Neues aus der heutigen NBG-Sitzung

Erste Datenabfrage der BGE

Die BGE berichtete, dass die erste Abfrage zu den geowissenschaftlichen Daten zu den Ausschlusskriterien zu einem sehr lückenhaften Ergebnis führte. Die ausführlichsten Daten lieferten die vier Länder Hessen, Sachsen, Bayern und Thüringen.

Zweite Datenabfrage der BGE

Nach persönlichen Gesprächen mit den Landesbehörden insbesondere zur Konkretisierung der Ausschlusskriterien und zu den Daten, die dazu gebraucht werden, wurde am 30.01.2018 dazu eine zweite Abfrage gestartet. Termin für die Lieferung ist der 28.02.2018. Die Konkretisierung der Kriterien erfolgte in Abstimmung mit dem BfE.

Arbeitshilfe zu den Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen wird zurzeit in Abstimmung mit dem BfE eine Arbeitshilfe erstellt, die eine zweite Abfragerunde für diesen Bereich erübrigen soll. Diese sollen auf einem Workshop im April den Landesbehörden vorgestellt werden. Bei der Abfrage zu den Mindestanforderungen sollen die Landesbehörden im Einzelnen mitteilen, bei welchen Daten Rechte Dritter betroffen sind.

Zur strittigen Veröffentlichung der Ergebnisse bei der Anwendung der Daten zu den Ausschlusskriterien wird es eine gemeinsame Arbeitsgruppe der BGE und des BfE geben.

Bericht des NBG über die Akteneinsicht bei der BGE zu den Ausschlusskriterien

VertreterInnen des NBG haben am 26.01.2018 bei der BGE in Salzgitter die Akten zur Datenabfrage eingesehen. Eine vorgelegte Verschwiegenheitserklärung wurde nicht unterschrieben. Das NBG plant einen Workshop zu den Ausschlusskriterien am 19.04.2018 in Hannover. Eine Verschiebung dieses Termins ist noch offen.

BfE informiert über die Verfahren zu den Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG

In einem klar strukturierten Vortrag mit Präsentation hat das BfE über die Grundlagen und die bisherigen Ergebnisse zu den Erklärungen nach § 21 StandAG berichtet. Die verfahrensführenden Behörden für Vorhaben mit Teufen größer 100 m sind die Berg- und Wasserbehörden der Länder. Wenn die Landesbehörden zu der Erkenntnis kommen, dass keine potenzielle Wirtsgesteinsformation am Bohrpunkt vorhanden oder zu erwarten ist, erfährt das BfE von dem Vorhaben nichts.

Aktueller Stand der Arbeiten zur Sicherung nach § 21 StandAG

Mit Stand 30.01.2018 wurden 142 Vorhaben dem BfE vorgelegt. 112 Vorhaben wurden positiv beschieden, Ablehnungen gibt es keine. Bei 11 Vorhaben haben sich die Planungen geändert, sodass kein Bescheid mehr notwendig war, 19 Vorgänge sind noch in der Bearbeitung. Die Gründe für die 112 positiven Bescheide sind:

  • 4 nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Ausschlusskriterium erfüllt oder Mindestanforderung nicht erfüllt),
  • 31 nach Nr. 2 (enger räumlicher Zusammenhang mit bereits laufenden Maßnahmen, z. B. Geothermiebohrung beim Nachbarn),
  • 1 nach Nr. 3 (ausreichend große Fläche bleibt unangetastet) und
  • 76 nach Nr. 4 (Bohrung 100 bis 200 m Teufe ohne Schädigung der Schutz- oder Barriereschicht).

Eine neuerliche Anregung – siehe Sitzung am 10.11.2017 – eines NBG-Mitglieds, die Bohrdaten kartografisch darzustellen, wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dies könne zu Missverständnissen führen. Seitens des NBG wurde hier kein Prüfauftrag formuliert.

Wesentliche Aufgaben des NBG

In einem klar gegliederten Papier ist von Armin Grunwald, NBG-Mitglied, aus dem Abschlussbericht der Endlagerkommission hergeleitet worden, dass das NBG folgend drei wesentliche Aufgaben hat:

  1. Überwachung der Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive Durchführung eigener Maßnahmen,
  2. Überwachung des Institutionengeflechts im Hinblick auf das selbsthinterfragende System und eine kritikfreundliche Kultur und
  3. Überwachung der wissenschaftsbasierten Schritte im Auswahlverfahren (Daten, Abwägungen etc.).

Grunwald sieht das Suchverfahren als ausschließlich abwägenden Prozess. Es werde kaum naturwissenschaftlich eindeutige Entscheidungen geben. Er sieht langfristig die Überwachung des Institutionengeflechts als das Wichtigste an.

Besetzung von Aufsichtsgremien

Bei der Aufgabe, das Institutionengeflecht zu überwachen, macht Armin Grunwald mindestens acht Konkretisierungen. Dazu gehört zum Beispiel die Überwachung der Besetzung von Aufsichtsgremien (Verfahren und Personen). Schaut man sich hier die Realität an, so ist auffallend, mit welchen Personen in dem Institutionengeflecht zum wissenschaftsbasierten Verfahren der Endlagersuche die leitenden Positionen besetzt wurden. Bei der Tiefenlagerung spielt die Geowissenschaft eine große Rolle, entsprechende Sachkompetenz vermisst man bei allen leitenden Personen im Institutionengeflecht. Es stellt sich eher als Geflecht zur Versorgung politischer Kader dar. Schließlich kommt man zu der eher rhetorischen Frage, wer diese Positionen nach welchen Kriterien besetzt hat?

Die Vision

Ein Idealzustand oder auch Vision wäre das Herstellen eines Vertrauens der BürgerInnen in die handelnden Institutionen und nicht das rigorose Veröffentlichen der Unterlagen, wodurch BürgerInnen schnell überfordert sind. Wie dieses Ideal oder diese Vision erreicht werden könnte, blieb natürlich fraglich.

BGE zum selbsthinterfragenden System

Seitens der BGE wurde dazu auf den Artikel von Horand Knaup mit dem Titel Fehler richtig machen  in Einblicke – Informationen über die Schachtanlage Asse II und die Endlager Konrad und Morsleben Nr. 1 hingewiesen. In dem Artikel werden MitarbeiterInnen der BGE wörtlich zitiert. Ein Hinweis, ob der erste Meilenstein bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems erreicht wurde, ist leider nicht zu lesen. Zur Erinnerung: Die BGE hat in der NBG-Sitzung am 12.01.2017 die Zusicherung abgegeben – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt. Die zitierten Statements sind sehr allgemeiner Natur und haben keinerlei konkreten Charakter.

Ein Gedanke zu „Neues aus der heutigen NBG-Sitzung

  1. Ergänzende Informationen

    Auf dem heutigen NBG-Bürger*innen-Dialog wurden zwei Punkte zum obigen Beitrag bekannt.

    (1) Das BfE teilte mit, dass es von der BGE bei der Entwicklung der Arbeitshilfe Datenabfrage – Ausschlusskriterien nicht einbezogen worden war.

    (2) Der Präsentation der BGE ist Folgendes zu entnehmen:
    – Die Arbeitsgruppe Standortauswahl bei der BGE besteht aus einem kommissarischen Leiter und 14 Mitarbeitern aus den Endlagerprojekten sowie der BGE Tec.
    – Im November 2017 wurden 14 neue Stellen ausgeschrieben.

    Damit könnte der erste Meilenstein bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE doch noch in etwa erreicht werden.

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