„Noch geplante Transporte werden auf andere Zwischenlager verteilt“

CASTOR26 CASTOR-Behälter

Die in nächster Zeit zu erwartenden 26 CASTOR-Behälter mit radioaktiven Abfällen, die in das Behälterlager Gorleben transportiert werden sollten, sollen auf andere Zwischenlager verteilt werden.

 

Der Vorschlag

Dies geht zurück auf einen Vorschlag des damaligen Bundesumweltministers und des Landes Niedersachsen  vom 24.03.2013:

1. Mit der Verabschiedung des Standortsuchgesetzes werden die Transporte von Behältern mit abgebrannten Kernbrennstoffen in das Zwischenlager Gorleben eingestellt, noch geplante Transporte werden auf andere Zwischenlager verteilt1.
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1 Hierzu ist die Zustimmung der betroffenen Bundesländer erforderlich.

Das Artikelgesetz

Die entsprechende Stelle im Artikelgesetz zur Standortsuche findet sich unter Artikel 2 – Änderung des Atomgesetzes – Nummer 3:

In § 9a wird folgender Absatz 2a eingefügt:

“(2a) Der Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität hat auch dafür zu sorgen, dass die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe im Ausland stammenden verfestigten Spaltproduktlösungen zurückgenommen und in standortnahen Zwischenlagern nach Absatz 2 Satz 3 bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aufbewahrt werden.”

Der Verteilungsschlüssel als unlösbare politische Frage

Doch ein Schlüssel für die Verteilung ist – ein Jahr später – immer noch nicht gefunden, siehe zum Beispiel Artikel in der MAINPOST. Offensichtlich wurde der Verteilungsschlüssel der Unlösbarkeit zugeführt, indem eine politische Frage daraus gemacht wurde.

Verfügbare Stellplätze gibt es genug

Verfügbare Stellplätze für beladene CASTOR-Behälter in standortnahen Zwischenlagern gibt es genug. Da muss man nicht auf eine interne Auflistung des Umweltministeriums verweisen. Das steht schon seit fast einem Jahr auf der Internetseite des BfS.

Standort*BetreiberBundesland*Behälterstellplätze
genehmigt*benötigt (geschätzt)*nicht benötigt (geschätzt)
BiblisRWE Power AGHessen13510233
BrokdorfE.ON Kernkraft GmbHSchleswig-Holstein1007525
BrunsbüttelKernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (Vattenfall)Schleswig-Holstein801961
GrafenrheinfeldE.ON Kernkraft GmbHBayern885533
GrohndeE.ON Kernkraft GmbHNiedersachsen1007525
GundremmingenKernkraftwerk Gundremmingen GmbH (RWE 75%, E.ON 25%)Bayern1921848
IsarE.ON Kernkraft GmbHBayern15211933
KrümmelKernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG (Vattenfall)Schleswig-Holstein804139
LingenKernkraftwerk Lingen GmbH (RWE)Niedersachsen1258738
NeckarwestheimEnBW Kernkraft GmbHBaden-Württemberg15111338
PhilippsburgEnBW Kernkraft GmbHBaden-Württemberg15210151
UnterweserE.ON Kernkraft GmbHNiedersachsen803842
ObrigheimEnBW Kernkraft GmbHBaden-Württembergbeantragt 15
Summe426
Dezentrale Zwischenlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (* Quelle mit Stand vom 11.02.2014: BfS)

 

Argumente Gleisanschluss und Kapazitätsprobleme

Angeblich fallen Neckarwestheim und Grafenrheinfeld wegen fehlenden Gleisanschlusses heraus. Dieses Argument spielte aber weder für den Transport zum Transportbehälterlager Gorleben noch beim Abtransport von abgebrannten Brennelementen eine Rolle. Gundremmigen fällt angeblich wegen Kapazitätsproblemen heraus. Doch acht freie Stellplätze reichen durchaus für fünf zusätzliche Behälter aus.

Gerechte Verteilung?

Es stellt sich aber die Frage, weshalb nicht eine gerechte Verteilung angestrebt wird? An welchen Standorten wird noch heute mit der Atomkraftnutzung Geld verdient, Gewerbesteuer eingenommen und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt? Allein an den heute noch laufenden neun Atomkraftwerken an acht Standorten (siehe rote Markierung in der obigen Tabelle) stehen 251 nicht benötigte Stellplätze zur Verfügung.

Da fällt es doch leicht, eine gerechte Verteilung anzustreben: drei CASTOR-Behälter pro laufendes Kernkraftwerk. Da können auch die „Kapazitätsprobleme“ bei Gundremmingen B und Gundremmigen C berücksichtigt werden, indem dorthin nicht sechs, sondern lediglich fünf CASTOREN transportiert werden.

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