BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien

Erster Fachworkshop der BGE

Am 05.09.2017 veranstaltete die BGE den ersten Fachworkshop, wesentlicher Gegenstand war die Anfrage an die Bundesländer bezüglich der Geodaten zu den Ausschlusskriterien. Eingeladen waren hauptsächlich die zuständigen Landesbehörden, also die Landesgeologischen Dienste. Die Resonanz war recht groß, sodass es im Veranstaltungsraum mit etwa 70 Personen recht eng wurde. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, endlagerdialog.de konnte aber nach Anmeldung daran teilnehmen.

Dialogorientierung begrüßt, Termin nicht einzuhalten

Seitens der Länder wurde einhellig der Workshop und damit die dialogorientierte Herangehensweise der BGE begrüßt. Es wurde aber betont, dass der im Schreiben genannte Termin kaum einzuhalten ist:

Damit wir diesen nächsten Schritt zielgerichtet vorbereiten können, bitten wir Sie, uns bis zum 30. September 2017 eine Übersicht über die bei Ihnen vorliegenden Datenbestände und Datenformate zu den oben genannten Daten zur Verfügung zu stellen sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln, damit wir möglichst schnell mit der Anwendung beginnen können.

Große Schwierigkeiten werden mit dem Teil sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln gesehen. Bis zum gesetzten Termin wird also im Wesentlichen das zu erwarten sein, was bereits in K-MAT 53a nachgelesen werden kann.

Geringe personelle Ressourcen der Landesgeologischen Dienste

Verwiesen wurde auf die oft geringen personellen Ressourcen der Landesgeologischen Dienste. Weiterhin wurde im Gesetzesentwurf angegeben – siehe Drucksache 18/11398, Seite 3, erster Absatz:

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand durch dieses Gesetz.

Damit enthält die Festlegung in § 12 Abs. 3 StandAG

…Soweit für die Erkundung und den Standortvergleich Geodaten, insbesondere geowissenschaftliche und hydrogeologische Daten, die bei den zuständigen Landesbehörden vorhanden sind, benötigt werden, sind diese Daten dem Vorhabenträger unentgeltlich für die Zwecke des Standortauswahlverfahrens zur Verfügung zu stellen; dies gilt auch für Daten, an denen Rechte Dritter bestehen….

nach Ansicht einiger Landesvertreter die Notwendigkeit, dass die BGE zu den Landesämtern  kommt und die dort vorhandenen Daten abholt. Alternativ wird eine finanzielle Unterstützung durch den Bund gesehen, mit der die Länder für diese Aufgabe Personal einstellen können. Schließlich sollen hier Bundesaufgaben erfüllt werden.

Nur Gebiete, in denen Salz-, Ton- und Kristallinformationen nicht auszuschließen sind?

Um den Datenumfang möglichst klein zu halten, wurde weiterhin vorgeschlagen, schon bei den Ausschlusskriterien nur die Gebiete zu berücksichtigen, in denen Salz-, Ton- oder Kristallinformationen nicht auszuschließen sind. Hier gibt § 21 Abs. 2 StandAG den entscheidenden Hinweis:

…in Gebieten, in denen in einer Teufe von 300 bis 1 500 Metern unter der Geländeoberkante stratiforme Steinsalz- oder Tonsteinformationen mit einer Mächtigkeit von mindestens 100 Metern, Salzformationen in steiler Lagerung oder Kristallingesteinsformationen mit einer vertikalen Ausdehnung von mindestens 100 Metern vorhanden sind oder erwartet werden können…

Seitens der BGE wurde darauf verwiesen, dass das StandAG dies nicht gestattet – Stichwort Weiße Landkarte. Die Vertreterin des BMUB sah das nicht so eng.

Rechte Dritter an Geodaten

Ein weiteres Problem sind die Rechte Dritter an Geodaten, die bei den Landesgeologischen Diensten vorliegen. Auch wenn in § 12 Abs. 3 StandAG geregelt ist, dass auch diese Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, verlangen die Landesbehörden eine rechtlich verbindliche Zusicherung der BGE, dass die Rechte Dritter gewahrt bleiben. Das Problem ist bekannt und sollte durch Novellierung des Bundeslagerstättengesetzes gelöst werden.

Tagebaue als bergbauliche Tätigkeiten?

Bei der Frage nach bergbaulichen Tätigkeiten ist unklar, ob dazu auch Tagebaue gehören. Diese Frage wird noch zu klären sein.

Spezialdaten bei Forschungseinrichtungen

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Spezialdaten wie Hebungsraten, neotektonische Störungszonen und Grundwasseralter eher bei Forschungsinstituten wie Universitäten als bei den Landesgeologischen Diensten aufzufinden sind.

BGR angeschrieben?

Schließlich wurde nachgefragt, ob die BGR ebenfalls angeschrieben wurde. Die BGE teilte mit, dass die BGR nicht angeschrieben wurde, aber die BGE mit der BGR in engem Kontakt stünde. An der Veranstaltung nahmen neben dem Präsidenten Watzel weitere BGR-MitarbeiterInnen teil, die sich aber nicht zu Wort meldeten. Der langjährige Leiter der zuständigen Abteilung Unterirdischer Speicher- und Wirtschaftsraum, Herr Bräuer, findet sich nicht mehr im Organigramm.

BGE stellte die Zusammenarbeit mit den Ländern als neu dar

Seitens der BGE wurde die Anfrage zu den Geodaten und Zusammenarbeit mit den Ländern als neu dargestellt. Befremdlich ist dies aufgrund der Tatsache, dass die BGR in der Vergangenheit einige ähnliche Projekte in Zusammenarbeit mit den Landesgeologischen Diensten durchgeführt hat – siehe zum Beispiel Projekt Informationssystem Speichergesteine:

…Eine dafür notwendige geowissenschaftliche Planungs- und Bewertungsgrundlage haben die Staatlichen geologischen Dienste der Bundesländer unter Federführung der BGR im Rahmen des Projektes „Informationssystem Speichergesteine für den Standort Deutschland – eine Grundlage zur klimafreundlichen geotechnischen und energetischen Nutzung des tieferen Untergrundes (Speicher-Kataster Deutschland)“ erarbeitet…

Man kann nur hoffen, dass die Erfahrungen der BGR aus der Arbeit mit den Ländern auch von der BGE aufgegriffen werden.

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