Von der Radioaktivität im Grundwasser zur Strahlenbelastung des Menschen

Strahlenbelastung nach Versagen des Endlagers

Wenn bei Versagen der Barrierewirkung des Endlagers Radionuklide in das Grundwasser gelangen, kommt es zur Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt. Der Aspekt Umwelt wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Es wird ausschließlich der Mensch betrachtet und geschlossen: Wenn der Mensch ausreichend geschützt ist, sind dies auch Natur und Umwelt.

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Endlagersuche: Entschließung statt Gesetz

Breiter Konsens?

Seit jetzt gut acht Monaten wird betont, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ein breiter politischer Konsens herrscht. Breit kann man die Basis aber nicht nennen, denn sie besteht zurzeit laut Medienberichten lediglich aus drei Personen: Altmaier, Gabriel und Trittin.

Spekulationen polarisieren

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Die „selbstständige“ Bundesoberbehörde BfS

Selbstständigkeit im Gesetz

Nach § 1 des Errichtungsgesetzes ist das Bundesamt für Strahlenschutz eine „selbständige Bundesoberbehörde“. Die Begründung zum Errichtungsgesetz (Bundestagsdrucksache 11/4086) konkretisiert dies zu „selbständige Bundesoberbehörde nach Artikel 87 Abs. 3 Satz 1 GG“. Weiterlesen

Parteipolitischer Konsens stellt sich als fauler Kompromiss heraus

Der Kompromiss

Laut SPIEGEL vom 23.07.2012 ist der Kompromiss geschlossen. SPD und GRÜNE bekommen das BfS mit Wolfram König an der Spitze als Endlagersuch- und Betreiberbehörde, dafür kann die Bundesregierung den Standort Gorleben im Verfahren belassen.

Der faule Kompromiss

Als „faul“ muss dieser Kompromiss bezeichnet werden, da Weiterlesen