BaSE: „Öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Forschungsergebnissen“

Stelle zur Forschung am BaSE neu ausgeschrieben

Nach Weggang des Fachgebietsleiters FA 2 Forschung Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) zur BGE, wurde jetzt die Stelle ausgeschrieben – siehe hier. Bemerkenswert ist darin die letzte Position in der Aufgabeliste:

Öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Forschungsergebnissen

Kommunikation zu Forschungsergebnissen fand bisher nicht statt

Das BaSE zeichnete sich bisher dadurch aus, dass Forschungsergebnisse lange nach Ablauf des Projektzeitraums nicht veröffentlicht wurden – siehe Perkolation im Steinsalz (01.2018 – 12.2018) erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter IFG-Antrag. Veröffentlicht wurde das Ergebnis schließlich im November 2020, fast zwei Jahre nach Ablauf des Projektzeitraums. Kommunikation zu den Forschungsergebnissen fand nicht statt. Lediglich unter Weitere Meldungen waren ein paar wenige Zeilen zu lesen – siehe hier.

Ähnliches spielt sich zurzeit offensichtlich beim Projekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche (04.2018 – 04.2020) ab.

Das BaSE beanspruchte bei der Forschung zur Endlagerfrage eine führende Rolle – siehe Erste Statuskonferenz des BfE im Absatz Das BfE als führend in der Forschung? Davon ist bisher noch nichts zu spüren gewesen. Wird sich das in Zukunft ändern?

Wissenschaftliche Fachtagung „Tage der Standortauswahl

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„…dass kein entsprechender Vorgang im BASE vorhanden ist….“

Keine Unterlagen zu Notariats-Entscheidungen

Bei Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetz an das BaSE wurde jetzt mehrfach mitgeteilt, dass entsprechende Unterlagen am BaSE nicht vorhanden seien. So liegen keinerlei Unterlagen wie Schriftstücke und Telefonnotizen zur Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete vor – siehe IFG-Antrag 202111. Entweder die Einrichtung des Notariats ohne Notarin war ein Projekt einer einzelnen Person inklusive Drehen eines Videos im Influencer-Stil oder am BaSE werden solche Entscheidung durch Zuruf getroffen – beides unvorstellbare Möglichkeiten in einer Bundesoberbehörde bei einer nichtmarginalen Entscheidung.

Keine Unterlagen zu Nichtzulassung zu Journalisten-Seminaren

Auch zur Entscheidung, endlagerdialog.de nicht zu Journalisten-Seminaren zuzulassen – siehe IFG-Antrag 197218 – wurde schließlich mitgeteilt

Denn ein solches von Ihnen begehrtes Dokument existiert nicht.

Keine reguläre Aktenführung – kein öffentlicher Aktenplan

Am BaSE gibt es offensichtlich keine reguläre Aktenführung. Transparenz kann zu wesentlichen Entscheidungen also auch im Nachhinein nicht hergestellt werden. Auf der Internetseite des BaSE steht zur Veröffentlichungspflicht des Aktenplans nach § 11 Abs. 2 IFG seit Monaten folgender Hinweis:

Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern.

Was soll an diesem Aktenplan technisch aufbereitet werden?

endlagerdialog.de hat vor Wochen nachgefragt, wochenlang gab es dazu keine Antwort. Die Formulierung dann kontaktieren Sie uns gern kann man als Fake bezeichnen. Nach der Anmahnung gestern wurde heute ein Aktenplan mit Stand 06.11.2020 übermittelt. Warum dieser zurückgehalten wurde und technisch aufbereitet werden soll, ist daraus nicht ersichtlich. Auf Anfrage kann endlagerdialog.de diesen Aktenplan zur persönlichen Nutzung übermitteln.

Organisationsänderung BGE – aus 3 werden 5?

Vergleich der Organigramme der BGE mit Stand 31.03.2020 und 01.01.2021

Bis gestern wurde von der BGE in einer Meldung vom 17.01.2021 mit der Überschrift Im September 2018 lauteten die Abteilungen noch Projektmanagement, Sicherheitsuntersuchnungen, Forschung&Entwicklung, Standortsuche und Entwicklungsplanung sowie Geodatenmanagement.

Heute lautet die Überschrift der Meldung 17. Februar 2021: Endlagersuche: Eine neue Abteilung für die Standortsuche (aktualisiert am 19.02.2021). Hierin wurde der Fehler seitens der BGE korrigiert. Ehrlicherweise sollte es also statt aktualisiert am 19.02.2021 eher korrigiert am 19.02.2021 lauten. Dies wird am Ende der Mitteilung klargestellt:

Hinweis: In der ursprünglichen Meldung sind uns zwei Fehler unterlaufen, diese haben wir am 19.02.2021 korrigiert. Der Bereich Standortauswahl bekommt nur eine neue Abteilung und nicht zwei. Und es werden die Methoden für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien weiterentwickelt. Versehentlich hatten wir „planungswissenschaftliche Abwägungskriterien“ geschrieben.

Die Organisationsstruktur des Bereichs Standortauswahl mit allen Untergliederungen in Abteilungen und Gruppen ist hier zu finden. Die Hierarchiebezeichnung bei der BGE lautet Geschäftsführung -> Bereich ->Abteilung -> Gruppe.

Nach Aussage der BGE vom 12.02.2021 hat der bisherige Leiter des Bereichs Standortauswahl die BGE verlassen. Im Organigramm ist jedoch noch der ursprüngliche Name genannt.

Besserer Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts

Es bestand Hoffnung auf didaktische Aufbereitung

Der Zwischenbericht Teilgebiete ist nun schon gute vier Monate alt. Kurz nach Veröffentlichung war endlagerdialog.de noch der Hoffnung, dass eine didaktische Aufbereitung des Berichts erfolgt – siehe hier auf Seite 11 unten:

Vom Inhalt des Berichts abgesehen sind Sie auch mit dessen Form nicht einverstanden. Warum?

Zielgruppe ist doch die Öffentlichkeit, wie immer betont wird. Dann muss man die Fakten auch lesbar und verständlich aufbereiten. Das fehlt vollständig, ebenso eine angemessene grafische Darstellung, wie sie auch Wissenschaftler*innen für ihre Arbeit benötigen – es wühlt doch niemand mehr in Tabellen rum. Die Darstellungen im Bericht sind zwar bunt, aber man kann damit keine einzige Fragestellung verfolgen.

Was ist das in Ihren Augen: Absicht oder Unvermögen?

Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlicht werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.

Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellt

Eine didaktische Überarbeitung hat bisher weder die BGE noch das BaSE in Angriff genommen. Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellen lassen. Nach der im StandAG festgelegten Rollenverteilung ist dafür nach § 5 StandAG das BaSE zuständig, wo eine ganze Abteilung – ÖB: Öffentlichkeitsbeteiligung – dafür existiert. Der Hinweis in § 9 Abs. 2 wird offensichtlich vom BaSE als Ausrede genutzt, um selbst nicht aktiv werden zu müssen.

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts….

BaSE in Selbstbedienungsmanier, keine geologischen Fachkenntnisse

Das BaSE verweigerte sogar Finanzmittel für BGE-unabhängige Expertisen. In Selbstbedienungsmanier hat das Amt die Geschäftsstelle Fachkonferenz installiert – die erst nachträglich durch das BMU abgesegnet wurde – und ausschließlich mit eigenem Personal ohne notwendige geologische Kenntnisse besetzt. Die lange im Vorfeld vom BaSE beauftragte Moderation der Fachkonferenz zeigte keinerlei Fachkenntnis. Ein Wechsel war angeblich nicht möglich. Offensichtlich war auch eine Vorbereitung nach dem Desaster der Auftaktveranstaltung am 17./18.10.2020 nicht angesagt. Es wäre hilfreich gewesen, den Moderator*innen geologische Grundbegriffe beizubringen, dafür zu sorgen, dass sie den Zwischenbericht lesen, zu 90 % verstehen und eine Einführung in die Atomcommunity bekommen. Durchaus angebrachte selbstkritische Aspekte sind der BaSE-Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen.

Untersetzende Unterlagen von der BGE nicht nachvollziehbar präsentiert

Vom Vorhabenträger – der BGE – wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass die untersetzenden Unterlagen inklusive Datengrundlagen zum Zwischenbericht in nachvollziehbarer Weise präsentiert werden. Auch dies ist leider nicht geschehen – siehe hier. Es wurden zwar viele Fragen eingesammelt, viele Antworten stehen jedoch noch aus. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Unterlagen in einem Unterverzeichnis stehen. Dies ermöglicht eine Google-Suche in allen Unterlagen mit

xxx site:https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/

Im Konkreten scheitert das aber oft an Worttrennungen und nicht konsistenter Schreibweise.

Schichtenverzeichnisse ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt

Die Unterlagen sind nicht so geordnet, dass eine Nachvollziehbarkeit mit vertretbarem Aufwand möglich ist. So sind Schichtenverzeichnisse in Datenbericht Teil 3, Tabelle 11 bis 76 ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt und die Schichtenverzeichnisse, die nur als PDF vorlagen, in Anhängen ausgegliedert.

Veröffentlichung der Geologiedaten wenig transparent

Bisher nicht zugängliche Daten werden in neuen Versionen der Datenberichte veröffentlicht. Die alten Datenberichte bleiben weiter zugänglich und ermöglichen einen Vergleich. Die Revisionsnummer bleibt jedoch bei 000, eine Revisionsübersicht gibt es nicht. Das Datum Stand wird auch nicht aktualisiert. Der neue Stand ist lediglich einem Hinweis zu entnehmen:

Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.

Transparenz sieht anders aus. Das Mögliche wird in keinster Weise ausgeschöft – siehe Beitrag Transparent über die Intransparenz informieren.

Selbst geologisch geschultes Personal hat mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme

Offensichtlich hat selbst geologisch geschultes Personal in den Ländern mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme. So ist in der Stellungnahme des geologischen Landesamtes von Baden-Württemberg zu lesen:

Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.

Zwar gibt es zu den geowissenschaftlichen Abwägungen in 46A – Datenreferenzen: Teilgebiete gewisse Hinweise, diese reichen offensichtlich jedoch selbst für Fachleute nicht aus. Man kann auf die Antwort der BGE gespannt sein. Daraus sollte sich grundsätzlich ergeben, wie der Workflow ablief und wo welche Daten abgelegt wurden.

Evaluation zur Notwendigkeit von Referenzdaten?

Was immer noch schleierhaft ist: In Referenzdatensätze zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG wird auf Seite 17 ausgeführt:

Für die Erstellung der Referenzdatensätze wurde wie folgt vorgegangen:
1. Evaluation, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind…

Aber wo ist diese Evaluation zu finden? In Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – Schritt 2 ist auf Seite 92 zu finden:

Die Ermittlung der erforderlichen geowissenschaftlichen Informationen/Daten, die zur Anwendung der Indikatoren benötigt werden, wurde gespiegelt an den Datenabfragen der BGE zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, welche bei den zuständigen Stellen der Länder und des Bundes vorgenommen wurden. Zudem wurde abgeschätzt, ob die durch die Abfragen bereitgestellten Daten/lnformationen geeignet sind, die Indikatoren der Abwägungskriterien zu bewerten. Es zeigte sich, dass nur in Einzelfällen zu erwarten ist, dass Daten unmittelbar aus den genannten Abfragen für die Anwendung der Indikatoren verwendet werden können. Die direkte Nutzung der Daten zur Bewertung der Indikatoren ist für etwa 50% nicht und für den Rest nur bedingt möglich.

Ist das unter Evaluation zu verstehen? Aber warum dann auf der Basis der Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen? Wo bleibt dabei die Datenabfrage zu den Abwägungskriterien? Diese Frage wartet seit dem 01.01.2021 auf eine Beantwortung durch die BGE.

Der Versuch eines besseren Zugangs zum Daten-Dschungel

Um selbst besseren Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts zu bekommen, hat endlagerdialog.de versucht, die Unterlagen systematischer anzuordnen. Weiterhin wurden bei wesentlichen Papieren das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis extrahiert und unter (info) zugänglich gemacht.

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Datenbericht Mindestanforderungen / Geowissenschaftliche Abwägung

Teil 1: Datenlieferung und -aufbereitung, Master-Inventarisierungstabellen (info)
Teil 2: Bundeslandspezifische Modellierprotokolle, Modellierprotokoll zur Erstellung der Quartärbasis (info)
Teil 3: 3D-Modelle, Thematische Karten, Schichtenverzeichnisse, Sonstige entscheidungserhebliche Daten (info)
Teil 4: Inventarisierungstabellen, Eingangsdaten zur Quartärbasis, zu Störungen und Atektonische Vorgängen (info)

Anlagen zu Datenbericht

PDF-Schichtenverzeichnisse Bohrungen (Tab. 77 in Teil 3)

46A – Datenreferenzen: Teilgebiete
46B – Datenreferenzen: Keine Teilgebiete

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Salzstock Gorleben

Zitierte Sekundärdokumente

Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden

Grundlagen zur Bewertung von Endlagersystemen

Konzept geowissenschaftliche Abwägung

Methoden zu den Ausschlusskriterien

Tage der Standortauswahl – Fehlanzeige

Tage der Standortauswahl

Am 11./12.02.2021 finden die zweiten Tage der Standortauswahl statt, organisiert von der TU Bergakademie Freiberg. Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die BGE lässt dazu verlauten:

…vielen Dank für Ihre Rückfrage zu den Teilnahmegebühren zu den Tagen der Standortauswahl 2021.

Ausrichter der diesjährigen Veranstaltung „Tage der Standortauswahl 2021“ ist die TU Bergakademie Freiberg. Eine Teilnahme ist grundsätzlich durch jedermann möglich. Die Rahmenbedingungen orientieren sich an einer wissenschaftlichen Fachtagung, weshalb eine geringe Teilnahmegebühr seitens des Veranstalters notwendig ist.

Gleichzeitig können wir Ihre Sorge um das transparente und partizipative Verfahren nachvollziehen und danken Ihnen für Ihre kritische Rückmeldung. Wir sind stets bemüht, unsere Arbeit möglichst transparent und im Dialog zu kommunizieren. Die Vorträge der BGE am 12.02.2021, am 2. Tag der Veranstaltung, werden daher über den YouTube Kanal der TU Bergakademie Freiberg gestreamt (https://www.youtube.com/user/TUBergakademie) und sind somit für jeden zugänglich – auch ohne Anmeldung zu der Konferenz.

Vor Anmeldung bitte registrieren

Um sich anzumelden, muss man sich erst einmal wie bei einem Onlineshop registrieren. Hat man diese Hürde genommen, geht es nicht weiter. Unter Anmeldung erscheint die Nachricht:

Es stehen keine Artikel entsprechend der Auswahl bereit.

Anmeldung geschlossen

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BGE: „Informationsangebot erweitert“

Meldung über erweitertes Informationsangebot

In einer Meldung vom 08.02.2021 verkündet die BGE, sie habe ihr Informationsangebot zum Zwischenbericht erweitert. So sind dreiundzwanzig 3D-Modelle zur Verfügung gestellt worden, eine Einleitung in die Bedienung ist nicht zu finden. Weiterhin sind die Shape-Dateien zu den Identifizierten Gebieten schon seit längerer Zeit verfügbar. Wie man sich ein eigenes GIS-System zum Beispiel mit QGIS aufbaut, wird nicht erläutert. Hier könnte BaSE Hilfestellung leisten.

Antworten aus den Videosprechstunden fehlen, Links führen in die Irre

Die Antworten zu den Fragen, die in den Videosprechstunden gestellt wurden, findet man ebenfalls nicht. Sehr enttäuschend ist der Link zur Grafik zur besseren Orientierung. Die Grafik gibt es schon lange und sie ist ohne Funktion. Denn es gibt darin keine Links zu den entsprechenden Unterlagen. Es ist einfach eine platte Grafik. Ebenfalls enttäuschend ist der Link zu den aktualisierten Datenberichten. Er führt zu allen Berichten, ohne dass die aktualisierten Berichte erkennbar wären. Da muss man erst alles anklicken.

Weiß die BGE selbst nicht mehr, wo die Daten zu finden sind?

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Der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht kündigt sich an

Der Appell, endlich Vertrauen zu haben

Morgen beginnt der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht Teilgebiete. Einleitend spricht auch die Staatssekretärin aus dem BMU Frau Rita Schwarzelühr-Sutter. Leider ist sie vielen in den Initiativen nicht gerade positiv in Erinnerung. So hat sie auf einer Veranstaltung am 28.03.2014 im Vorfeld der Konstituierung der Endlagerkommission den legendären Appell formuliert, man solle doch endlich Vertrauen haben – siehe hier.

Erarbeiten von Vertrauen und die mangelnde Fehlerkultur

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BaSE verursacht Datenchaos – Unvermögen oder Absicht?

Entwurf der Tagesordnung

Unter der nicht einfach aufzufindenden Infoplattform zur Endlagersuche > Aktuelles > Veranstaltungen > Erster Beratungstermin Fachkonferenz Teilgebiete werde diverse Unterlagen zum ersten Erörterungstermin der Fachkonferenz bereitgestellt, so auch ein Entwurf der Tagesordnung.

Datum 28.01.2021 eines Papiers mit Stand 02.02.2021

Versehen ist dieser Entwurf in der Tabelle mit dem Datum 28.01.2021 – also altes Papier? Lädt man die Datei jedoch herunter, so findet man einen Entwurf mit Datum 02.02.2021 – sogar mit einer Versionsgeschichte. Das BaSE hat offensichtlich kein Problem damit, unter altem Etikett neue Versionen zu präsentieren.

Welche Strategie steckt dahinter?

Damit lassen sich ja auch bequem nachträglich Informationen einschleusen in dem Sinne Das haben wir schon veröffentlicht. Transparent ist das nicht. Nein, es ist äußerst irreführen. Geschieht dies beim BaSE durch Unvermögen oder ist es Absicht? Welche Strategie steckt dahinter, wenn sich dieses Amt standhaft weigert, neben dem Erstellungsdatum auch das Veröffentlichungsdatum offen zu kommunizieren?

RSS-Feed beim BaSE marginal, bei BGE und NBG vollkommen unbekannt

Für transparente Informationssysteme stehen heute sehr unterschiedliche Techniken zur Verfügung. Eine ist der RSS-Feed. Dieser wird aber vom BaSE nur marginal benutzt und dient eher der Verschleierung. Bei der BGE und dem NBG ist dieses Instrument vollkommen unbekannt. Beim BMU liegen endlagerdialog.de noch keine experimentellen Daten vor. Soweit zur Nichtumsetzung des Grundsatzes Transparenz aus § 1 des StandAGs.