Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Weitreichende Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortsuche für ein Endlager hoch radioaktiver Abfälle hat laut § 5 Abs. 1 StandAG weitreichende Ziele:

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.

Darin sind hohe Ansprüche formuliert. Die Stichworte sind gesellschaftlicher Konsens und BürgerInnen als Mitgestalter.

Breiter gesellschaftlicher Konsens

An diesem Konsens ist bisher noch nicht gearbeitet worden. Die Endlagerkommission hat sich jedenfalls nicht in dieser Richtung engagiert, denn eine Aufarbeitung der Vergangenheit hat zum Beispiel nicht stattgefunden. Erst nach einer Aufarbeitung sowohl der fernen als auch der nahen Vergangenheit ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens denkbar. Ferne Vergangenheit bedeutet die Entwicklung seit 1976/77, als das komparative Suchverfahren der KEWA von der Politik durch den Gorlebenbeschluss ersetzt wurde. In der nahen Vergangenheit sollten die  Entwicklungen des StandAGs seit 2011 ausgewertet werden, in denen teilweise Küchengesprächen geführt und Kompromissangebote wesentlicher Stakeholder nicht beachtet wurden. Hocke/ Smeddinck bemängeln zu Recht, dass das StandAG für diese Aufarbeitung keine Formate bereitstellt. Hier muss die zuständige Stelle also selber Verfahrenweisen entwickeln. Weiterlesen

BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien

Erster Fachworkshop der BGE

Am 05.09.2017 veranstaltete die BGE den ersten Fachworkshop, wesentlicher Gegenstand war die Anfrage an die Bundesländer bezüglich der Geodaten zu den Ausschlusskriterien. Eingeladen waren hauptsächlich die zuständigen Landesbehörden, also die Landesgeologischen Dienste. Die Resonanz war recht groß, sodass es im Veranstaltungsraum mit etwa 70 Personen recht eng wurde. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, endlagerdialog.de konnte aber nach Anmeldung daran teilnehmen.

Dialogorientierung begrüßt, Termin nicht einzuhalten

Seitens der Länder wurde einhellig der Workshop und damit die dialogorientierte Herangehensweise der BGE begrüßt. Es wurde aber betont, dass der im Schreiben genannte Termin kaum einzuhalten ist:

Damit wir diesen nächsten Schritt zielgerichtet vorbereiten können, bitten wir Sie, uns bis zum 30. September 2017 eine Übersicht über die bei Ihnen vorliegenden Datenbestände und Datenformate zu den oben genannten Daten zur Verfügung zu stellen sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln, damit wir möglichst schnell mit der Anwendung beginnen können.

Große Schwierigkeiten werden mit dem Teil sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln gesehen. Bis zum gesetzten Termin wird also im Wesentlichen das zu erwarten sein, was bereits in K-MAT 53a nachgelesen werden kann.

Geringe personelle Ressourcen der Landesgeologischen Dienste

Verwiesen wurde auf die oft geringen personellen Ressourcen der Landesgeologischen Dienste. Weiterhin wurde im Gesetzesentwurf angegeben – siehe Drucksache 18/11398, Seite 3, erster Absatz:

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand durch dieses Gesetz.

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Start der BGE-Suche – Eine Veranstaltung zur Legendenpflege

Quelle: BGE

Festakt der BGE als Trauerfeier

Die Auftaktveranstaltung der BGE zum Start der Endlagersuche war als Festakt angelegt, nur die Kleiderordnung fehlte. Eigentliche war sie notwendig, da es auch eine Trauerfeier war. Zu Grabe getragen wurde die Hoffnung, dass die BGE als eine Hauptakteurin bei der Endlagersuche die bisherige Ausgrenzung wesentlicher Stakeholder in diplomatischer Weise berücksichtigt. Stakeholder involvement – ade. So wurde kein Raum für kritische Anmerkungen geschaffen, indem nur die zustimmenden Fraktionen im Bundestag zu Wort kommen sollten. Die Legende der breiten gesellschaftlichen Zustimmung wurde massiv vorwärtsgetrieben. Die Kritiker äußerten sich woanders (BI Umweltschutz, .ausgestrahlt, Die Linke, Tagesspiegel).

Öffentliche Veranstaltung?

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Strahlenschutz in der Entsorgung

Quelle: Organigramm des BfS, Stand 10.08.2017

BfS: SW 1.1 Strahlenschutz in der Entsorgung

Im BfS gibt es laut Organigramm weiterhin das Fachgebiet SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung. Bisher war die Arbeit in diesem Fachgebiet geprägt von der Mehrfachrolle des BfS als oberste Strahlenschutzbehörde, Genehmigungsbehörde für Zwischenlager abgebrannter Brennelemente und sogar Betreiber von Endlagerprojekten. Das prägte auch die konfliktreiche Arbeit von endlagerdialog.de in diesem Fachreferat in den Jahren von 2004 bis 2006.

Die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement inzwischen getrennt

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Morsleben: „……ist entschieden…“?

Erkenntnis aus einer Akteneinsicht

Zur Vorbereitung der Umweltministerkonferenz am 05.05.2017 wurde vom zuständigen Fachreferat des Umweltministeriums in Magdeburg (MULE) zu den Fragen der Rücknahme des Antrags zum Offenhaltungsbetrieb und des Planfeststellungsantrags zur Stilllegung des Endlagers Morsleben ein Papier verfasst, das an der Stelle

2) Rücknahme des Antrags zur Stilllegung
Aus hiesiger Sicht sind weiterhin keine stichhaltigen Gründe aus Landessicht bekannt, welche eine Rücknahme des Stilllegungsantrags durch das BMUB befürworten würden:..

die Anmerkung ist entschieden des zuständigen Staatssekretärs zeigt. Was ist entschieden? Wer hat wann entschieden? Diese Fragen konnte das Fachreferat bei der Akteneinsicht nicht beantworten. Deshalb wurde über FragdenStaat.de eine entsprechende Anfrage gestellt. Weiterlesen