Konsens von Bund und Ländern: Gorleben bleibt im Topf

Bundesumweltminister Norbert Röttgen betonte in einem Interview mit dem SWR am 28.01.2012 (auszugsweise Mitschrift), dass die Bund-Länderarbeitsgruppe zum Endlagersuchgesetz inzwischen den Konsens gefunden hat, Gorleben im Topf zu lassen.

Interessanterweise haben alle Länder und der Bund das schon aufgeschrieben als erreichten Konsens. Gorleben bleibt im Topf, alles andere wäre ja auch nicht vernünftig, weil dort bislang alle Erkenntnisse, die vorliegen, keine Eignungsfeststellung ermöglichen, aber auch das Gegenteil nicht erwiesen ist.

Damit ist die Latte für die neue Endlagersuche sehr hoch gelegt, denn jetzt ist es harte Arbeit, für den Neuanfang eine Glaubwürdigkeit zu erarbeiten. Einfacher wäre es für die Vertrauensbildung gewesen, Gorleben fallen zu lassen.

Eine Aufarbeitung der Entwicklungen in der Endlagersuche in Deutschland in den letzten 35 Jahren ist jetzt unabdingbar. Aufgezeigt werden muss das Rollenspiel zwischen Wissenschaft, Politik und Ideologie, um aus der Vergangenheit zu lernen. Nur wenn die Lektion von Wissenschaft und Politik öffentlich nachvollziehbar gelernt worden ist, können Wissenschaft und Politik im neuen Suchverfahren glaubwürdige Rollen spielen. Mittelfristig kann so notwendiges Vertrauen aufgebaut werden.

Unabdingbar dazu ist, sich bei der Bevölkerung des Wendlands zu entschuldigen. Es war ein Akt der Willkür, dass man so lange auf einem wissenschaftsmethodisch falschen Weg beharrt hatte. Denn schon vor der Entscheidung zur alleinigen Untersuchung von Gorleben war die eigentlich rationale Herangehensweise bekannt: die gleichzeitige und gleichrangige Untersuchung von mindestens drei Standorten. Diese Methodik der KEWA wurde 1976 aus landespolitischen Gründen und mit bundespolitischer Duldung sowie betretenem Schweigen der beteiligten Wissenschaft abgewürgt.

Zum Schluss kommt Herr Röttgen noch zu folgender Feststellung:

Die Energieversorgungsunternehmen sind die Kostenträger der Entsorgung des Abfalls, der in ihren Unternehmen angefallen ist.

Die Energieversorgungsunternehmen, die Atomkraftwerke betreiben oder betrieben haben, sind selbstverständlich entsprechend dem Verursacherprinzip die hauptsächlichen Kostenträger der langfristigen Lagerung der radioaktiven Abfälle. Jedoch müssen die Rückstellungen auch nachvollziehbar gemacht werden und vor Insolvenz geschützt werden.

Daneben ist nicht zu vergessen, dass auch der Staat seinen Beitrag zu leisten hat. Schließlich hat er durch seinen Wunsch nach der Atombombe und – damit zusammenhängend – dem Betrieb der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe erhebliche Mengen Atommüll produziert. Der hochaktive Abfall daraus lagert zurzeit im Zwischenlager Nord in Lubmin. Die anderen Abfälle aus diesem bundesdeutschen „Bombenabenteuer“ liegen in der Asse beziehungsweise sollen in Konrad eingelagert werden.

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