Das Besetzungsverfahren
Einer Meldung von Spiegel Online ist zu entnehmen, dass für die Besetzung der/des Vorsitzenden der Endlagerkommission ein Verfahren verabredet wurde:
SPD-Regierungsmitglieder in Hannover erinnern zudem daran, dass sich die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten schon vor Monaten auf ein Verfahren bei der Besetzung des Vorsitzenden-Posten verständigt hätten.
Leider ist das Verfahren nicht veröffentlicht worden. Die SPD kann also in Bezug auf Transparenz noch einiges dazulernen. Man kann nur hoffen, dass bei dem verabredeten Verfahren auch Qualifikationen eine Rolle spielen sollen.
Die Endlagerkommission ist keine PR-Kommission
Die Endlagerkommission ist keine PR-Kommission wie die Ethikkommission Sichere. Energieversorgung. Diese war ein Gremium von erlauchten Persönlichkeiten zur Kaschierung der Tatsache, dass nach Fukushima genau das aus parteipolitischem Kalkül in Szene gesetzt werden sollte, was bereits zehn bis zwanzig Jahre lang gesellschaftliche Forderung war. Die Endlagerkommission ist im Gegensatz dazu eine Arbeitskommission.
Streichungen im Entwurf des StandAG’s
Nach diversen Streichungen im Entwurf zum Standortauswahlgesetz sind viele Details von der Kommission zu erarbeiten. Ein Beispiel sind die Ausschluss- und Vergleichskriterien. Dieser Weg war richtig, denn nur so kann man zu einem dauerhaft tragfähigen Konsens über diese wichtigen Fragen kommen.
Wissenschaftliches Qualifikationsprofil
Bei der Endlagerung geht es um Strahlenschutz, Physik, Chemie, Geologie und Nichtwissen im gesellschaftlichen und damit politischen Umfeld. Wissenschaftliche Griundqualifikationen sind also notwendig in
- Strahlenschutz,
- Physik,
- Chemie,
- Geologie und
- Entscheidungstheorie.
Um diese Gebiete als Vorsitzende zusammen zu bekommen, ist Voraussetzung Erfahrung in interdisziplinärer oder besser transdisziplinärer Arbeit.
Nichtwissen und Erfahrungen mit Konrad, Morsleben und Asse
Notwendig erscheinen auch Grundlagen in Erkenntnistheorie, denn nur dann kann das Nichtwissen entsprechend identifiziert und der Bereich abgesteckt werden, in dem gesellschaftlich und politisch entschieden werden muss. Wer hat sich mit diesen Problematiken wissenschaftlich bei den Endlagerverfahren in Deutschland – Konrad, Morsleben und Asse – befasst?
Kommunikation und Beteiligungsverfahren
Da nach § 4 Abs. 2 Punkt 5 StandAG auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sowie Sicherstellung der Transparenz zum Aufgabengebiet der Kommission gehört, sind Erfahrungen in Kommunikation und insbesondere Beteiligungsverfahren wichtig.
Komparative Auswahl nach Qualifikationsprofil und transparente Entscheidung
Das Qualifikationsprofil sollte also folgende Punkte umfassen:
- Strahlenschutz,
- Physik,
- Chemie,
- Geologie,
- Entscheidungstheorie,
- interdisziplinäre / transdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit,
- Erkenntnistheorie,
- wissenschaftliche Erfahrungen bei Konrad, Morsleben oder Asse,
- Erfahrungen in Beteiligungsverfahren.
Nach diesem Profil sind Personen in komparativer Methodik zu suchen. Über die drei mit der höchsten „Punktzahlen“ sollte dann transparent und damit öffentlich entschieden werden.