Salz und Eiszeiten


Problem Salz und Eiszeiten

Bei der NBG-Veranstaltung Bürger*innen-Dailog am 03.02.2018 gab es in der AG 1 Abfrage erster geologischer Daten seitens Herrn Ehmke, BI Umweltschutz, den Vorschlag, das NBG möge sich um eine fachliche Expertise zum Problem Salz und Eiszeiten kümmern.

Kein Vertrauen in die BGR-Studie

Man habe kein Vertrauen in die BGR-Studie Keller, S. (2009). Eiszeitliche Rinnensysteme und ihre Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Norddeutschland. Hier besteht die Vermutung, dass sie sehr einseitig auf Gorleben hin erarbeitet wurde. Herr Brunsmeier hat dies als NBG-Mitglied erst einmal zur Kenntnis genommen. Weiterlesen

Die Einvernehmenserklärungen des BfE

43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht

Bisher wurden 43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht (siehe BfE: Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG). In den Bescheiden sind Aussagen über das Vorkommen potenzieller Wirtsgesteine angegeben. Interessant ist die räumliche Verteilung.

Darstellung auf Karte vom NBG erbeten

Vom NBG wurde deshalb in seiner Sitzung am 10.11.2017 in Magdeburg das BfE gebeten, eine Karte dazu zur Verfügung zu stellen siehe Protokoll:

Bettina Gaebel plädierte – am Beispiel der Einvernehmenserklärungen des BfE für Tiefenbohrungen – für eine bessere Darstellung der Informationen, damit sich diese den interessierten Bürger/innen überhaupt erschließe.

Eine solche Darstellung ist bisher vom BfE nicht veröffentlicht worden.

Karte auf der Grundlage von Open Street Map

endlagerdialog.de hat mit einfachen Mitteln auf der Basis von Open Street Map eine skalierbare Karte dazu erstellt. Der in der Textblase erscheinende Text kann durch Anklicken festgehalten werden. Die oberste Zeile ist das Aktenzeichen, das mit der BfE-Einvernehmenserklärung verlinkt ist. Dank an die freiwilligen MitarbeiterInnen von Open Street Map. Weiterlesen

Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017

Bericht der Geologen

Unter TOP 2 der Tagesordnung war der Bericht der BGE angekündigt, und zwar konkret mit:

Geologen der BGE berichten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat.

Berichtet wurde von einer Geologin aus dem ehemaligen BfS und einem Markscheider, der bei der DBE tätig war und ist. Die Bundesländer sind fünf MitarbeiterInnen zugewiesen, die sich um die Daten kümmern.

Selbsthinterfragendes System mit Geologen frisch aus der Ausbildung?

Inwiefern die im NBG am 12.01.2017 von der BGE gegebene Zusicherung – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt, wurde weder von der BGE vorgetragen noch vom NBG nachgefragt.

Verfügbarkeit der Daten und die Daten selbst

Die angeforderten Tabellen zur Verfügbarkeit der Daten wurden mehr oder weniger von allen Bundesländern geliefert. Bei den eigentlichen Daten zu den Ausschlusskriterien seien die Rückmeldungen nicht üppig gewesen. Nur von etwa neun Stellen wurden sie geliefert, von 10 bis 20 angefragten Institutionen stehen sie noch aus. Die BGE wird jetzt konkret auf teilweise von den Landesbehörden genannte Ansprechpersonen zugehen, um in der Sache weiterzukommen.

Und die Ergebnisse aus der Endlagerkommission, veröffentlicht in K-MAT 53a?

Vollkommen unverständlich ist und wurde leider vom NBG auch nicht hinterfragt, warum die Tabellen zur Datenverfügbarkeit überhaupt angefordert wurden. Erinnert sei, dass dies schon von der AG 3 der Endlagerkommission über die SGD (Staatlichen Geologische Dienste) geschehen ist. Das Ergebnis ist vollständig – nicht nur für die Ausschlusskriterien – und steht als K-MAT 53a zur Verfügung. Wenn schon eine neue Abfrage gemacht wurde, sollte interessant sein, wie sich die beiden Abfrageergebnisse unterscheiden. Auch dazu gab es weder Aussagen der BGE noch Nachfragen des NBG.

Im Folgenden werden die teilweise sehr interessanten Ergebnisse der Zusammenstellung vom 05.04.2016 vorgestellt.

Vertikalbewegung

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Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien

Erster Fachworkshop der BGE

Am 05.09.2017 veranstaltete die BGE den ersten Fachworkshop, wesentlicher Gegenstand war die Anfrage an die Bundesländer bezüglich der Geodaten zu den Ausschlusskriterien. Eingeladen waren hauptsächlich die zuständigen Landesbehörden, also die Landesgeologischen Dienste. Die Resonanz war recht groß, sodass es im Veranstaltungsraum mit etwa 70 Personen recht eng wurde. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, endlagerdialog.de konnte aber nach Anmeldung daran teilnehmen.

Dialogorientierung begrüßt, Termin nicht einzuhalten

Seitens der Länder wurde einhellig der Workshop und damit die dialogorientierte Herangehensweise der BGE begrüßt. Es wurde aber betont, dass der im Schreiben genannte Termin kaum einzuhalten ist:

Damit wir diesen nächsten Schritt zielgerichtet vorbereiten können, bitten wir Sie, uns bis zum 30. September 2017 eine Übersicht über die bei Ihnen vorliegenden Datenbestände und Datenformate zu den oben genannten Daten zur Verfügung zu stellen sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln, damit wir möglichst schnell mit der Anwendung beginnen können.

Große Schwierigkeiten werden mit dem Teil sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln gesehen. Bis zum gesetzten Termin wird also im Wesentlichen das zu erwarten sein, was bereits in K-MAT 53a nachgelesen werden kann.

Geringe personelle Ressourcen der Landesgeologischen Dienste

Verwiesen wurde auf die oft geringen personellen Ressourcen der Landesgeologischen Dienste. Weiterhin wurde im Gesetzesentwurf angegeben – siehe Drucksache 18/11398, Seite 3, erster Absatz:

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand durch dieses Gesetz.

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Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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GRS Fachgespräch: Redundanz und Diversität

Fachgespräch 2017 der GRS

Beim diesjährigen Fachgespräch der GRS am 8./9.Mai 2017 wurden auch einige Beiträge zur Endlagerproblematik vorgetragen:

Leider sind davon lediglich die Präsentationen ( = die Bunten Bilder in den Vorträgen) öffentlich verfügbar, so dass vieles unverständlich bleibt, da der eigentliche Inhalt in Form des Textes fehlt.

Tiefe Bohrlöcher – Redundanz und Diversität

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BR Fernsehen: „Wohin mit unserem Atommüll?“

Quelle: BR Fernsehen

Faszination Wissen

In der Reihe Faszination Wissen wird morgen 22:00 Uhr auf BR Fernsehen ein 30-minütiger Beitrag mit dem Titel Wohin mit unserem Atommüll? ausgestrahlt. Dieses Video ist bereits seit einigen Tagen in der Mediathek verfügbar. Der Film bemüht sich, das Endlagerproblem objektiv und verständlich aufzubereiten. (Ergänzung vom 24.04.2017: Ein aufmerksamer Blogleser hat mitgeteilt, dass der Link zum Video geändert wurde. Es ist zurzeit hier zu finden. Sollte das Video später nicht mehr auffindbar sein, kann es von endlagerdialog.de für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.)

Laborexperimente zu Kriterien

Bemerkenswert sind die Darstellungen von Laborexperimenten zu den drei möglichen Gesteinsarten Salz, Ton und Granit  und den fünf Eigenschaften Durchlässigkeit, Festigkeit, Formbarkeit, Lösbarkeit und Wärmeleitung.

black boxes der Endlagerkommission

Selbst der Unterschied zwischen Gesteins- und Gebirgsdurchlässigkeit wird angedeutet (10:44). Das erweckt Erinnerungen an die Workshopveranstaltung im 15. Januar 2016 in Kassel (siehe K-Drs. 230, S. 25 ff., siehe auch Beitrag ¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?), In einem der Workshops hat endlagerdialog.de solche Experimente angeregt, das anwesende Kommissionsmitglied hat sich aber für das Beibehalten von black boxes ausgesprochen. Weiterlesen