Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Endlagerkommission soll nicht nur öffentlich tagen, sondern hat die Öffentlichkeit nach § 5 Abs. 3 Stand AG auch zu beteiligen:
(3) Die Kommission beteiligt die Öffentlichkeit nach den in den §§ 9 und 10 festgelegten Grundsätzen. Die Kommission bedient sich dabei ihrer Geschäftsstelle.
Geschäftsstelle mit neun Personen ausgestattet
Der Verweis auf die Geschäftsstelle ist dabei nicht zielführend, da diese zunächst mit sechs Personen (Stand 26.09.2014) wie folgt besetzt ist:
1. LeiterIn (VolljuristIn)
2. ReferentIn (VolljuristIn)
3. wissenschaftliche MitarbeiterIn (Geologe)
4. BüroleiterIn
5. ErstsekretärIn
6. ZweitsekretärIn
Kurzfristig kommt hinzu
7. wissenschaftliche MitarbeiterIn (Physik)
Mit Bewerbungsfrist bis 20.08.2014 waren ausgeschrieben
8. ReferentIn (VolljuristIn)
9. RedakteurIn
Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach den Grundsätzen insbesondere im § 9 StandAG ist die Öffentlichkeit frühzeitig durch Bürgerversammlungen, Bürgerdialoge, über das Internet und durch andere geeignete Medien umfassend und systematisch zu unterrichten. Der Öffentlichkeit muss die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Stellungnahmen sind auszuwerten und im Sinne eines dialogorientierten Prozesses in das Verfahren einzubeziehen. Das kann wohl kaum von neun Personen, von denen ein Drittel VolljuristInnen sind und nur eine Person etwas mit Kommunikationswissenschaften zu tun hat, bewältigt werden.
Start spätestens mit der ersten Anhörung
Bisher geschieht dies alles nicht. Spätestens mit dem Beginn der inhaltlichen Arbeit durch die Anhörung am 03.11.2014 sollte sich dies ändern. Hier sollte ein paralleles Internetforum aufgesetzt werden, damit Fragen auch aus der Öffentlichkeit an die ExpertInnen in transparenter Form ermöglicht werden.
Herstellung von Transparenz schon aus dem Haushalt der Kommission
Selbst die für eine Beteiligung notwendige Transparenz durch Livestreams und Wortprotokolle ist nur sporadisch und nicht systematisch gegeben, weil die Ressourcen des Deutschen Bundestages dazu angeblich nicht ausreichen. So muss die Erstellung von Wortprotokollen aus den Haushaltsmitteln der Kommission beglichen werden. Der Haushaltsansatz ist zu finden im Bundeshaushalt unter Kapitel 0201 (PDF-Seite 165):
Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit von 500.000 EUR wird in diesem Jahr wohl ausreichen, weil die inhaltliche Arbeit erst jetzt beginnt. Für 2015 ist jedoch hierfür der gleiche Betrag angesetzt (Entwurf Bundeshaushalt 2015, PDF-Seite 172):
Beschluss der Kommission zum Haushalt notwendig
Durch die Maßgabe, dass die Erläuterungen zu 2. und 3. verbindlich sind, können keine Mittel in die Öffentlichkeitsarbeit verschoben werden. Zwar berichteten PolitikerInnen in der Kommission von Bemühungen, für 2015 die gegenseitige Deckungsfähigkeit für die Einzelpositionen zu erreichen, bisher aber ohne Erfolg. Deshalb ist die gesamte Kommission gefragt, einen entsprechenden Konsensbeschluss zu fassen.
Konkretisierung durch AkEnd Phase II
Wie kann die Beteiligung der Öffentlichkeit nach den in den §§ 9 und 10 festgelegten Grundsätzen konkret aussehen? Das war – nach den Vorbereitungspapieren zu schließen – Gegenstand der Sitzung der AG 1 am 17.10.2014. Dazu gab es aber weder einen Livestream noch gibt es eine Aufzeichnung nach § 14 Abs. 3 GO, sondern es soll ein Wortprotokoll erstellt werden. Dieses wird jedoch erst nach der nächsten Sitzung am 28.11.2014 zur Verfügung stehen.
Redaktionsgruppe, virtuelle und regionale Foren, Jugendaktivitäten
Die naheliegendste Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Kommissionsarbeit steht im AkEnd-Konzept unter Phase II (Seite 242f. – siehe auch Lennartz/Mussel 2002) – politische und gesellschaftliche Festlegung des Auswahlverfahrens und der zugrunde liegenden Kriterien. Wesentliche Komponente der AkEnd-Vorstellungen war eine aus Journalisten und Fachleuten zusammengesetzte Redaktionsgruppe, die Anregungen aus virtuellen und regionalen Foren sowie Jugendaktivitäten aufnimmt und für die Verhandlungsgruppe – jetzt Kommission – aufbereitet und die Antworten darauf wieder zurücktransferiert in die Öffentlichkeit.