Neutrinos auf der Spur

Kleiner Neutrinodetektor

Im Atomkraftwerk Brokdorf wird vom Max-Planck-Institut für Kernphysik Heidelberg ein Experiment zur Neutrinodetektion durchgeführt. Ziel ist es, die Grundlagen für die Entwicklung eines kleinen empfindlichen Neutrinodetektors zu erarbeiten. Zum Einsatz kommt Germanium als Detektormaterial. Dazu gibt es folgende Informationen in zunehmend fachlicher Tiefe:

Dabei muss man zubilligen, dass sich Fehler eingeschlichen haben. So sind Neutrinos nicht zu verwechseln mit Neutronen, wie es in dem obersten Artikel an einer Stelle geschieht:

Neutronen werden durch die Kernspaltung im Kernkraftwerk erzeugt.

Einsatzgebiete von Neutrinodetektoren

In der Pressemitteilung des Max-Planck-Instituts für Kernphysik Heidelberg wird unter anderem ausgeführt:

…Kleine Neutrinodetektoren auf der Basis kohärenter Streuung würden auch eine neue Ära der Neutrinoastronomie eröffnen. Eine hochinteressante Neutrinoquelle sind Supernovae, jene gigantischen Explosionen am Ende der Entwicklung sehr massereicher Sterne. Einer sog. Kernkollaps-Supernova geht die Bildung eines Eisenkerns im Zentrum voraus, in welchem weitere Fusionsprozesse keine Energie mehr freisetzen…..

Auch für friedliche kerntechnische Anwendungen sind kohärente Neutrinodetektoren von Interesse: Sie sind klein und mobil und können zur Überwachung eingesetzt werden: In einem laufenden Reaktor liefern sie Echtzeit-Informationen über die Reaktorleistung – thermische Verzögerungen treten hier nicht auf. Eine weitere mögliche Anwendung wäre die Kontrolle der Plutonium-Proliferation….

Neutrinodetektoren für die Langzeittiefenlagerung

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NBG diskutiert hinter verschlossenen Türen interessante Probleme

Berichte aus den Fachgruppen

Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.

FG Öffentlichkeitsbeteiligung

Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.

Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz

Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?

Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen

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Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal

Wer redet ist nicht tot

Holger Klein bietet eine Sammlung von kostenlosen PODCASTs an unter dem Motto Wer redet ist nicht tot (WRINT), einem Satz aus Gottfried Benns Gedicht Kommt. In WR1157 Endlagersuche führt er ein gut einstündiges Gespräch mit Klaus Jürgen Röhlig, Mathematiker und Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal.

Ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch

Der Podcast ist zwar lang, aber es wird ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch über die Endlagersuche aus dem aktuellen Anlass des Zwischenberichts Teilgebiete geführt. Aber auch viele Nebenaspekte werden angesprochen. So auch die Projekte Asse und Konrad. Das Anhören lohnt sich, wenn man demnächst trotz Pandemie elektromobil mit der Deutschen Bahn länger unterwegs ist. An drei Stellen kam endlagerdialog.de jedoch ins Stutzen.

Gesteine so kombinieren, dass mehrere Vorteile genutzt werden

Nach der Schilderung der Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin kam der Gesprächspartner von Herrn Röhlig auf die Idee, diese Gesteine zu kombinieren, um so möglichst viele Vorteile nutzen zu können. Er formuliert das etwas ungeschickt mit (12:33)

Oder wir finden eine Ecke, wo es Mischgestein gibt.

Dies wird von Röhlig abgewehrt, da hier eine Charakterisierung nicht möglich sei. Er greift es nicht in dem Sinne auf, dass unterschiedliche geologische Barrieren zu einem diversitären Endlagersystem mit einem geringeren Risiko der Freisetzung benutzt werden können als es bei lediglich einer geologischen Barriere in der Regel der Fall ist. Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal. Und der Professor bemerkt es nicht einmal.

Strahlenschutzgrundsatz der Optimierung nicht angeführt

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LAST CALL: Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG

Erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause

Der Bundestag kommt in der kommenden Woche zu seiner ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammen. In dieser Woche müssen die eventuellen Änderungen zu den Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG eingebracht werden.

Öffentliche Anhörung ohne fundamentale Kritik?

Die öffentliche Anhörung dazu fand in der 77. Sitzung des Umweltausschusses statt. Trotz erheblicher Bedenken von endlagerdialog.de, die man auf gut 10 Seiten – siehe auch hier – nachlesen kann, war damals das Resümee der Vorsitzenden des Ausschusses (zitiert nach Wortprotokoll):

Ich will für den weiteren Prozess sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass es – wie sehr oft bei Gesetzesvorlagen – wirklich fundamentale Kritik gibt und man sagt, das geht aber gar nicht mit diesem Entwurf. Und ich glaube, das liegt auch daran, dass dieser Verordnungsentwurf in der Tat die Empfehlungen der Kommission sehr, sehr weit aufgegriffen hat. Das ist wirklich sehr ausführlich und ich denke, wir werden an der einen oder anderen Stelle im Ausschuss noch diskutieren. Ich erwarte mir einen sehr konstruktiven Prozess bis zum Beschluss.

Das ist damit darauf zurückzuführen, dass in der Anhörung kaum kritische Stimmen zu Wort kamen.

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Neues aus der Projektgruppe Ausbreitungspfade

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010 wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen 2010 Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. endlagerdialog.de stellte sechs Jahre lang immer wieder Anträge nach IFG/UIG, um zu erfahren, was sich im Geheimen bewegte? Eine Übersicht dazu ist im Beitrag Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager nachzulesen.

Projektgruppe Ausbreitungspfade

Erst 2018 wurde eine gemeinsame Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfE und BfS installiert, die das Problem behandeln sollte. Das Bearbeitungskonzept stellte die Fertigstellung des Endberichts für den 30.09.2019 und die Veröffentlichung für den 31.12.2019 in Aussicht. Bisher ist der Bericht weder veröffentlicht noch Zwischenergebnisse zugänglich.

Die neue Nachricht aus der Projektgruppe

Nein, nein, das ist falsch! Schließlich stand schon im Referentenentwurf vom 11.07.2019 zu den Sicherheitsverordnungen in Art. 1 § 7 Abs. 1 (Dosiswerte im Nachweiszeitraum):

Bei der Abschätzung sind die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Nachweisführung für den gesamten Nachweiszeitraum zu unterstellen.

Das ist das Neue aus der Projektgruppe – etwas spärlich, aber immerhin! Oder stellt es eine Einflussnahme des BMU auf die Projektgruppe dar, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung beendet wird?

Untätigkeit und Leugnung

Seit nun gut zehn Jahren wird klammheimlich hinter verschlossenen Türen an dem Problem gearbeitet – oder vielleicht eher nicht gearbeitet? Nur durch Anfragen von endlagerdialog.de ist inzwischen klar, dass acht Jahre lang nichts getan wurde. Und selbst auf der 1. Statuskonferenz wurde geleugnet, dass es eine Weisung des BMU an BfE und BfS gab, das Problem zu bearbeiten – siehe hier.

Warum diese Mauschelei?

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Warum nicht § 7 StandAG testen?

Quelle: Frenz, W., Hrsg. (2019). Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, Seite 472

Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Nachdem die Erarbeitung der Verordnungen nach § 26 und § 27 StandAG unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattfand und eine Dialogbereitschaft des BMU auf dem Symposium am 14./15.09.2019 nicht zu erkennen war, könnte man ja mal testweise das herkömmliche alte Stellungnahmeverfahren anwenden, das in § 7 StandAG in einer eigenen Variante festgelegt ist.

Planspiel statt Formaljuristerei

Formaljuristisch wurde auf dem Symposium eingangs betont (Video, 22:11)

…Das ist heute kein Termin im Standortauswahlverfahren…

, damit wohl niemand auf die Idee kommen sollte, Transparenz oder womöglich dialogorientierte Elemente einzufordern. Das BMU hat sich nicht immer so formaljuristisch verhalten. Erinnert sei zum Beispiel an das Planspiel im Jahr 1990, wo Verwaltungsvorschriften zum UVP-Gesetz getestet wurden – siehe BT-Drs. 12/584. endlagerdialog.de war damals Mitspieler.

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Emotionen und Endlager – wissenschaftlich gesehen

Die 32. NBG-Sitzung als Ausgangspunkt

Bei der 32. NBG-Sitzung kam der Vorschlag, Emotionen bei der Endlagersuche aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten – siehe hier. Dies war Anlass, sich das dazu einschlägige Buch Smeddinck, U., Hrsg. (2018). Emotionen bei der Realisierung eines Endlagers – Interdisziplinäre Beiträge anzusehen. Es geht auf eine Veranstaltung am 21.06.2016 im Rahmen des Forschungsprojektes ENTRIA zurück. Die Braunschweiger Zeitung berichtete darüber unter der Überschrift „Bürger-Wut ist konstruktiv“.

Diskussion in der Veranstaltung wenig ausgeführt – Der Inhalt im Überblick

Das Buch geht lediglich auf einer halben Seite auf die Diskussion in dieser Veranstaltung ein. Der wesentliche Teil (siehe Inhaltsverzeichnis) besteht aus Abhandlungen der Vortragenden:

Christian Götter – Emotionen als Argument – Die Debatte um die Kernenergie im Biblis der 1970er Jahre

Barbara Thies, Melanie Misamer und Florian Henk – Protestverhalten aus psychologischer Perspektive

Basil Bornemann – Emotion, Konflikt und Partizipation – Politikwissenschaftliche Perspektiven auf die Rollen von Emotionen im Konflikt um die Endlagerung radioaktiver Abfälle und dessen partizipative Bearbeitung

Ulrich Smeddinck – Recht, Atommüll und Emotionen – Eine Annäherung an verschiedene Facetten des Konfliktfeldes

Ergänzt wurden in diesem Buch zwei weitere Beiträge, um das Bild abzurunden:

Anne Reichold – Empörung im Kontext von Debatten um ein Endlager für Atommüll – Eine philosophische Analyse

Nicole Terne – Mythos der nuklearen Sicherheit am Beispiel Japans

Emotionen beim Biblis-Konflikt

Christian Götter kommt aufgrund seiner Studien zu Biblis zu dem Schluss, dass nicht die von Kernkraftanlagen Betroffenen Angst und damit Emotionen zeigen, sondern es sind die Betreiber dieser Anlagen, die sich über die Emotionen der Bevölkerung beklagen, die eine rationale Auseinandersetzung behindern würden. Offensichtlich wurde das Instrument eingesetzt, um die protestierenden BürgerInnen zu diskreditieren. Die Haltung der Kernenergiegegner war eher geprägt von Vertrauensverlust zum Beispiel in sogenannte wissenschaftliche Prognosen. Besonders besorgniserregend war dabei, dass von politischer Seite auf kritische Fragen oft nur mit „faulen Entschuldigungen und Ausflüchten“ reagiert wurde. Götter rückt das Vertrauen in den Mittelpunkt. Das Vertrauen – nach Niklas Luhmann ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität -, der Akteuren hilft, Entscheidungen über komplexe Fragen zu treffen, indem sie dem Urteil von akzeptierten Fachleuten folgen.

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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