Erste öffentliche Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe

BPG, dieses Mal öffentlich

Am 26.01.2022 fand die erste öffentliche Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe (BPG) statt, zu der kurzfristig eingeladen wurde. Die Tagesordnung fand sich hier recht versteckt unter Programm.

Keine Arbeitsunterlagen

Zu der Sitzung wurden keine Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Präsentationen wurden kurz gezeigt, verschwanden dann wieder und sind bis heute nicht mehr aufgetaucht. Allein die Präsentation der BGE ist unter Bundesgesellschaft für Endlagerung>Endlagersuche>Wesentliche Unterlagen>Vortraege>Vorträge zum Schritt 2 der Phase I – Ermittlung der Standortregionen hier zu finden.

Pinboard ohne Ankündigung

In der Einladung und im Programm wurde auch nicht mitgeteilt, dass zur Sammlung von Fragen ein Pinboard benutzt werden soll. Der URL dazu wurde über den ZOOM-Chat mitgeteilt, mit dem bekannten Effekt, dass später dazukommende Bürger*innen dies nicht ohne Weiteres erfuhren. Ungeklärt blieb auch, inwieweit die Eintragungen personifiziert werden können oder anonym bleiben.

Jede zweite Sitzung geheim

Die Sitzungen der BPG sollen an jedem 3. und 4. Mittwoch des Monats stattfinden, wovon die am 3. eine Geheimsitzung ist. Weshalb das so gehandhabt werden soll, wurde nicht mitgeteilt. Ob die Protokolle der Geheimsitzungen veröffentlicht werden und wann, ist noch nicht entschieden. Eine Geheimsitzung hat bereits stattgefunden. Transparenz war gestern, heute ist offensichtlich sog. geschützter Raum angesagt.

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Ist der Pluralismus der Endlagerforschung in Gefahr?

Organisationserlass des Bundeskanzlers zur Endlagerforschung

Der Bundeskanzler hat am 08.12.2021 per Organisationserlass den neuen Zuschnitt der Ministerien geregelt. Unter Punkt VIII ist unter anderem zu lesen:

Das BMWi hat bisher Endlagerforschung finanziert, so zum Beispiel das Projekt TRANSENS – siehe Pressemitteilung des BMWi vom 16.01.2020. Diese Art Forschung wird jetzt also vom BMUV organisiert. Es stellt sich die Frage, ob dies dann Aufgabe des Referats Z III 5 Forschung oder der Fachabteilung S Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz wird – siehe Organigramm des BMUV? Erstaunlich ist, dass sich zur Verlagerung der Endlagerforschung nichts im Koalitionsvertrag findet. Woher kommt also das Bestreben dazu?

Führungsanspruch auf der Ersten Statuskonferenz

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Die Beratungs- und Planungsgruppe und die RICHTLINIE 2011/70/EURATOM

Zukünftige Konflikte

Am 24.01.2022 fand eine Auftragskonferenz des Partizipationsbeauftragten statt. Ein Ergebnis war, dass weiterhin Konflikte im Rahmen der Beratungs- und Planungsgruppe (BUP) und des Fachforums Teilgebiete zu erwarten sind. Die Konflikte in und um Standortregionen werden erst in weiterer Zukunft gesehen. Offensichtlich wurden in der versammelten Runde keine Konflikte aufgrund von Ressourcen wie u. a. Geld für regionale Studien erwartet. Hier stellt das Land Niedersachsen Gelder zur Verfügung – siehe hier, andere Bundesländer nicht.

Rolle des BaSE in der BUP

Kritisch wird die Rolle des BaSE in der BUP gesehen. Zwei Mitglieder der BUP äußerten sich in dieser Weise. Diese haben als Beurteilungsgrundlage neben dem Kompromissbeschluss vom 13.11.2021 auch die nichtöffentlichen Treffen der BUP. Argumentiert wird u.a., dass das BaSE damit zum Akteur wird, was so im StandAG nicht vorgesehen ist. Es stellt sich die Frage, in welcher Rolle das BaSE teilnimmt: als Regulator, als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung oder als Träger der Neuen Beteiligungsinstrumente? Letztere Rolle gib es im StandAG überhaupt nicht. Bei den Neuen Beteiligungsinstrumenten dient das BaSE nach StandAG lediglich als formeller Sitz der unabhängigen Geschäftsstellen – so wie das UBA für das NBG.

Verletzung der RICHTLINIE 2011/70/EURATOM?

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NBG: Entsorgungskommission, neue Beteiligungsinstrumente, kontinuierliche Akteneinsicht

58. Sitzung des NBG – YouTube

Vorstellung Entsorgungskommission

Die 58. Sitzung des NBG begann mit einer Vorstellung der Entsorgungskommission (ESK) durch die Vorsitzende Barbara Reichert. Dies geht zurück auf die 14. Sitzung der FG III. Insbesondere wurden Fragen zum ESK-Diskussionspapier Standortvergleich formuliert, die anfangs vorgetragen wurden. Im Protokoll der 14. FG III-Sitzung ist davon nichts zu lesen. Die Fragen spielten auch keine weitere Rolle, da auf diese im Verlauf des Vortrags von Frau Reichert nicht explizit eingegangen wurde. Die ESK ist ein unabhängiges Beratungsgremium des BMUV mit einer Geschäftsstelle am BaSE. Die Arbeit in der Kommission ist ehrenamtlich und wird pauschal vergütet: 30 EUR pro Sitzung und Fachhonorar von 40,90 EUR je Stunde auf Antrag für besondere, schriftliche Vorbereitungen – siehe Präsentation, Seite 6.

Geowissenschaftliche Abwägungskriterien und RESUS

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Schockiert und tief traurig: Jochen Stay ist tot

.ausgestrahlt e. V. – copyright Bente Stachowske

Immer wenn Jochen Stay sich bei diversen Veranstaltungen auf die Redeliste setzte, war ich gespannt auf seinen Beitrag. Ich wurde nie enttäuscht: In klaren Worten präsentierte er seine kritische Analyse, fundiert durch seine jahrzehntelange Erfahrung in Initiativarbeit, konstruktiv und tiefgreifend. Leider wurde sie viel zu selten berücksichtigt.

Mehrfach gab er mir gute Ratschläge, gern gab ich ihm Antworten auf wissenschaftliche Fragestellungen im Problemfeld der Langzeitlagerung von Atommüll – soweit ich konnte.

All dies wird es nicht mehr geben. Jochen Stay ist am letzten Wochenende plötzlich verstorben, mit 56 Jahren viel zu jung. Ich bin schockiert und tief traurig.

Würdigung .ausgestrahlt e. V.

Abteilungsleitung „Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz“ im BMUV vakant

Leitung der Abteilung S zurzeit nicht besetzt

Das Organigramm des BMUV vom 07.01.2022 zeigt, dass die Abteilungsleitung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz zurzeit nicht besetzt ist. Bisher hat Herr Cloosters die Abteilung geleitet. Dieser ist offensichtlich aus Altersgründen nun ausgeschieden – siehe Was sagen uns die Organigramme von Anfang 2021? Im Jahr 2021 gab es bereits Umorganisationen in der Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung – siehe Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE.

BMU-Rolle bisher vollkommen intransparent

Bei der Endlagersuche war das BMU bisher immer nur im Hintergrund tätig. So gibt es lediglich zwei Dokumente auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG vom Umweltministerium – den Referentenentwurf zu den Sicherheitsverordnungen und die verabschiedeten Sicherheitsverordnungen. Das ist sehr mager bei der Fülle von Erlassen des BMU (BMUB, BMUV) an das BfE (BaSE) – siehe IFG-Antrag 164340. Aus jüngerer Zeit war zum Beispiel der Erlass zur Einrichtung der angeblich unabhängigen Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wichtig – siehe IFG-Antrag 205303 und BMU-Erlass 0433/004-2020.0005.

Nach Neubesetzung Hoffnung auf Umsetzung des Transparenzgebots des StandAG

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Das Jahr 2022 begann mit Kostenbescheiden des BaSE

Kostenbescheide zu Widerspruchsverfahren

Das Jahr 2022 begann für endlagerdialog.de mit zwei Kostenbescheiden des BaSE über jeweils 30 EUR. Diese beziehen sich auf die Widerspruchsverfahren zu den IFG-Anträgen

  • 197218: Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalistinnen und von Vertreterinnen der Presse am 17./18.10.2020 und
  • 201546: Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete.

Begründet werden die Kostenbescheide mit Teil A Ziffer 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV.

Kein Dokument vorhanden, irreführende Schwärzungen

Im ersten Fall ist bemerkenswert, dass es keine Unterlage zu den Zulassungskriterien von der zuständigen Organisationseinheit geben soll – siehe auch BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren. Im zweiten Fall ist nicht klar, welche achte Position des Verteilers geschwärzt wurde. Das ist eine grundsätzlich irreführende Angewohnheit bei Schwärzungen von Namen von Personen. Wenigstens sollten die Organisationseinheiten des Absenders und der Empfänger benannt werden, ansonsten sind die Informationen meist unbrauchbar.

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