Heute Start der BGE mbH: Betreiberwechsel und Internetseite

Übergang der Betreiberaufgabe vom BfS auf die BGE

Laut Information der BGE mbH wurden zu heute die Betreiberaufgaben des BfS im Endlagerbereich auf die BGE übertragen. Bei der 5. Sitzung des NBG wurde dies von einer Vertreterin der BGE noch auf den 18.04.2017 datiert. Der entsprechende Erlass des BMUB wurde bisher nicht veröffentlicht. Auch gibt es bisher keine Presseerklärung des Ministeriums dazu.

Planfeststellungsverfahren Morsleben gescheitert?

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Schwäbische Zeitung: Die Suche der BGR nach einem Endlagerstandort

Regionalverband will fundierte Stellungnahmen abgeben können

In der Schwäbischen Zeitung online erschien unter Lokales ein Artikel mit dem Titel Region will sich gegen Atommüll-Endlager wehren. Darin wird ausgeführt:

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Thema, um fundierte Stellungnahmen abgeben zu können, falls nötig.

Sicherlich ist das nicht unangebracht, aber es sollten doch richtige Informationen verbreitet werden.

BGR sucht nicht, sondern die BGE

So wird dargelegt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Standortsuche ab 2018 im Auftrag der Bundesregierung betreiben wird. Das trifft nicht zu. Die Standortsuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) betrieben werden, sobald das entsprechende Gesetz – das StandAG – im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird. Es passierte am 31.03.2017 den Bundesrat und wird mit Sicherheit noch im Jahr 2017 im Gesetzesblatt erscheinen. Weiterlesen

BR Fernsehen: „Wohin mit unserem Atommüll?“

Quelle: BR Fernsehen

Faszination Wissen

In der Reihe Faszination Wissen wird morgen 22:00 Uhr auf BR Fernsehen ein 30-minütiger Beitrag mit dem Titel Wohin mit unserem Atommüll? ausgestrahlt. Dieses Video ist bereits seit einigen Tagen in der Mediathek verfügbar. Der Film bemüht sich, das Endlagerproblem objektiv und verständlich aufzubereiten. (Ergänzung vom 24.04.2017: Ein aufmerksamer Blogleser hat mitgeteilt, dass der Link zum Video geändert wurde. Es ist zurzeit hier zu finden. Sollte das Video später nicht mehr auffindbar sein, kann es von endlagerdialog.de für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.)

Laborexperimente zu Kriterien

Bemerkenswert sind die Darstellungen von Laborexperimenten zu den drei möglichen Gesteinsarten Salz, Ton und Granit  und den fünf Eigenschaften Durchlässigkeit, Festigkeit, Formbarkeit, Lösbarkeit und Wärmeleitung.

black boxes der Endlagerkommission

Selbst der Unterschied zwischen Gesteins- und Gebirgsdurchlässigkeit wird angedeutet (10:44). Das erweckt Erinnerungen an die Workshopveranstaltung im 15. Januar 2016 in Kassel (siehe K-Drs. 230, S. 25 ff., siehe auch Beitrag ¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?), In einem der Workshops hat endlagerdialog.de solche Experimente angeregt, das anwesende Kommissionsmitglied hat sich aber für das Beibehalten von black boxes ausgesprochen. Weiterlesen

Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren im BfE besetzt

Abteilungsleiterin SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

Neben VertreterInnen von Bundesländern sind bisher als BesucherInnen des Nationalen Begleitgremiums regelmäßig sowohl BGE als auch BfE vertreten. Kurz vor der Mittagpause bei der Sitzung des NBG am 08.04.2017 nahm sich eine Besucherin das Wort und stellte sich als eine Abteilungsleiterin des BfE vor. Als Juristin ist sie für die Leitung der Abteilung SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig.

Internetauftritt nicht aktualisiert

Das Organigramm, das kein Datum trägt, aber laut BfE-Site vom 06.03.2017 ist, enthält hier keinen Namenseintrag. Nur der Präsident ist namentlich genannt. Weiterlesen

Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten

Beiläufige Mitteilung

Bei der fünften Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde mitgeteilt, dass am 18.04.2017 der Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten durchgeführt wird. Die BGE übernimmt wesentlichen Aufgaben des BfS und wird Betreiberin von Asse II, Konrad, Morsleben und Gorleben. Damit wird neben den Regelungen zum Nationalen Begleitgremium ein weiterer Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.Juli 2016 (BGBl. 2016 Teil I, S. 1843-1847) umgesetzt.

Ist das Transparenz?

Es stellt sich die Frage, weshalb diese wesentliche Umorganisation nicht von den Beteiligten frühzeitig mitgeteilt wird? Weder auf der BMUB-Site noch auf denen des BfS, der Asse GmbH oder der BGE ist dies zu lesen. Auch bei dem für Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit zuständigen BfE ist darüber nichts zu erfahren, obwohl hier schon von BfE im Dialog geschrieben wird. Transparenz und erst recht Dialog sehen anders aus!