Morsleben nach Sachsen verschoben

atwArtikel in der atw

Wenn man dem Artikel zur veränderten Behördenzuständigkeit in der atw Glauben schenkt, dann liegt Morsleben ab jetzt in Sachsen. Denn hierin wird ausgeführt (Seite 726):

Dies ist in Niedersachsen mit den dortigen Anlagen Konrad, Gorleben und Asse II das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klima, in Sachsen mit dem dortigen Standort des Endlagers Morsleben das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

Und später nochmals:

Darüber entscheiden die dafür zuständigen Landesbehörden – in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, in Sachsen das Landesamt für Geologie und Bergwesen – außerhalb der Planfeststellung.

Qualitätsgeprüft durch Endlager-Symposium und Redaktion der atw

Diese Falschdarstellung ist deshalb so bemerkenswert, weil zu dem Artikel vermerkt ist:

Überarbeitete Fassung eines Vortrags, gehalten auf dem Endlager-Symposium des Aachen Institute for Nuclear Training am 28. September 2012 in Bonn.

An diesem Symposium nahmen nach Tagungsbericht 120 Personen aus dem In- und Ausland teil (siehe auch hier). Es ist eigentlich kaum vorstellbar, dass es keiner dieser Personen aufgefallen ist, dass Morsleben in Sachsen-Anhalt und nicht in Sachsen liegt. Offensichtlich ist auch die Qualitätssicherung der Zeitschrift atw – Offizielles Fachblatt der Kerntechnischen Gesellschaft mangelhaft.

Zuständigkeit für Planfeststellung Morsleben

Der Artikel kommt auf der Grundlage des inzwischen überholten Gesetzesentwurfs vom 13.06.2012 zu dem Schluss, dass das Planfeststellungsverfahren für die Schließung von Morsleben entgegen der grundsätzlichen Neuregelung sinnvollerweise von der bisher zuständigen Landesbehörde fortgeführt wird. Für spätere Änderungsplanfeststellungen wird aber das Bundesamt für Kerntechnische Sicherheit (BfKS) zuständig sein.

Atom-, Bergaufsicht und bergrechtliche Zulassung von Morsleben

Die Atomaufsicht jedoch geht direkt nach Inkraftsetzung des Gesetzes auf das BfKS über. Die Zuständigkeit für die bergrechtliche Zulassung und die Bergaufsicht gehen ebenfalls unmittelbar auf eine Bundesbehörde bzw. die BGR über. Dieser Zuständigkeitsübergang des Bergrechts wird von der Autorin allgemein  – und nicht nur für Morsleben – als unzulässig angesehen.

2 Gedanken zu „Morsleben nach Sachsen verschoben

  1. Ich glaube nicht, dass das so vorgetragen wurde. Ich wuerde eher davon ausgehen, dass beim Schreiben des Artikels irgendwelche alten Textbausteine kopiert wurden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein Editor ueber sowas einfach hinwegliest. Wenn man schon „weiss“, wie ein Satz lauten muesste, liest man ihn nicht mehr richtig…

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