BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren

Wie berichtet – siehe hier – wurde endlagerdialog.de der Zugang zu einem Web-Seminar für Journalist*innen verweigert. Offensichtlich reichen zehn Jahre Betreiben eines Blogs als ausgebildeter Fachjournalist und Veröffentlichungen in Zeitschriften nicht aus, um die Kriterien des BaSE für journalistische Tätigkeit zu erfüllen. Beantragt wurde der Zugang zu den festgelegten Kriterien, nach denen diese Entscheidung getroffen wurde – siehe IFG-Antrag.

Es kam eine Antwort aus dem Referat Z 2, was für die Entscheidung des Referats PB 2 offensichtlich nicht zuständig ist. Der Widerspruch gegen diese Information mit dem Antrag auf Vorlage der Unterlage zu den Zulassungskriterien wurde heute – nach drei Monaten – beantwortet. Danach liege ein solches Dokument nicht vor und es werde eine Gebühr von 30 EUR fällig.

Offensichtlich werden hier weitgehende Entscheidungen, die unter anderem die Pressefreiheit betreffen, am BaSE zwischen Tür und Angel getroffen, ohne dass dazu etwas schriftlich festgehalten wird. Und aufgrund dieser Schlamperei werden 30 EUR Gebühren fällig.

Steckt dahinter vielleicht eine Strategie wie damals bei Einführung des UIGs? Siehe dazu IFG-Antrag 201655 auf Akteneinsicht.

Und tendiert auch die BGE dazu, interessierte Bürger*innen abzuschütteln? Oder warum wird für die Onlinetagung Tage der Standortauswahl am 11./12.02.2021 ein Beitrag von 15 EUR verlangt?

Ein Gedanke zu „BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren

  1. Bezahlen für Kommafehler des BaSE?

    Unter Umständen kommt demnächst auch noch die Forderung, für jeden Kommafehler des BaSE extra zu bezahlen. Wegen Originalität oder so!

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