaltung stattfinden. Sie erhalten Ihre Login-Daten rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung.
Für organisatorische Fragen rund um die Fachkonferenz Teilgebiete stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Fachkonferenz zur Verfügung….

Telefonische Anbindung bisher nicht vorgesehen

Bei der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 stellte sich darüber hinaus heraus, dass eine telefonische Einbindung in das digitale Veranstaltungstool von teamBits eigentlich nicht vorgesehen ist – Protokolle und Chat der Sitzung bisher noch nicht veröffentlicht – siehe hier.

Ausschluss von Bevölkerungsgruppen und Landstrichen

Offensichtlich zieht sich das BaSE auf eine vollständig internet-digitale Veranstaltungsform zurück und schließt damit alle Bevölkerungsgruppen und Landstriche aus, die nicht die Computerhardware und -software und eine breitbandige Internetanbindung haben. Selbst die technischen Möglichkeiten wie Telefonanbindung, die Tools wie ZOOM, teams etc. bieten, werden bisher nicht angeboten.

Andere technische Möglichkeiten werden komplett ignoriert

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1 Million Jahre?

Bjornerud, M.(2020). Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten. Seite 101

Vom Nachweis- zum Bewertungszeitraum

Wird im StandAG in § 22 Abs. 2 Punkt 1 noch von einem euphemistischen Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre gesprochen, hat sich in der EndlSiAnfV der realistische Begriff Bewertungszeitraum durchgesetzt – siehe in der Begriffsbestimmung in § 2 Punkt 3, in der Festlegung auf 1 Million Jahre in § 3 Abs. 1 und an weiteren gut 20 Textstellen. Aber trotzdem wird dieser Zeitraum oft als illusorisch betrachtet, da er weit außerhalb der Vorstellungskraft der meisten Menschen liegt.

Geologie betrachtet 4.500 Millionen Jahre

In Augen von Geolog*innen ist dieser Zeitraum eher kurz. Schließlich betrachtet die Geologie die Entwicklung insbesondere der Erdkruste über etwa 4.500 Millionen Jahre. endlagerdialog.de ist durch eine Rezension in GMIT (82, Dezember 2020, Seite 102 f.) auf das sehr interessantes Buch der amerikanischen Geologin Marcia Bjornerud mit dem Titel Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten gestoßen.

Der Kern des Buches

In dem weitgehend allgemein verständlichen Buch geht es im Kern um die Betrachtung des

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Boykottiert die Geschäftsstelle die AG Vorbereitung?

Hier fehlt doch etwas, oder?

Öffentliche Sitzung der AG_V

Auf der letzten öffentlichen Sitzung der AG Vorbereitung sollte insbesondere der neue Entwurf der Geschäftsordnung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Einwahldaten und die Tagesordnung wurden an die angemeldeten Teilnehmer*innen mit einer Email knapp 6 Stunden vor Beginn der Sitzung mitgeteilt. Die Geschäftsordnung war weder Bestandteil der Email noch konnte sie unter dem entsprechenden Link AG_V aufgefunden werden. Transparenz sieht anders aus.

Entwurf GO wurde nicht verteilt

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Was sagen uns die Organigramme von Anfang 2021?

Organigramme BMU, BaSE, und BGE

Die Organigramme des BMU vom 05.01.2021, des BaSE vom 01.01.2021 und der BGE vom 01.01.2021 sind für die Endlagerung von Bedeutung. Sie zeigen aber kaum Änderungen.

BGE

In der wenig aufschlussreichen und in geringer Auflösung zur Verfügung gestellten Organisationsstruktur erhielt Herr Wilhelm Hund lediglich seinen Doktortitel wieder zurück, der in der vorhergehenden Version fehlte.

BMU

Das BMU stellt sich im relevanten Bereich Abteilung S bis Referat S III 2 unverändert dar.

BaSE

Beim BaSE ist inzwischen die Stelle FA 2 Forschung bezüglich Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) wieder mit N.N. gekennzeichnet. Interessant wird sein, wann und mit welcher Zielrichtung diese Stelle wieder ausgeschrieben wird und wo der bisherige Leiter Herr Axel Liebscher wieder auftaucht.

Achse Cloosters-König

Anzumerken ist daneben, dass die bestimmende Achse Cloosters – König ins Alter gekommen ist. An der Spitze mit Herrn Wolfgang Cloosters mit 66 Jahren ist sie bereits überaltert, dicht gefolgt von Herrn Wolfram König mit 63 Jahren.

Vizepräsidentin des BaSE

Für den 01.02.2021 ist die Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des BaSE mit Frau Patrizia Nanz angekündigt, die endlich ein wenig Fachkompetenz zur Öffentlichkeitsbeteiligung in die Leitungsebene des BaSE einbringen wird.