Stimmrecht und Vertretungsregelung
In der ersten Sitzung der Endlagerkommission ging es unter anderem um Vertretungsregelungen für Kommissionsmitglieder sowie die Übertragung von Stimmrechten. In diesem Zusammenhang äußerte sich Michael Sailer (verstümmelter Videomitschnitt 3:02:26):
Mir ist es auch sehr wichtig gewesen bei der Gesetzesformulierung, dass es ganz klar ist, dass das nicht Bänke oder Gruppen von Leuten sind, sondern dass es konkrete Personen sind, weil – das ist die Erfahrung – Ute Vogt hat vorhin darauf hingewiesen, Sylvia Kotting-Uhl hat auch darauf hingewiesen – , so ein schwieriger Prozess läuft nur zwischen Personen, die auch Vertrauen zueinander aufbauen.
Damit erklärt Herr Sailer, dass er intensiv an der Formulierung des Gesetzes mitgewirkt hat. Zuvor hat Frau Kotting-Uhl erläutert, dass den PolitikerInnen in der Kommission kein Stimmrecht zuerkannt wurde, um zu verhindern dass sie sowohl in der Kommission als auch nochmals im parlamentarischen Verfahren zur gleichen Sache abstimmen. Nun stellt sich die Frage: Sollte jemand, der das Standortauswahlgesetz mitformuliert hat, auch bei der Evaluierung des Gesetzes nach § 4 Abs. 1 mitstimmen?
Wer war an der Formulierung des Gesetzes beteiligt und in wessen Auftrag?
Auf jeden Fall sollten die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission offenlegen, wie stark sie an der inhaltlichen Erarbeitung und Formulierung des StandAG in wessen Auftrag beteiligt waren. Soviel Transparenz sollte selbstverständlich sein. Weiterhin: Gerade im Wissenschaftsbereich ist bei der Evaluierung in der Regel der Leistungserbringer ausgeschlossen.
Nächste Sitzung: Abstimmung über die Geschäftsordnung
Man kann gespannt sein, ob diese Art von Befangenheit in der nächsten Sitzung am kommenden Montag unter TOP 3 zur Entscheidung anstehenden Geschäftsordnung aufgegriffen wird.
Nach gut einem Monat vollständiger Videomitschnitt verfügbar
Nun endlich – über einen Monat nach der Sitzung – ist der vollständige Videomitschnitt der Kommissionssitzung verfügbar unter http://dbtg.tv/cvid/3443751 . Da stellt sich die Frage, weshalb? Auch gab es seitens der Kommission, des Büros der Kommission noch der Bundestagsverwaltung eine Entschuldigung. Wird sich diese Schludrigkeit fortsetzen?
Geschäftsordnung bringt keine Transparenz
Die Geschäftsordnung ist jetzt veröffentlicht und behandelt in § 15 Interessenkollisionen. Dabei spielt die Vergangenheit keinerlei Rolle, also auch nicht die Frage, ob jemand an der Gesetzesformulierung beteiligt war, der jetzt dieses Werk evaluieren soll. Auch unter den Ausführungen zu den einzelnen Mitgliedern finden sich keine dafür sachdienlichen Informationen. Die aufgelisteten Daten sind strukturlos und von Person zu Person sehr unterschiedlich, so dass sich keinerlei Transparenz insbesondere zur Urheberschaft des StandAG ergibt. Die Informationen sind ein unprofessionell zusammengestellter Datenfriedhof.