BaSE ignoriert technische Möglichkeiten der Beteiligung

Präsensveranstaltung fällt aus

Als zur Fachkonferenz angemeldeter Wissenschaftler erhielt endlagerdialog.de am 20.01.2021 folgende Email:

…Ihre Anmeldung zur digitalen Veranstaltung 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete 5.-7. Februar 2021 wurde geändert. Sie hatten angegeben, dass Sie an einer möglichen Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten. Dies ist leider aufgrund der aktuellen Covid-Situation nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitale Veranstaltung stattfinden. Sie erhalten Ihre Login-Daten rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung.
Für organisatorische Fragen rund um die Fachkonferenz Teilgebiete stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Fachkonferenz zur Verfügung….

Telefonische Anbindung bisher nicht vorgesehen

Bei der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 stellte sich darüber hinaus heraus, dass eine telefonische Einbindung in das digitale Veranstaltungstool von teamBits eigentlich nicht vorgesehen ist – Protokolle und Chat der Sitzung bisher noch nicht veröffentlicht – siehe hier.

Ausschluss von Bevölkerungsgruppen und Landstrichen

Offensichtlich zieht sich das BaSE auf eine vollständig internet-digitale Veranstaltungsform zurück und schließt damit alle Bevölkerungsgruppen und Landstriche aus, die nicht die Computerhardware und -software und eine breitbandige Internetanbindung haben. Selbst die technischen Möglichkeiten wie Telefonanbindung, die Tools wie ZOOM, teams etc. bieten, werden bisher nicht angeboten.

Andere technische Möglichkeiten werden komplett ignoriert

Darüber hinaus werden vom BaSE andere technische Möglichkeiten komplett ignoriert, um Veranstaltungen mit großer Reichweite ohne wesentliche Technikdiskriminierung durchzuführen. Ein Beispiel waren in letzter Zeit die Sitzungen der Kohlekommission, die in PHOENIX übertragen wurden. Mit der Übertragung der Plenumsveranstaltungen der Fachkonferenz und der Arbeitsgruppen mit der höchsten Nachfrage könnte hier sinnvoll Abhilfe geschaffen werden. Durch telefonische Anbindung für Wortbeiträge und Abstimmungen könnte das komplettiert werden.

Aufgaben der BASE-Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung am BaSE hat die Aufgabe, systematisch an das Beteiligungsproblem unter Pandemiebedingungen heranzugehen. Stattdessen wird Rechtliche Stimmungsmache betrieben. Die grundsätzlichen Fragen bleiben unbeantwortet:

  • Wieviel Bürger*innen sind in den Teilgebieten betroffen,
  • wieviel davon haben einen Internetanschluss ausreichender Bandbreite,
  • wieviel haben passende Hard- und Software
  • wieviel haben die Möglichkeit, PHOENIX zu empfangen,
  • wieviel davon können telefonisch in Kontakt treten?

Dazu müssen nur entsprechende vorliegende Statistikdaten zusammengeführt und ausgewertet werden und daraus Konsequenzen gezogen werden. Das sollte einer Abteilung an einem Bundesamt nicht schwerfallen.

Klageverfahren nach § 17 Abs. 3 StandAG

Sollten keinerlei Anstrengungen in dieser Richtung vom BaSE unternommen werden, steht zu befürchten, dass in Klageverfahren nach § 17 Abs. 3 StandAG vor dem Hintergrund der Nichtaufnahme des StandAG in das Planungssicherstellungsgesetz – siehe BMU-Pressemitteilung zur Fristverlängerung ohne Aufnahme des StandAGs – und der einfachen Umsetzung anderer Beteiligungsmöglichkeiten eine Unrechtmäßigkeit festgestellt wird – siehe auch GO_Entw_Meh.PDF.

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