Hintergründe zur Veröffentlichung der BGE-Methodenvorschläge zu den Sicherheitsuntersuchungen

Ausschnitt aus Graphic Recording der nichtöffentlichen BPG-Sitzung am 16.02.2022 und BGE-Broschüre Methoden für die Endlagersuche

In Erwartung der BGE-Methodenvorschläge zu den Sicherheitsuntersuchungen

Morgen, am 28.03.2022, sollen die Methodenvorschläge der BGE zu den in der Phase 1 durchzuführenden Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) veröffentlicht werden. Im Vorfeld wurden auf diversen öffentlichen Sitzungen Diskussionen über dieses Vorhaben und die Bearbeitung der Methodenvorschläge geführt, die bisher nur lückenhaft dokumentiert sind. Dazu kommt noch eine Vielzahl von nichtöffentlichen Sitzungen, deren Verläufe weitgehend unbekannt sind. Daneben gab es Geheimsitzungen, wo nicht einmal die Termine das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben. Vor diesem Hintergrund von einem transparenten Verfahren der Endlagerstandortauswahl zu sprechen, ist ein Euphemismus, der an Lüge grenzt.

Was wurde dazu in diversen Veranstaltungen verlautbart?

endlagerdialog.de hat an diversen öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen und will im Folgenden die wesentlichen Punkte im Hinblick auf die bevorstehende Methodendiskussion der rvSUs zusammenfassen. Es geht um folgende Veranstaltungen:

  1. Beratungs- und Planungsgruppe 26.01.2022 (Unterlagen nicht vorhanden, Protokoll)
  2. NBG-Sitzung 15.02. (Unterlagen, Video nicht vorhanden)
  3. Beratungs- und Planungsgruppe, nichtöffentlich 16.02. (kryptisches Protokoll)
  4. Beratung- und Planungsgruppe 23.02. (Unterlagen und Protokoll nicht vorhanden)
  5. NBG-Sitzung 15.03. (Unterlagen, Video)
  6. Workshop Evaluation Fachkonferenz Teilgebiete 18.03. (keine Dokumentation, eine Präsentation)
  7. Beratung- und Planungsgruppe 23.03. (Unterlagen und Protokoll nicht vorhanden)

Gläserne BGE? Ist nicht!

Als Erstes ist festzuhalten, dass die Forderung u. a. des BUND e. V. nach einer Gläsernen BGE (Protokoll 19.02.2021, Seite 31) nicht umgesetzt wurde. Die BGE war in öffentlichen Sitzungen nicht bereit, vor dem 28.03.2022 über die interne Arbeit zeitnah zu berichten. Das BaSE hat die Sitzung am 26.01. falsch angekündigt und über die Sitzung am 23.02. falsch berichtet, indem es von Arbeitsfortschritten der BGE gesprochen hat. Da fällt einem nur das landläufige Statement ein:

Sind die so dumm oder tun sie nur so?

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NBG: Akteneinsicht und Paradigmenwechsel

Fahrt nach Peine wegen zwei Stunden Sitzung

Die 59. Sitzung des NBG fand am 15.02.2022 in Peine statt. Ein Live-Streaming und eine Video-Aufzeichnung waren nicht vorgesehen. Um die Sitzung zu verfolgen, war eine Fahrt nach Peine unumgänglich. Bei der Anmeldung wurde noch eine Sitzung von 10 bis 17 Uhr in Aussicht gestellt, was dann aber bei der Veröffentlichung der Tagesordnung auf 14 bis 16 Uhr massiv reduziert wurde. Hier zeigt sich wieder der Trend, dass der größte Teil der Diskussionen inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet und die Öffentlichkeit kurz abgespeist wird. Transparenz war gestern.

Akteneinsicht bei der BGE durch einige NBG-Mitglieder am Vortag

Am Vortag haben einige NBG-Mitglieder bei der BGE Akten eingesehen. Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung sind dann einige Aspekte aus dieser Einsicht mit der BGE diskutiert worden. Eingesehen wurden laut Pressemitteilung vom 16.02.2022 folgende Vorgänge:

  1. Dokumentation des Austauschs mit den Autoren der SicherheitsVO (vgl. Quartalsbericht III/2021)
  2. Dokumentation der bisher geführten Fachgespräche und Workshops mit der Entsorgungskommission (ESK) seit 09/2020
  3. Dokumentationen der Fachgespräche und Workshops mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung (DAEF) seit 09/2020
  4. Dokumentation der Fachgespräche und Workshops mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seit 09/2020
  5. Dokumente der Inhouse Workshops zu Schritt 2 der Phase 1
  6. Dokumentation des Treffens mit den Staatlichen Geologischen Diensten am 8. Dezember 2021 (Protokoll, Präsentation, ggf. weitere Unterlagen – GZ SG01201/3/42-2021#1-XX)
  7. Dokumentation der Umsetzung der Leitlinie der ESK zum Sicherheitsmanagement in Endlagerorganisationen
  8. Dokumentation der Ausschreibung und Vergabe des Projektes „Einfluss zyklischer Vergletscherungen auf Salzstrukturen als potenzielle Endlagerstandorte“ an die Firma SmartTectonics

Akteneinsicht bei der BGE steht jeder Bürger*in zu

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Abteilungsleitung „Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz“ im BMUV vakant

Leitung der Abteilung S zurzeit nicht besetzt

Das Organigramm des BMUV vom 07.01.2022 zeigt, dass die Abteilungsleitung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz zurzeit nicht besetzt ist. Bisher hat Herr Cloosters die Abteilung geleitet. Dieser ist offensichtlich aus Altersgründen nun ausgeschieden – siehe Was sagen uns die Organigramme von Anfang 2021? Im Jahr 2021 gab es bereits Umorganisationen in der Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung – siehe Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE.

BMU-Rolle bisher vollkommen intransparent

Bei der Endlagersuche war das BMU bisher immer nur im Hintergrund tätig. So gibt es lediglich zwei Dokumente auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG vom Umweltministerium – den Referentenentwurf zu den Sicherheitsverordnungen und die verabschiedeten Sicherheitsverordnungen. Das ist sehr mager bei der Fülle von Erlassen des BMU (BMUB, BMUV) an das BfE (BaSE) – siehe IFG-Antrag 164340. Aus jüngerer Zeit war zum Beispiel der Erlass zur Einrichtung der angeblich unabhängigen Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wichtig – siehe IFG-Antrag 205303 und BMU-Erlass 0433/004-2020.0005.

Nach Neubesetzung Hoffnung auf Umsetzung des Transparenzgebots des StandAG

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Das Jahr 2022 begann mit Kostenbescheiden des BaSE

Kostenbescheide zu Widerspruchsverfahren

Das Jahr 2022 begann für endlagerdialog.de mit zwei Kostenbescheiden des BaSE über jeweils 30 EUR. Diese beziehen sich auf die Widerspruchsverfahren zu den IFG-Anträgen

  • 197218: Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalistinnen und von Vertreterinnen der Presse am 17./18.10.2020 und
  • 201546: Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete.

Begründet werden die Kostenbescheide mit Teil A Ziffer 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV.

Kein Dokument vorhanden, irreführende Schwärzungen

Im ersten Fall ist bemerkenswert, dass es keine Unterlage zu den Zulassungskriterien von der zuständigen Organisationseinheit geben soll – siehe auch BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren. Im zweiten Fall ist nicht klar, welche achte Position des Verteilers geschwärzt wurde. Das ist eine grundsätzlich irreführende Angewohnheit bei Schwärzungen von Namen von Personen. Wenigstens sollten die Organisationseinheiten des Absenders und der Empfänger benannt werden, ansonsten sind die Informationen meist unbrauchbar.

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Externe Geologen zur Methodenentwicklung

Livestream 57.NBG-Sitzung, 1:34:00

Gutachtenpräsentation in der NBG-Sitzung

Auf der heutigen 57. NBG-Sitzung wurden vier Gutachten zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung vorgestellt. Die Gutachten wurden vorher auf der NBG-Site hier veröffentlicht. Die Autoren haben ihre Gutachten mit begleitende Präsentationen vorgestellt – siehe YouTube-Video, 1:20:20 bis 3:20:05. Gefragt war vom NBG, ob die Auswahl der Methodengebiete durch die NBG BGE nachvollziehbar ist und ob diese Teilgebiete zur Methodenentwicklung geeignet sind.

Kriterien nicht nachvollziehbar angewendet, keine Aufzeichnung vorhanden

Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Auswahl nicht nachvollziehbar ist, da weder genaue Kriterien formuliert noch nachvollziehbar angewendet wurden. Es existieren auch keine Aufzeichnungen über solch einen systematischen Auswahlprozess. Das ist jedoch nichts Neues, da die BGE im Nachgang zu der Entscheidung erläutert hat, dass es kein streng wissenschaftliches Auswahlverfahren auf der Grundlage von Kriterien gegeben hat. Andererseits kommen alle Gutachter zu dem Schluss, dass die vier Teilgebiete gut gewählt sind, um die Methodenentwicklung durchzuführen.

Pragmatismus war wohl leitend

Offensichtlich hat sich die BGE in einer internen Runde pragmatisch für passende Teilgebiete entschieden. Es fehlt aber die Dokumentation dieses Prozesses. Pragmatismus sollte in dem Standortauswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden, um in einem realistischen Zeitraum zu einem guten Ergebnis zu kommen. Schon in dem Beitrag Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird wurden dazu Anmerkungen gemacht und folgende Kriterien formuliert:

  1. Der pragmatische Ansatz muss transparent formuliert und darf nicht zwischen den Zeilen versteckt werden.
  2. Es muss offengelegt werde, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn kein Pragmatismus verfolgt wird. Pragmatismus ist in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nie alternativlos.
  3. Pragmatische Ansätze sind erst möglich, wenn eine starke Vertrauensbasis entwickelt worden ist und somit die Öffentlichkeit dieses Vorgehen mitträgt. Das ist bisher in keinster Weise geschehen.
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Material zur NBG-Veranstaltung „Atommüll-Endlager: Wie gelingt gute Beteiligung? Bilanz & Perspektiven“

Unterlagen zur heutigen Veranstaltung des NBG

Zur heutigen Veranstaltung des NBG Atommüll-Endlager: Wie gelingt gute Beteiligung? Bilanz & Perspektiven liegt ja bereits das Gutachten von ZEBRALOG Auswirkung der Digital-Formate auf die Beteiligungsqualität der Fachkonferenz Teilgebiete vor – siehe Kommentar. Weiterhin wurde in der gestrigen NBG-Sitzung das Gutachten von Flüeler Öffentlichkeitsbeteiligung in der Beteiligungslücke nach Schritt 1 – aber sicher! vorgestellt. Dazu ist in letzter Minute noch die Arbeit von Schwarz / Themann / Brunnengräber Räume erobern, öffnen und verteidigen gekommen

Bleibt es bei den Lobhudeleien?

Man kann gespannt sein, welche Bilanz das BaSE in seinem Vortrag Eindrücke zur Fachkonferenz Teilgebiete zieht. Hoffentlich bleibt es nicht bei den bisherigen Lobhudeleien, die in der Arbeit von Schwarz / Themann / Brunnengräber wie folgt ausgewertet werden – siehe Seite 10:

Das BASE hat die geäußerte Kritik in ihrer Pressearbeit ignoriert. Die einseitig positive Pressearbeit kann gar als unsichtbares PO-Handeln betrachtet werden, um den öffentlichen Diskurs mit Blick auf dieses Beteiligungsformat positiv zu beeinflussen; Konflikte innerhalb der Konferenz und Barrieren des Formates wurden ausgeblendet. Dies wiederum widerspricht einem lernenden, transparenten und selbsthinterfragenden Verfahren, in dem die staatlichen Akteure ihre Lernfähigkeit durch die „Reflexion grundlegender Kritik“ beweisen (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 2016:123). Konflikte sowie Fehler müssen dafür thematisiert bzw. kommuniziert und dürfen nicht ignoriert
werden.

BMU in der internen NBG-Sitzung

Neue Arbeitsgruppenleitung im BMU stellt sich vor

Aus dem nichtöffentlichen Teilen der 55. NBG-Sitzung wurde über ein Gespräch des NBG mit dem BMU berichtet. Seitens des BMU hat sich der neue Leiter der Arbeitsgruppe S III 3 Endlagerung, Standortauswahlverfahren; Projekte Konrad, Morsleben, Asse vorgestellt – siehe auch hier. Besprochen worden sei, was im BMU bezüglich Endlagerung und Zwischenlagerung in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren (BaSE, BGE, BGZ) stattfindet. Das BMU hält alle Fäden in der Hand, will aber von Transparenz nichts wissen. Diese Tradition unterstützt offensichtlich auch das NBG.

Schulungen, da nicht genügend Kenntnisse vorhanden sind

Weiterhin wäre diskutiert worden, ob das NBG zusammen mit dem BMU und anderen Akteuren im Raum (?) eine Schulung zur Endlagerung veranstalten sollte. Wohl im Wesentlichen für Abgeordnete des Bundestages, da nicht genügend Kenntnis da sei. Eine solche Schulung ist nicht nur für die Abgeordneten wichtig, sondern für breite Teile der Bevölkerung – siehe Kategorie Didaktik und Wording auf endlagerdialog.de.

Intransparenz und Geschäftsordnung des NBG

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BaSE erteilt Selbstorganisation eine klare Absage

TOP 5 und 6 in der heutigen NBG-Sitzung

Bei der heutigen NBG-Sitzung stand im TOP 5: Bericht des Partizipationsbeauftragten (YouTube 2:47:15, Präsentation) und TOP 6: Wie geht es weiter mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1? ( YouTube 2:55:10) das Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete auf der Tagesordnung.

Schreiben des Präsidenten des BaSE

Beim Bericht des Partizipationsbeauftragten stellte sich eine aktuelle Wende auf der Grundlage eines Schreibens des BaSE-Präsidenten König an die Ko-Vorsitzende des NBG Schreurs vom 08.09.2021 heraus. In diesem Schreiben wird unmissverständlich mitgeteilt, dass das BaSE (allein) für die Auslegung des StandAG zuständig ist

..Hierzu hat Frau Nanz im Rahmen der dem BASE obliegenden Auslegung des Standortauswahlgesetzes ein sehr weitgehendes und der aktuellen Beteiligungswissenschaft Rechnung tragendes Konzept zur Diskussion gestellt…

und der Selbstorganisation wird mit Hinweis auf Drucksache 18/11398 zu § 9 Abs. 1 (Seite 55) eine klare Absage erteilt

…Entsprechend ist die Eigenständigkeit von Beteiligungsformaten im Standortauswahlgesetz erst wieder im Rahmen der Standortregionenausweisung vorgesehen. Sofern sich Ihre Konfliktwahrnehmung auf den Punkt der Forderung einer dauerhaften Selbstorganisation beziehen sollte, liegt die Erfüllung nicht in der Hand der Exekutive, sondern dieses wäre nur durch Änderung des Standortauswahlgesetzes durch den Bundestag zu erreichen….

Der Partizipationsbeauftragte zum Werfen von Nebelkerzen?

Der Partizipationsbeauftragte kam unter anderem zu der Erkenntnis (YouTube 2:53:45):

…Haben wir noch eine Gesprächsgrundlage für die nächsten Gespräche. In dem Brief steht, ja, die sollen durchgeführt werden. Aber ich frage mich als derjenige, der dazu einladen soll, mit welchem Ziel und Zweck. Also nur um irgendeine Nebelkerze zu werfen, dafür braucht man mich nicht…

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