Die nächste Novelle des StandAG steht bevor

StandAG-Novellierung versteckt angekündigt

Wie bereits .ausgestrahlt in der Infomail Standortsuche 028 mitgeteilt hat, bereitet das BMU eine weitere Novellierung des StandAG vor. Diesen Hinweis findet man nach akribischer Suche auf eine Internetseite des BaSE unter Schutz möglicher Standorte als letzte FAQ mit der Fragestellung Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren? Warum wird an dieser versteckten Stelle die nächste StandAG-Novelle angekündigt? Transparenz sieht anders aus!

Der teilweise irreführende Text

Der Text lautet:

Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren?

Derzeit bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem eine Überarbeitung der Regelungen zur Standortsicherung in § 21 StandAG vorsieht. Angesichts der guten praktischen Erfahrungen mit der bisherigen Sicherung nach § 21 Absatz 2 StandAG soll diese auch für die nächste Phase der Standortauswahl weiter Anwendung finden. Dabei soll der Fortschritt der Standortauswahl, wie er sich aus dem Teilgebietebericht ergeben wird, berücksichtigt werden. Das heißt, die Regelung ist dann nur noch auf die identifizierten Gebiete und auf die Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten vorerst nicht eingeordnet werden können, anzuwenden. Die Bundesländer werden entsprechend von Aufwand entlastet. Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Ressortabstimmung; die Bundesländer werden zeitnah beteiligt werden. Nachdem im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens durch Bundesgesetz Standortregionen zur Erkundung festgelegt sein werden, wird die Standortsicherung auf diese Flächen beschränkt sein und durch Allgemeinverfügungen des BASE umgesetzt werden.

Der Gültigkeitszeitraum nach jetzigem StandAG?

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Das BaSE hat offensichtlich ein Defizit in der Führungsebene erkannt

BaSE-Vizepräsidentin wechselt in die Bundestagsverwaltung

Vor gut zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass die Vizepräsidentin des BaSE zum 01.08.2020 in die Bundestagsverwaltung wechseln wird. Sie wird in Zukunft die Abteilung W (Wissenschaft und Außenbeziehungen) leiten. Zwar wäre es angeraten gewesen, diesen Posten mit einer Person zu besetzen, die etwas von Wissenschaftstheorie versteht, damit die Bundestagsverwaltung ein zeitgemäßes Verständnis zu den Wissenschaften vermitteln kann – siehe auch Beiträge Warum verhält sich die Politik so dumm? und Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie. Aber: Juristin passt in dieser Verwaltung wohl immer.

Ausschreibung mit Spannung erwartet

Mit Spannung wurde die Ausschreibung der ab August 2020 vakanten Stelle der Vizepräsidentin beim BaSE erwartet. Diese ist jetzt öffentlich – siehe hier.

Vergleich der Ausschreibungen 2017 und 2020

Vergleicht man die aktuelle Ausschreibung mit der aus dem Jahr 2017, so erkennt man gravierende Unterschiede. Wurde das BfE 2017 lediglich als selbstständige Bundesoberbehörde dargestellt, ist jetzt daraus eine wissenschaftliche Bundesoberbehörde geworden. Von der Wissenschaftlichkeit war aber bisher wenig zu spüren. Soll das jetzt besser werden? In den Stellenanforderungen findet sich davon nichts.

Fokussierung auf Beteiligung

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Sicherheitsgurt, Airbag und Knautschzone

Kraftfahrzeugtechnik – Sicherheitsgurt und Airbag

Um bei Verkehrsunfällen mit Pkw-Beteiligung die Personenschäden zu reduzieren, wurde schon 1974 vorgeschrieben, jeden Neuwagen mit Sicherheitsgurten auszustatten. Das Sicherheitssystem wurde aber recht schnell erweitert. Schon 1981 wurde bei einigen Mercedes-Modellen ein Airbag eingebaut. Damit hatte man ein zweites System zum Personenschutz, das auf ganz andere Weise wirkt. Damit wurde das in Sicherheitsphilosophien grundlegende Prinzip der Diversität umgesetzt.

Knautschzone zur Erweiterung der Diversität

Doch das reichte im Automobilbau noch nicht aus. Entwickelt und umgesetzt wurde das Prinzip der Knautschzonen schon parallel zu den Sicherheitselementen Gurt und Airbag. Durch die Knautschzonen wird die Aufprallenergie teilweise in Verformarbeit umgewandelt, wobei die Verformung in Teilen geschieht, die nicht zur Fahrgastzelle gehören. Bei einem Pkw in der heutigen Ausstattung hat man also drei unabhängig wirkende Elemente, um Personenschäden nach Möglichkeit zu vermeiden oder die Schwere der Verletzungen zu reduzieren.

Redundanz und Diversität bei kerntechnischen Anlagen

Zu vielen risikoreichen Anlagen gibt es Sicherheitsphilosophien mit den Grundprinzipien Redundanz (mehrfach vorhandene gleichartige Schutzsysteme) und Diversität (unterschiedliche Schutzsysteme zur Beherrschung gleicher oder ähnlicher Störungen). Bei einem Kernkraftwerk gibt es zur Notkühlung nicht nur ein Notstromaggregat, sondern mehrere voneinander unabhängige (Redundanz). Ein Reaktor kann nicht nur durch Einfahren der Steuerstäbe, sondern auch durch Einspeisung von Borsäure abgeschaltet werden (Diversität).

Bei Endlagerung lediglich Modell des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs

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