Salz und Eiszeiten


Problem Salz und Eiszeiten

Bei der NBG-Veranstaltung Bürger*innen-Dailog am 03.02.2018 gab es in der AG 1 Abfrage erster geologischer Daten seitens Herrn Ehmke, BI Umweltschutz, den Vorschlag, das NBG möge sich um eine fachliche Expertise zum Problem Salz und Eiszeiten kümmern.

Kein Vertrauen in die BGR-Studie

Man habe kein Vertrauen in die BGR-Studie Keller, S. (2009). Eiszeitliche Rinnensysteme und ihre Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Norddeutschland. Hier besteht die Vermutung, dass sie sehr einseitig auf Gorleben hin erarbeitet wurde. Herr Brunsmeier hat dies als NBG-Mitglied erst einmal zur Kenntnis genommen. Weiterlesen

Erweiterung der Forschungslandschaft bei der Endlagerung

Förderkonzept des BMWi: FuE-Bereich 5

Bedingt durch die politische Diskussion um die Endlagerung seit dem Übereinkommen der Länder vom 11.11.2011, ein neues Suchverfahren für einen Endlagerstandort zu starten und so die willkürlich politisch getroffene Entscheidung zu Gorleben zurückzunehmen, findet sich im Förderkonzept des BMWi (2015-2018): Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein FuE-Bereich 5: Wissensmanagement und sozio-technische Fragestellungen (siehe Seite 46f.). Die im Förderkonzept ab Seite 58 folgende Liste zeigt, dass auf diesem Gebiet bis dahin kein gefördertes Projekt durchgeführt wurde.

Verwiesen wird auf die Studie P&T

Auf Seite 42 wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf die Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle (BMWi-Förderkennzeichen 02E11172, 40.072 EUR, siehe Datenbank EnArgus, im Förderkatalog Bund nicht zu finden??). Dabei sollen sozialwissenschaftliche Aspekte im Kontext mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen bearbeitet worden sein. Der Abschlussbericht ist im Internet leider nicht auffindbar.

Die Entsorgungskommission bietet einen lapidaren Satz

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Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc.


Forschungsprojekte des BfE

Während die BGE die Daten zu den Ausschlusskriterien von den Bundesländern einsammelt, hat das BfE drei Forschungsprojekte zu geologischen Fragestellungen ausgeschrieben.

  1. Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland:
    Die Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland hat zum Ziel, nicht nur den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) aufzuzeigen, sondern für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde BfE eine Grundlage für eine breite, transparente und umfassende Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ zu schaffen, insbesondere für Gebiete ohne hinreichende Informationen (§ 14 (2) StandAG). Die vom BfE durchzuführende Bewertung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Das ausgeschriebene Vorhaben ermittelt diesen Stand und erarbeitet einen Orientierungsrahmen, welcher die Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ unterstützen soll.
    Zur Identifizierung von aktiven Störungszonen existieren derzeit keine landesweiten, sondern nur regionale lokal begrenzte Literatur- und Datenquellen. Aus diesem Grund sind die Qualität, die Vollständigkeit und die fachlichen Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten der ermittelten veröffentlichten Literatur- und Datenquellen für aktive Störungszonen nach § 22 (2) Nr. 2 StandAG in Deutschland zu dokumentieren und zu bewerten. Für Gebiete ohne hinreichende Informationen sind bestmögliche Methoden zur Ermittlung der Aktivität von Störungszonen gemäß der Definition § 22 (2) StandAG aufzuzeigen. Die veröffentlichten Literatur- und Datenquellen zu aktiven Störungszonen sind in einer Literaturdatenbank zu hinterlegen. In einer tabellarischen Aufstellung sind die bekannten aktiven Störungszonen in Deutschland mit ihren regionalgeologischen Charakteristika zu benennen und zu beschreiben. Für jede recherchierte Störungszone sind die Grundparameter, die ermittelten Literatur- und Datenquellen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen und Hinweise auf geeignete Methoden für die Identifizierung von aktiven Störungszonen verständlich darzustellen. Der potentielle Bedarf an Forschung und Entwicklung für Gebiete ohne hinreichende Informationen ist zu benennen, um hier frühzeitig Wissenslücken aufzuzeigen. Darüber hinaus ist für Deutschland und Europa zu recherchieren, welche Methoden zur Identifizierung von aktiven Störungszonen nach derzeitigem Stand von W&T eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in einer weiteren tabellarischen Auflistung zu dokumentieren. Abschließend sind auch Empfehlungen zu den für die Identifizierung von aktiven Störungszonen am besten geeigneten Methoden zu geben. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.05.2018.
  2. Untersuchung zu übertägigen Erkundungsprogrammen für hydrologische, hydrogeologische und hydrogeochemische Fragestellungen:
    Im aktuellen Vorhaben soll zuerst analysiert werden, mit welchen hydrologisch, hydrogeologischen und hydrogeochemischen Parametern die Anforderungen an die zu untersuchenden Standortregionen durch übertägige Erkundungsprogramme beurteilt werden können. Dafür sollen aus den teilweise abstrakt formulierten Anforderungen messbare Parameter abgeleitet werden. Die entsprechenden, aktuell zur Verfügung stehenden Messverfahren sollen systematisch dargestellt werden. Es soll ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der die Beurteilung der übertägigen Erkundungsprogramme unterstützen kann. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, möglichst beginnend ab dem 01.04.2018.
  3. Messmethoden für übertägige Erkundungsprogramme:
    Mit Hilfe dieses Berichts soll ein konkreter Vorschlag für ein übertägiges Erkundungsprogramm hinsichtlich potentieller Standorte eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle bewertet werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.04.2018.

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Die kaum aufspürbaren Neutrinos haben es in sich

2006: Vorschlag im BfS-Referat „Strahlenschutz in der Entsorgung“

endlagerdialog.de hat bereits in den Beiträgen Nichtwissenskultur erfordert Endlager-Monitoring (2013) und Monitoring am verschlossenen Endlager (2014) auf eine Möglichkeit eines Monitorings hingewiesen, das die Sicherheitsbarrieren eines Endlagers nicht beeinflussen würde. Dies sollte sich durch die Messung des Neutrinospektrums – oder genauer des Antineutrinospektrums – verwirklichen lassen. Zurück geht dies auf einen Vorschlag aus dem Jahr 2006 im BfS-Referat Strahlenschutz in der Entsorgung.

2014: „Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse untersuchen“

In dem Beitrag aus dem Jahr 2014 wurde noch formuliert:

Ähnlich wie die Antineutrino-Spektren der Uran-235-, Plutonium-239- sowie -241- und nun zwanzig Jahre später der Uran-238-Spaltprozesse bestimmt wurden, sollte man daran gehen, Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse zu untersuchen. Dann hätte man bei einem Endlager, was vielleicht 2050 verschlossen wird, eventuell ein technisch ausgereiftes Fernmonitoring in der Hand.

Dieser Schritt der Untersuchung ist jetzt gemacht worden, zwar nicht experimentell, aber theoretisch.

2017: Veröffentlichung in Physical Review Applied

Es wurde in einer Arbeit, veröffentlicht in Phys. Rev. Applied 8, 054050, abgeschätzt, inwiefern mit heutiger Detektortechnik die Überwachung von Zwischenlagern, Endlagern und hochkontaminierten Standorten durchgeführt werden könnte. Siehe auch Artikel Mainzer Physiker schlagen neue Methode zur Überwachung von Atommüll vor – Wissenschaftler zeigen Szenarien zur Nutzung von Neutrinodetektoren in atomaren Zwischenlagern auf innovations-report.de.

Das BfE im NBG am 06.12.2017

BfE zu den aktuellen Herausforderungen

Unter TOP 1 der Tagesordnung war ein Beitrag des BfE über die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren angekündigt. Die Präsentation zu den Ausführungen sind bisher weder im Internetauftritt des NBG noch des BfE (zum Beispiel unter Kategorie Präsentation in der Datenbank oder unter Reden und Interviews) zu finden.

Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die größte Herausforderung wird im Aufbau einer Glaubwürdigkeit gesehen. Als Hintergrundaufgabe wird deshalb die Beteiligung gesehen, primär bei der Standortsuche, aber darüber hinaus auch in anderen Bereichen. Das BfE ist laut StandAG Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Ein Konzept dazu soll in einer Fachveranstaltung am 17.01.2018 vom BfE erstmals zur Diskussion gestellt werden. Entgegen der Darstellung im Kurzbericht des NBG zu dieser Sitzung können daneben auch die anderen Beteiligten Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Weiterlesen

Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen

ERAM-Planfeststellungsantrag: Wie weiter?

Wirbel um den Planfeststellungsantrag acht Jahre nach Antragstellung

Der Planfeststellungantrag zur Stilllegung des Endlager Morsleben sorgt nun – acht Jahre nach Auslegung der Antragsunterlagen und sechs Jahre nach dem Erörterungstermin – für einigen Wirbel, insbesondere weil eine fachlich durchaus gebotene Rücknahme nach § 58 Abs. 7 AtG zu einem Wechsel der Genehmigungsbehörde führen würde. Zuständig wäre dann das BfE mit dem Fachgebiet FA 4 und nicht mehr das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.11.2017 unter TOP 1 mit dieser Problematik befassen.

Auftrag des BMUB oder im Rahmen der Betreiberverantwortung der BGE?

Seitens des Landesumweltministeriums wurde mitgeteilt, die BGE wird mit Auftrag vom BMUB bis Anfang 2018 ein Konzept dazu vorlegen. Seitens des BMUB wird dagegen dargestellt, dass die BGE von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung anstelle.

Verschwiegen wird: Es gibt schon zwei Konzepte und eine Stellungnahme

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ENTRIA: Aufarbeitung der Vergangenheit

ENTRIA in der Schlussphase

In der Schlussphase des Verbundforschungsprojektes ENTRIA – siehe auch Artikel von endlagerdialog.de in GAiA Ein Streifen am Horizont –
interdisziplinäre Beiträge zur Endlagersuche – Reaktion auf den Schwerpunkt Jahrhundertprojekt Endlagerung
wird ein Thema aufgegriffen, woran schon der Gorlebenuntersuchungsausschuss und die Endlagerkommission gescheitert sind. Denn sowohl in der Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses (Drucksache 17/13700 und Dokumente/Protokolle) als auch im Endbericht der Kommission (Drucksache 18/9100, Seite 138 – 164) werden jeweils zwei nicht kompatible Varianten dargestellt. Weiterlesen