Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc.


Forschungsprojekte des BfE

Während die BGE die Daten zu den Ausschlusskriterien von den Bundesländern einsammelt, hat das BfE drei Forschungsprojekte zu geologischen Fragestellungen ausgeschrieben.

  1. Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland:
    Die Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland hat zum Ziel, nicht nur den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) aufzuzeigen, sondern für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde BfE eine Grundlage für eine breite, transparente und umfassende Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ zu schaffen, insbesondere für Gebiete ohne hinreichende Informationen (§ 14 (2) StandAG). Die vom BfE durchzuführende Bewertung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Das ausgeschriebene Vorhaben ermittelt diesen Stand und erarbeitet einen Orientierungsrahmen, welcher die Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ unterstützen soll.
    Zur Identifizierung von aktiven Störungszonen existieren derzeit keine landesweiten, sondern nur regionale lokal begrenzte Literatur- und Datenquellen. Aus diesem Grund sind die Qualität, die Vollständigkeit und die fachlichen Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten der ermittelten veröffentlichten Literatur- und Datenquellen für aktive Störungszonen nach § 22 (2) Nr. 2 StandAG in Deutschland zu dokumentieren und zu bewerten. Für Gebiete ohne hinreichende Informationen sind bestmögliche Methoden zur Ermittlung der Aktivität von Störungszonen gemäß der Definition § 22 (2) StandAG aufzuzeigen. Die veröffentlichten Literatur- und Datenquellen zu aktiven Störungszonen sind in einer Literaturdatenbank zu hinterlegen. In einer tabellarischen Aufstellung sind die bekannten aktiven Störungszonen in Deutschland mit ihren regionalgeologischen Charakteristika zu benennen und zu beschreiben. Für jede recherchierte Störungszone sind die Grundparameter, die ermittelten Literatur- und Datenquellen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen und Hinweise auf geeignete Methoden für die Identifizierung von aktiven Störungszonen verständlich darzustellen. Der potentielle Bedarf an Forschung und Entwicklung für Gebiete ohne hinreichende Informationen ist zu benennen, um hier frühzeitig Wissenslücken aufzuzeigen. Darüber hinaus ist für Deutschland und Europa zu recherchieren, welche Methoden zur Identifizierung von aktiven Störungszonen nach derzeitigem Stand von W&T eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in einer weiteren tabellarischen Auflistung zu dokumentieren. Abschließend sind auch Empfehlungen zu den für die Identifizierung von aktiven Störungszonen am besten geeigneten Methoden zu geben. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.05.2018.
  2. Untersuchung zu übertägigen Erkundungsprogrammen für hydrologische, hydrogeologische und hydrogeochemische Fragestellungen:
    Im aktuellen Vorhaben soll zuerst analysiert werden, mit welchen hydrologisch, hydrogeologischen und hydrogeochemischen Parametern die Anforderungen an die zu untersuchenden Standortregionen durch übertägige Erkundungsprogramme beurteilt werden können. Dafür sollen aus den teilweise abstrakt formulierten Anforderungen messbare Parameter abgeleitet werden. Die entsprechenden, aktuell zur Verfügung stehenden Messverfahren sollen systematisch dargestellt werden. Es soll ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der die Beurteilung der übertägigen Erkundungsprogramme unterstützen kann. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, möglichst beginnend ab dem 01.04.2018.
  3. Messmethoden für übertägige Erkundungsprogramme:
    Mit Hilfe dieses Berichts soll ein konkreter Vorschlag für ein übertägiges Erkundungsprogramm hinsichtlich potentieller Standorte eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle bewertet werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.04.2018.

Die Dringlichkeit der Forschungsergebnisse

Die Projekte zu den Erkundungsprogrammen sind nicht dringend, da die Ergebnisse erst zur Ende der Phase I nach der Auswahl von Standorten zur übertägigen Erkundung benötigt werden. Dies ist nach Aussage der BGE für das Ende der laufenden Legislaturperiode geplant, also im Jahre 2021.

Festlegung der Ausschlussgebiete durch die BGE und die Störzonen-Forschung des BfE

Die Festlegung der Ausschlussgebiete soll aber laut BGE relativ bald vorgelegt werden. Der anfangs genannte Termin Herbst 2017 ist bereits verstrichen, der zweite Mitte 2018 steht kurz bevor. Das Forschungsprojekt zu den Störungszonen wird aber erst im Mai 2019 vorliegen. Eine Einschätzung des BfE zu dem Ergebnis der BGE wird also nicht zeitnah stattfinden können.

Die Ausschlussgebiete in § 13 StandAG

Dieses lenkt das Licht auf das öffentlich kommunizierte Vorhaben der BGE, die Ausschlussgebiete bezüglich aller Ausschlusskriterien festzulegen. Angeführt wird dazu § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG:

Der Vorhabenträger wendet hierzu auf die ihm von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zur Verfügung zu stellenden geologischen Daten für das gesamte Bundesgebiet zunächst die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien nach § 22 und auf das verbleibende Gebiet die Mindestanforderungen nach § 23 an.

Juristische Festlegung entbehrt der wissenschaftlichen Grundlage

Diese juristische Festlegung entbehrt aber der wissenschaftlichen Grundlage insbesondere auf der Grundlage der expliziten Ausschlusskriterien in § 22 StandAG. So wurde von den Ländern bereits auf dem Workshop am 05.09.2017 erläutert, dass die Daten zu Störungszonen eher bei Forschungsinstitutionen als bei den geologischen Landesämter vorliegen werden.

Die Staatlichen Geologischen Dienste der Länder

Bereits in der AG 3 der Endlagerkommission war unbestritten, dass das Ausschlusskriterium Grundwasseralter erst greifen kann, wenn abgeschätzt werden kann, welche Strukturen den einschlusswirksamen Gebirgsbereich bilden sollen und dieser für eine Probenahme zugänglich ist. Dazu siehe auch die Zusammenstellung der verfügbaren geologischen Daten durch die Staatlichen Geologischen Dienste in K-MAT 53 a, Kriterium Grundwasseralter.

„Die“ Ausschlussgebiete versus „einige“ Ausschlussgebiete

Festlegbar sind also nicht „die“ Ausschlussgebiete auf der Grundlage aller sechs Ausschlusskriterien, sondern lediglich „einige“ Ausschlussgebiete wie die Erbeben- und Vulkangebiete, wie sie bereits in den Empfehlungen des AkEnd im Jahr 2002 grafisch dargestellt sind.

Transparenz nicht ansatzweise vorhanden

Leider erfährt man von solchen Ausschreibungen und anderen Ergänzungen im Internetauftritt des BfE nur durch tägliche intensive Suche. Die installierte RSS-Funktionalität wird vom BfE nicht gepflegt. Von Transparenz selbst in der einfachsten Form kann also beim BfE immer noch gesprochen werden. Leider!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert