Erste Sitzung der Kommission
Nun soll am Donnerstag, den 22. Mai 2014 um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus Saal E 700, die erste Sitzung der Endlagerkommission stattfinden.
Fast ein Jahr Rückstand
Der Bundestagsbeschluss dazu ist nun schon fast ein Jahr alt, siehe Beschluss vom 28. Juni 2013 (17/13471, 17/14181). Schon hier fängt das Desaster an: Der Link zu 17/13471 ist auf bundestag.de falsch gesetzt.
Wissenschaftsbasiert?
Zur Erinnerung: Schon am 11.11.2011 wurde verlautbart, das Endlagerproblem solle endlich wissenschaftsbasiert behandelt werden. Bisher ist davon noch nichts zu spüren. Bisher waren allein politische AkteurInnen ohne Sachkenntnis tätig und haben mit großer Eile und viel Zeit ein Gesetz verabschiedet, was nun endlich validiert werden soll – aber wiederum im Wesentlichen im politischen Raum. Allein acht Wissenschaftler sind beteiligt, deren Auswahl nirgends begründet wird. Wissenschaftlerinnen beschäftigen sich offensichtlich überhaupt nicht mit dieser Thematik.
Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit
Im StandAG widmet sich ein ganzer Paragraf – nämlich Paragraf 5 – mit der Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit. Doch wie sieht es mit der ersten Sitzung aus. Sie ist formal öffentlich, denn in der Ankündigung heißt es:
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums bis Dienstag, 20. Mai 2014, bei der Geschäftsstelle der Kommission anmelden (Telefon: 030/227-32978, Fax: 030 227-36276, E-Mail: kommission.endlagerung@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Aufgrund nur begrenzt verfügbarer Plätze kann der Zutritt allerdings nicht garantiert werden.
Offensichtlich sind die Plätze für die Öffentlichkeit sehr beschränkt, denn schon 38 Stunden vor dem angegebenen Anmeldeschluss war ein Zugang nicht mehr möglich. Weiterhin war die E-Mail-Adresse mit falschem HTML-Code eingebunden, nämlich mit
Formale Öffentlichkeit der Sitzung reicht nicht aus
Für eine Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit und Beteiligung der Öffentlichkeit reicht eine formale Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen aber nicht aus. Zumindest muss bis Ende der Anmeldefrist gewartet werden, wie viel interessierte BürgerInnen teilnehmen wollen und danach der Sitzungsort gewählt werden. Selbst im Paul-Löbe-Haus sind Veranstaltungen mit mehreren Hundert Beteiligten möglich, man muss ja nicht den Saal E 700 wählen.
Notwendig ist eine aktive Einladung der betroffenen Öffentlichkeit
Für eine Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit sollte weiterhin die direkt betroffene Öffentlichkeit auch aktiv eingeladen werden. Direkt betroffen sind laut Gesetzestext die Bevölkerung im Wendland (§ 29) und die Anwohner der Zwischenlager Wärme entwickelnder Abfälle (§ 4 Abs. 2 Punkt 1) – zum Beispiel im Umkreis von 5 km. Hier muss aktiv eingeladen werden und die mediale Platzierung dieser Einladung mit einer Reichweitenanalyse nachgeprüft werden. Von einer aktiven Einladung des Bundtages ist aber nichts bekannt geworden. Im Gegenteil: Aus dem Wendland kommt die Meinung:
Durch eine unvermittelte Terminlegung der ersten Sitzung der Atom-Endlagerkommission auf den 22.Mai will die Bundesregierung offensichtlich erreichen, dass möglichst wenig Öffentlichkeit daran beteiligt ist.
Übertragung als Livestream
Im Gesetz steht weiterhin:
Die Öffentlichkeit einer Sitzung kann auch durch Übertragung der Beratung als Livestream im Internet hergestellt werden.
Eine solche Übertragung könnte zumindest den falsch gewählten Sitzungsort ein wenig heilen. Jedoch wird die Sitzung nicht als Livestream, sondern um einen Tag zeitversetzt im Internet zur Verfügung gestellt. Man kann sich nicht sicher sein, was dann alles herausgeschnitten wurde. Damit wurde schon einmal gearbeitet, siehe Beitrag Endlich etwas Konkretes zum Endlagersuchgesetz. Da wurde doch tatsächlich das Wichtigste – nämlich die Ankündigung des sogenannten Baustopps im Erkundungsbergwerk Gorleben – herausgeschnitten.
Konsequenzen für die VertreterInnen der Umweltverbände
Es wäre gut angeraten, wenn die nun in Aussicht stehenden zwei VertreterInnen der Umweltverbände an der ersten Sitzung nur unter der Bedingung teilnehmen, dass für alle Anmeldungen, die bis zum Anmeldeschluss eingehen, Plätze zur Verfügung gestellt werden, indem ein entsprechender Veranstaltungsort ausgewählt wird.
Bei solch einem Organisationsdesaster zu Beginn der öffentlichen Kommissionsarbeit kann jede BürgerIn Verständnis erwarten, die diese Kommission für eine Farce hält.