Herr Ramsauer, der Strahlenschutz und die Endlagerung

AKW_IMG_4642Verschiebung des Ausstiegs?

Der frühere Bundesverkehrs-, Bau- und Stadtentwicklungsminister Peter Ramsauer (CSU) hat in Aussicht gestellt, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomkernkraft in Deutschland doch noch herausgezögert werden könnte. In einem Interview mit dem SPIEGEL betonte er:

Wer die Preise wieder senken will, muss zurück zur Atomkraft.

Ein Ausstieg aus dem Ausstieg ist grundsätzlich möglich, dafür können sich unter bestimmten Umständen auch politische Mehrheiten finden.

Konsequenz für die Endlagerung

Aber was hat das mit der Endlagerung zu tun? Das Standortauswahlgesetz bezieht sich auf insbesondere hoch radioaktive Abfälle. Eine Einschränkung über die Herkunft und insbesondere den Entstehungszeitraum gibt es im Gesetz nicht. Das ist kaum vereinbar mit dem Strahlenschutzgrundsatz der Nutzen-Risiko-Abwägung.

Nutzen-Risiko-Abwägung

Ist das Risiko der sogenannten Endlagerung bei dem Nutzen der Stromerzeugung aus Atomkraft bis zum zurzeit vereinbarten Ausstieg vielleicht gerade noch akzeptabel, ist dies bei einer eventuellen Nutzung danach nicht mehr gegeben. Denn spätestens dann werden tragfähige Alternativen zur Stromerzeugung aus Atomkraft zur Verfügung stehen. Wenn nicht, dann liegen keine technischen Probleme vor, sondern allein Einflussnahme bestimmter Interessengruppen haben sich breitgemacht. Zum Beispiel mit dem umstrittenen Argument des Preises.

Strahlenschutzgrundsätze im Standortauswahlgesetz nicht zu finden

Leider findet man im Standortauswahlgesetz keinerlei Hinweise auf die systematische Berücksichtigung der Grundsätze des Strahlenschutzes. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass das Gesetz im politisch-juristischen Umfeld entwickelt und Fachkompetenz eher ausgeblendet wurde. Eine wissenschaftsbasierte Endlagersuche ist auf dieser unzureichenden Grundlage kaum möglich.

Die Gegenbeispiele Großbritannien und Dänemark

In Großbritannien spielt die Herkunft der Abfälle eine Rolle. Die Kriterien für die Endlagerung von Abfällen aus alten Atomkraftwerken sollen anders gestaltet sein als für Abfälle aus neu zu errichtenden Kernkraftwerken. Hier sollte offensichtlich die im Strahlenschutz übliche Nutzen-Risiko-Abwägung zur Anwendung kommen.

In Dänemark führte die Nutzen-Risiko-Abwägung sogar dazu, auf die Kernkraftnutzung vollständig zu verzichten.

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