TRANSENS-Ringvorlesung: Bilanz zur Halbzeit

Es wurde die Vorstufe der nuklearen Entsorgung beleuchtet

Das erste Semester der zweisemestrigen TRANSENS-Ringvorlesung ist abgeschlossen. Wie der Themenliste schon zu entnehmen war, ging es im vergangenen Semester im Wesentlichen um die Atomkerntechnik und deren physikalischen Grundlagen. Damit wurde quasi die Vorstufe der nuklearen Entsorgung beleuchtet. Lediglich drei Themen handelten von Teilen der Entsorgung:

  • Rückbau,
  • Risikowahrnehmung und hochradioaktive Abfälle,
  • Philosophische und ethische Reflexionen zur Entsorgung.

Alle Vorlesungsteile sind aufgezeichnet worden und stehen – wie auch die Präsentationen – für Teilnehmer*innen im Internet zur Verfügung. Es lohnt sich wohl auch eine nachträgliche Anmeldung.

Lagerungsform des abgereicherten Urans

Immerhin erfuhr man in der Vorlesung Spaltung, dass die Niederlanden das bei der Brennstoffversorgung anfallende abgereicherte Uran nicht als Uranhexaflourid (UF6), sondern als Uranoxid (U3O8) im COVRA als NORM zwischenlagert – siehe hier:

One special category consists of NORM-waste. NORM stands for “Naturally Occurring Radioactive Material”. This is waste with enhanced natural radioactivity: e.g. certain types of industrial waste such as depleted uranium or waste from the phosphate industry.

Offensichtlich wird aber auch weiteres abgereichtes Uran als Oxid gelagert – siehe Antwort auf Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Bundestagsdrucksache 17/12943.

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das im Februar 2005 genehmigte Lager für abgereichertes Uran in Form von U3O8 zurzeit im Bau und soll voraussichtlich 2014 in Betrieb gehen. Die genehmigte Menge beträgt rund 60 000 t U3O8.

Aktuelle Diskussion zu Gen IV/ Transmutation

Insbesondere für die aktuelle Diskussion waren im Vorlesungsteil Gen IV/ Transmutation die Ausführungen zu folgenden Themen interessant:

  • Small and Medium Sized Reactors (SMR)
  • Generation IV Reactors
  • Molten Salt Reactor (MSR)
  • Partitioning and Transmutation (P&T)
  • Dual Fluid Reactor

Teil Strahlenschutz etwas enttäuschend

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Schacht oder Rampe?

aus Vorhaben LARYSSA

Beitrag auf nuclearwaste.info

Wichtig für die Platzierung der Tagesanlagen eines Endlagers ist die Frage, ob der Zugang über Schächte oder Rampen hergestellt wird. Diese Thematik wurde vor Kurzem in einem Beitrag im Blog nuclearwaste.info behandelt. Marcos Buser hat in Schacht oder Rampe: Fehlerkultur bei der Erschliessung eines geologischen Tiefenlagers die Transportfrage als auch die Frage nach der Langzeitsicherheit diskutiert.

GRS-Studie von 2011

Zu der Transportfrage gibt es in Anhang 5 der GRS-Studie mit dem Titel Analyse betrieblicher Erfahrungen und ihrer Bedeutung für das Anlagenkonzept und den Betrieb eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle bereits Aussagen. Die Aspekte bezüglich Langzeitsicherheit wurden lediglich auf einer knappen Seite angerissen.

Neues BGE TEC-Projekt LARYSSA

Die BGE TEC hat jetzt das Projekt LARYSSA begonnen, das sich speziell mit der Frage des Einflusses des Zugangs zu einem Endlager auf die Langzeitsicherheit befasst. Das Projekt läuft bis Mai 2023. Das BMWi fördert das Vorhaben mit 479.325,30 EUR – siehe EnArgus-Eintrag.

Lage und Größe der Tagesanlagen wesentliche Auswirkungen für Kommune

Der Zugang zum Endlager und die Festlegung im Nationalen Entsorgungsprogramm von 2015 zum Bau eines Eingangslagers nach der ersten Teilgenehmigung des Endlagers (Seite 6)

Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.

bestimmen Lage und Größe der Tagesanlagen eines Endlagers, was für die betroffene Kommune wesentliche Auswirkungen haben wird – siehe auch Blog-Beitrag Online-Diskussion Langfristige Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und BGE-Papier Tagesanlagen eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle – Beschreibung erforderlicher Tagesanlagen und Abschätzung des Flächenbedarfs.

Online-Diskussion Langfristige Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

BUND e.V. sieht Probleme bei der langfristigen Zwischenlagerung

Der BUND e. V. veranstaltete am 27.08.2021 eine Online-Diskussion zum Problem der langfristigen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Die Suche nach dem Standort für ein Endlager mit bestmöglicher Sicherheit und der Bau des Endlagers an diesem Standort werden noch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Für eine solch lange Zeit sind die Zwischenlager nicht ausgelegt.

NBG hat das ebenfalls bereits 2018 vorgebracht

Das NBG hat sich bereits in einem Workshop am 13. Januar 2018 in Karlsruhe intensiv mit dem Problem auseinandergesetzt. Im Vorfeld wurden zwei Gutachten erstellt, sowohl zu den Sicherheitsaspekten als auch zur möglichen Bürgerbeteiligung.

Zu Alterungsprozessen sind Modellrechnungen nicht ausreichend

Klar wurde betont, dass zur Verfolgung der Alterungsprozesse der Behälter und insbesondere der radioaktiven Abfälle in den Transport- und Lagerbehältern Modellrechnungen nicht ausreichen, sondern experimentelle Daten notwendig sind. Das exemplarisch notwendige Öffnen von einigen Behältern erfordert jedoch sogenannte Heiße Zellen, die zurzeit nicht existieren.

Kein großes Eingangslager am Endlagerstandort

Weiterhin wird inzwischen wohl davon ausgegangen, dass die derzeit 16 Zwischenlager bis zur Einlagerung in das Endlagerbergwerk erhalten bleiben. Lediglich ein bis zwei Jahre vorher werden die Abfälle am Endlagerstandort angeliefert, um sie zu konditionieren. Der im Nationalen Entsorgungsprogramm von 2015 festgelegte Bau eines Eingangslagers nach der ersten Teilgenehmigung des Endlagers (Seite 6)

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Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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Atomkraft Forever [?]

Atomkraft Forever? und Mehr Atomkraftwerke?

Auf dem Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm vom 26. Oktober bis 1. November 2020 wurde der Film Atomkraft Forever von Carsten Rau gezeigt. Sowohl der Titel als auch der Inhalt erinnern ein wenig an Mehr Atomkraftwerke von Per Mannstaedt aus dem Jahr 1976. Beide haben das Fragezeichen im Titel verdient.

Lediglich Statements der Akteur*innen mit auch historische Filmsequenzen

Carsten Rau hält sich mit eigenem Text sehr weit zurück. Zu Wort kommen im Wesentlichen die Akteur*innen selbst. In recht kurzen Statements nehmen sie Stellung zu ihrer Arbeit und geben ihre Meinung kund. Neben neuen Aufnahmen werden auch historische Sequenzen eingespielt.

Reise von Greifswald nach Gundremmigen und zum Übertragungsnetzbetreiber

Im Film geht es auf eine Reise durch Deutschland und Frankreich beginnend am ehemaliges Kernkraftwerk Greifswald. Hier geht es um die Stilllegung. Die nächste Station ist Gundremmigen mit Bau, Betrieb und Abschaltung des Kraftwerks. Es wird die Frage gestellt, was habe Fukushima mit Gundremmigen zu tun? Der Atomausstieg wäre aus wahltaktischen Gründen notwendig gewesen. Nächste Station ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion, wo es um das Problem des Atomausstiegs und dem Abschalten von Kohlekraftwerken für die Versorgungssicherheit geht.

Kernforschungszentrum in Cardarache, Frankreich

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Änderung des Atom- und Standortauswahlgesetzes

Trotz Warnung vor Änderung des StandAG

Immer wieder wird von der Seite gewisser Interessensträger vor der Änderung des Standortauswahlgesetzes gewarnt. Aber genau diese Interessensträger haben die Initiative ergriffen, das StandAG und das Atomgesetz zu novellieren – siehe Bundestagsdrucksache 19/13439, hier und hier.

BfE wird BSE

Das BfE soll in BSE ( Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) umbenannt werden. Die Begründung dazu lautet:

Bei der im Jahr 2020 beginnenden formellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren besteht aufgrund der Namensähnlichkeiten die Gefahr einer Verwechslung der beteiligten Behörde mit den auf Seiten des Bundes mit der Entsorgung betrauten Unternehmen, was die Transparenz und Funktionsfähigkeit und damit die Glaubwürdigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung beeinträchtigen könnte. Ziel ist eine klare und bereits durch die Namen der beteiligten Behörde und Bundesunternehmen erkennbare Rollenzuschreibung.

Euphemismen gefährden die Glaubwürdigkeit wesentlich stärker

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Die Pleite des Forums Zwischenlagerung

Quelle: BfE

Dritte Veranstaltung in der Reihe

Die dritte Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung war ursprünglich für den 18.05.2019 vorgesehen. Thema sollte die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zwischenlagergenehmigungsverfahren sein. Der Termin wurde auf den 21.09.2019 verschoben und das Thema verändert: Forschung zur Sicherheit von gelagerten Brennelementen.

Erste Veranstaltung

Die erste Veranstaltung am 25.06.2018 – einem Montag – war schon recht enttäuschend – siehe hier. Insbesondere wurden von BfE und BGZ im Wesentlichen die Dinge vorgetragen, die schon in den Hochglanzbroschüren nachgelesen werden konnten. Auf die konkreten sechs Papiere, die vor der Veranstaltung von diversen Akteuren zum Problem Zwischenlager erarbeitet wurden, wurden weder vom Zwischenlagerbetreiber noch von der Genehmigungsbehörde behandelt. Die Überwachungsbehörden kamen nicht zu Wort.

Zweite Veranstaltung

Die zweite Veranstaltung am 24.11.2018 war ein Desaster aus Nichtinformation, Falschdarstellung und Fehlankündigung. Danach sollte sich nämlich die dritte Veranstaltung im Mai 2019 ausführlich mit Transparenz und Beteiligung befassen.

Aufgabe der Veranstaltungsreihe nur konsequent

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Das BfE und das Instrument der Richtigstellung

Der presserechtliche Anspruch auf Richtigstellung

Das BfE veröffentlichte am 18.01.2019 unter Startseite>Aktuelles>Stellungnahmen einen Text mit der Überschrift Zur Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg, gemeint ist die Pressemitteilung Groß gegen Klein vom 15.01.2019. Danach lässt das BfE den presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung einer Tatsachenbehauptung prüfen. Das geht im Wesentlichen zurück auf ein Interview mit Michael Sailer in der Gorleben Rundschau 9/10-2018 – man beachte die geschwärzte Passage auf Seite 12 (siehe auch BI-Pressemitteilung vom 12.10.2018).

Gegendarstellung, Unterlassungserklärung und Richtigstellung

Unterschieden werden muss zwischen Gegendarstellung und Richtigstellung. Dem BfE reichen die Instrumente der Gegendarstellung und Unterlassungserklärung nicht aus. Es sieht offensichtlich eine fortdauernde Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des BfE als Genehmigungsbehörde für Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle. Die Verhandlung vor dem Landgericht in Hamburg am 01.03.2019 kann spannend werden.

Erhöhung der Glaubwürdigkeit des BfE

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten des BfE, Glaubwürdigkeit und damit Vertrauen zu schaffen. Hingewiesen sei auf die erste und zweite BfE-Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung, die eher geeignet waren, Vertrauen zu zerstören. Hoffentlich lernt das BfE für die dritte Veranstaltung in dieser Reihe am 18.05.2019 daraus.

Lernprozess oder Richtigstellung in eigener Sache?

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