Der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht kündigt sich an

Der Appell, endlich Vertrauen zu haben

Morgen beginnt der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht Teilgebiete. Einleitend spricht auch die Staatssekretärin aus dem BMU Frau Rita Schwarzelühr-Sutter. Leider ist sie vielen in den Initiativen nicht gerade positiv in Erinnerung. So hat sie auf einer Veranstaltung am 28.03.2014 im Vorfeld der Konstituierung der Endlagerkommission den legendären Appell formuliert, man solle doch endlich Vertrauen haben – siehe hier.

Erarbeiten von Vertrauen und die mangelnde Fehlerkultur

Vertrauen muss erarbeitet werden. Es stellt sich die Frage, wieviel Arbeit das BMU bisher in die Vertrauensbildung im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle gesteckt hat? Vielleicht geht die Staatssekretärin darauf ein. endlagerdialog.de kann da bisher keinen Beitrag entdecken. So werden Falschaussagen getroffen, bekannte Unterlagen zum Versuch der Einflussnahme Bayerns auf die Sicherheitsanforderungen auf Antrag nicht zur Verfügung gestellt – siehe auch hier – und letztlich der Brief des BUND e.V. bezüglich der Fachkonferenz an die Bundesumweltministerin in schlechter politischer Manier nur in Teilen beantwortet. Weiterhin weigern sich bisher alle Akteure wie BMU, BaSE, BGE und NBG, vorgeschlagene Werkzeuge zu einer positiven Fehlerkultur einzuführen – siehe Fehlerkultur – was ist daraus geworden?

Die ehrenamtliche Arbeit der AG_V

Von der ehrenamtlich tätigen AG_V wurde in wechselnder Besetzung innerhalb von gut drei Monaten ein beachtlicher Programmentwurf zusammengestellt. Kritisiert an der Gruppe wird, dass sie sich nicht in der Weise geöffnet hat wie es bei einem solchen Auswahlverfahren – siehe hier – und damit Legitimationsdefizit angebracht gewesen wäre.

Das Programm und die hauptamtliche Arbeit der Geschäftsstelle

Zur Erstellung des Programms wurden recht kurzfristig Vorschläge gesammelt. Leider wurden diese erst nach Abschluss der Arbeiten am Programmvorschlag veröffentlicht. Diese Sammlung umfasst 290 Seiten, das Inhaltsverzeichnis ist wenig aussagekräftig, da es lediglich die Namen der Autor*innen auflistet. Weiterhin wurde versäumt, es – wie in umfangreicheren PDFs üblich und mit wenig Aufwand durchführbar – mit den entsprechenden Seiten zu verlinken. Zudem sind die Einzelbeiträge nicht durchsuchbar, was am Datenschutz liegen könnte. Gesagt wird dazu aber nichts. Hier hat die Geschäftsstelle am BaSE wieder einmal nur halbe Arbeit geleistet. Es fehlte der hauptamtlich tätigen Geschäftsstelle wohl auch hier der Ehrgeiz, mit Anregungen der ehrenamtlichen AG_V innovativ umzugehen.

Erörterung in sechs parallelen Arbeitsgruppen und rein digitale Veranstaltung

Der wesentliche Teil des Programmentwurfs sieht Erörterung in jeweils sechs parallelen Arbeitsgruppen vor, was in Erörterungsterminen nach Verwaltungsverfahrensgesetz aus verständlichen Gründen nicht vorgesehen ist. Aufgrund der Pandemielage kann keine Präsensveranstaltung stattfinden. Leider werden alle Personen ausgegrenzt, die keine stabile Internetanbindung und entsprechende Hardware nutzen können – zu Alternativen hier.

BGE und Koreferent*innen

In den jeweiligen Arbeitsgruppen wird in der Regel die BGE ihre Vorgehensweise zu den entsprechenden Problemen vorstellen, und bis zu zwei Koreferent*innen haben direkt die Gelegenheit darauf einzugehen. Honorare werden dafür nicht gezahlt, jedoch kann man davon ausgehen, dass die institutionengebundenen Referent*innen das als ihre Arbeitszeit betrachten werden.

Der BGE-Bereichsleiter Standortauswahl?

Auffallend ist, dass seitens der BGE der Bereichsleiter Standortauswahl nicht als Referent vorgesehen ist.

5 Gedanken zu „Der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht kündigt sich an

  1. Dagmar Dehmer​: Sehr geehrter Herr Schmidt, Herr Tietze hat die BGE inzwischen verlassen.

    So konnte man es im Chat der YouTube-Übertragung zu den Tagen der Standortauswahl 2021 lesen. Vertreten wird die Bereichsleitung Standortauswahl zurzeit von Frau Lisa Seidel, bisher Abteilungsleiterin Vorhabensmanagement, Bereich Standortauswahl – siehe hier.

    Offensichtlich ist das aktuelle Organigramm der BGE vom 01.01.2021 falsch. Liegt hier ein Verstoß gegen § 11 Abs. 2 IFG vor? Auf jeden Fall ist es wenig aufschlussreich, da es keine Untergliederung zeigt. Die aktuelle Organisation des Bereichs Standortauswahl wurde in der YouTube-Übertragung 19:00 gezeigt, und zwar nach der Umorganisation zum Schritt 2 in der Phase I des Auswahlverfahrens.

    • BGE: Bereichsleitung Standortauswahl jetzt vakant

      Zwei Monate nach den ersten Meldungen bezüglich der Änderungen in der Leitung des Bereichs Standortauswahl bei der BGE ist dies jetzt auch im Organigramm verzeichnet.

      Mit dem Stand vom 23.02.2021 ist die entsprechende Stelle mit N.N. gekennzeichnet.

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